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name: erwerbsminderungsrente-medizinische
description: "Erwerbsminderungsrente: medizinische Unterlagen, Leistungsvermögen, Reha-vor-Rente, Gutachtenkritik und Widerspruchsstrategie."
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# erwerbsminderungsrente-medizinische-unterlagen

## Pflichtfragen

- Welches Rentensystem oder welcher Träger ist betroffen: DRV, Knappschaft, Versorgungswerk, Zusatzversorgung, ausländischer Träger oder Mischfall?
- Gibt es einen Bescheid, eine Renteninformation, eine Rentenauskunft, einen Versicherungsverlauf oder nur Einzelunterlagen?
- Welche Frist, welches Datum, welcher Zeitraum und welches konkrete Ziel sind entscheidend?
- Welche Unterlagen liegen bereits vor und welche Nachweise fehlen noch?

## Spezifischer Intake

Diagnosen, Behandler, Reha, AU-Zeiten, Leistungsbild Stunden, Gutachten, letzte Tätigkeit.

## Prüfprogramm

1. **Systemroute klären:** gesetzliche Rente, Versorgungswerk, Ausland, Nachversicherung oder Rechtsbehelf trennen.
2. **Tatsachen sichern:** Zeiträume monatsgenau, Träger, Bescheide, Nachweise, Übersetzungen und Zustellungen erfassen.
3. **Norm- und Quellencheck:** SGB VI, SGB X, SGG, FRG, DRV-Informationen, Sozialversicherungsabkommen oder konkrete Satzung live prüfen.
4. **Beweiswert bewerten:** Original, beglaubigte Kopie, ausländische Urkunde, Arbeitsbuch, Zeuge, Arbeitgeberarchiv, Behördenauskunft.
5. **Handlung ableiten:** Antrag, Kontenklärung, Nachreichung, Widerspruch, Klage, Vergleich, Nachfassschreiben oder Mandantenbrief.

## Normenanker

Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:

- `§ 35 SGB VI` — Regelaltersrente.
- `§ 36 SGB VI` — Altersrente für langjaehrig Versicherte.
- `§ 43 SGB VI` — Erwerbsminderungsrente.
- `§ 50 SGB VI` — Wartezeiten.
- `§ 51 SGB VI` — anrechenbare Zeiten.
- `§ 55 SGB VI` — Beitragszeiten.
- `§ 149 SGB VI` — Versicherungsverlauf und Kontenklaerung.
- `§ 197 SGB VI` — Nachzahlung von Beitraegen.
- `§ 44 SGB X` — Rücknahme rechtswidriger nicht beguenstigender Verwaltungsakte.
- `Art. 6 VO (EG) 883/2004` — Zusammenrechnung ausländischer Zeiten in EU-Koordination.

Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
