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name: erwerbsminderungsrente-pruefen
description: "Pruefung von Bescheiden der Deutschen Rentenversicherung zur Erwerbsminderungsrente nach §§ 43.240 SGB VI. Differenzierung volle Erwerbsminderungsrente unter drei Stunden taeglich, teilweise Erwerbsminderungsrente drei bis unter sechs Stunden, Berufsunfaehigkeitsrente § 240 SGB VI fuer vor 1961 Geborene. Pruefung Wartezeit fuenf Jahre § 50 Abs. 1 SGB VI. Pflichtbeitragszeit drei von fuenf Jahren § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI. Drei-Fuenf-Regel. Pruefung Arbeitsmarktrente konkrete Betrachtungsweise BSG Rechtsprechung. Pruefung sozialmedizinisches Gutachten DRV oder externer Gutachter ICF und MdE Bewertung. Endet mit Widerspruchsbegruendung-Bausteinen Beweisantraegen und der Frage ob Reha-Massnahme vor Rente § 9 SGB VI zumutbar war."
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# Erwerbsminderungsrente — Prüfung des Ablehnungsbescheids

Wenn die DRV abgelehnt hat, ist der Bescheid in 80 Prozent der Fälle an mindestens einer von vier Stellen angreifbar. Dieser Skill geht sie systematisch durch.

## Eingabe

- Bescheid der DRV (Bund / Regional)
- Sozialmedizinisches Gutachten der DRV
- Ärztliche Atteste der behandelnden Ärzte
- Reha-Berichte
- Versicherungsverlauf (V0410, V0820)
- Mandanten-Schilderung der konkreten Beschwerden und Belastbarkeit im Alltag

## Prüfraster — vier Achsen

### Achse 1 — Versicherungsrechtliche Voraussetzungen § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI

| Pruefpunkt | Ja/Nein | Bemerkung |
|---|---|---|
| Wartezeit fünf Jahre erfüllt § 50 Abs. 1 SGB VI | | |
| Drei Jahre Pflichtbeitragszeit in den letzten fünf Jahren vor dem Leistungsfall | | |
| Leistungsfall korrekt bestimmt (Eintritt der Erwerbsminderung)? | | |
| Verlängerungstatbestände § 43 Abs. 4 SGB VI (Schul-, Berufsausbildung, Krankheit) | | |

**Haeufig übersehen:** der **Leistungsfall** ist nicht das Antragsdatum, sondern der Tag, an dem die Erwerbsfähigkeit auf unter sechs (teilweise) oder drei (voll) Stunden gesunken ist. Wird der Leistungsfall um Jahre nach hinten gerueckt, kippt die Drei-aus-Fünf-Regel.

### Achse 2 — Medizinische Erwerbsminderung § 43 Abs. 1, Abs. 2 SGB VI

| Quantitativ | Klassifizierung |
|---|---|
| Unter drei Stunden täglich | volle Erwerbsminderung |
| Drei bis unter sechs Stunden | teilweise Erwerbsminderung |
| Sechs und mehr Stunden | keine Erwerbsminderung — Ablehnung |

Pruefe das Gutachten der DRV gegen die behandelnden Befunde:
- Welche Diagnosen sind berücksichtigt, welche fehlen?
- Sind alle Funktionsbereiche untersucht (kardiopulmonal, orthopaedisch, psychiatrisch, neurologisch)?
- ICF-Bezug? Welche Aktivitäten und Teilhabe sind eingeschraenkt?
- MdE oder GdB-Bezug? (Achtung — andere Massstaebe, aber Indiz)
- Belastbarkeitsprofil DRV (negatives Leistungsbild) konsistent mit Befunden?

### Achse 3 — Arbeitsmarktrente — konkrete Betrachtungsweise

Wenn das Restleistungsvermögen unter sechs Stunden, aber über drei Stunden liegt: **Arbeitsmarktrente** prüft, ob es einen Teilzeit-Arbeitsplatz tatsächlich gibt. Wenn der Arbeitsmarkt verschlossen ist (insbesondere Pendelweg, schwere koerperliche Einschraenkung, kein Restarbeitsplatz im Beruf), ist faktisch volle EM-Rente zu zahlen.

BSG seit 1976 (GS 1/75) und konsequente Rechtsprechung. Pruefe:
- Liegt das Restleistungsvermögen unter sechs Stunden?
- Kann der Versicherte den Arbeitsplatz erreichen (Wegefähigkeit — vier mal 500 m täglich)?
- Bestehen schwere spezifische Leistungseinschraenkungen oder eine Summierung ungewoehnlicher Einschraenkungen?

### Achse 4 — Reha vor Rente § 9 SGB VI

Hat die DRV erst eine Reha angeboten? War die Reha erfolgreich oder ist sie gescheitert? Bei nicht durchgeführter zumutbarer Reha kann die Ablehnung formell unrichtig sein.

## Haeufige Schwachstellen DRV-Bescheid

1. Sozialmedizinisches Gutachten allein nach Aktenlage, kein persönlicher Vorstellungstermin
2. Psychiatrische Diagnosen nicht vollständig erfasst
3. Schmerzsyndrome im Belastbarkeitsprofil unterbewertet
4. Wegefähigkeit nicht geprüft
5. Summierung ungewoehnlicher Leistungseinschraenkungen nicht thematisiert
6. Falsche Anwendung Drei-Stunden-Sechs-Stunden-Grenze
7. Leistungsfall zu spaet angesetzt → Drei-aus-Fünf-Regel scheitert

## Widerspruchsbausteine

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I. Versicherungsrechtliche Voraussetzungen — Leistungsfall

Der Leistungsfall wurde mit [Datum] festgestellt. Wir machen geltend, dass
die Erwerbsminderung tatsaechlich bereits am [frueheres Datum] eingetreten
ist (vgl. Befund Dr. [Name] vom [Datum], Anlage W [Nr]). Damit erfuellt der
Mandant die Drei-aus-Fuenf-Regel des § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI.

II. Medizinische Erwerbsminderung — Begutachtung defizitaer

Das sozialmedizinische Gutachten vom [Datum] ist in folgenden Punkten un-
vollstaendig: [Aufzaehlung]. Die behandelnden Aerzte attestieren ueberein-
stimmend ein Restleistungsvermoegen von unter drei Stunden, vgl. Anlagen
W [Nr]. Wir beantragen ein neutrales Gutachten gemaess § 21 SGB X.

III. Hilfsweise — Arbeitsmarktrente

Sollte das Gericht ein Restleistungsvermoegen zwischen drei und sechs
Stunden annehmen, ist die Arbeitsmarktlage zu pruefen. Der Mandant kann
[Pendelfaehigkeit / Belastung / Restarbeitsplatz] nicht erfuellen — ein
Teilzeitarbeitsplatz ist faktisch nicht erreichbar (BSG GS 1/75).

IV. Reha-Vorrang § 9 SGB VI — gescheiterte Reha

[Datum] Reha-Bericht der Klinik [Name] dokumentiert eine nicht erfolgreiche
Reha. Eine erneute Reha ist nicht zumutbar.
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## Beweisanträge

- Beiziehung der DRV-Verwaltungsakte vollständig
- Sachverständigengutachten Fachgebiet [Innere Medizin / Orthopaedie / Psychiatrie]
- Vernehmung der behandelnden Ärzte als Zeugen / sachverständige Zeugen
- Beiziehung Berentungsgutachten DGUV (wenn berufsgenossenschaftliche Vorgeschichte)

## Nächster Skill

- `widerspruch-formulieren` (mit den Bausteinen)
- `akteneinsicht-anfordern` (DRV Verwaltungsakte und Gutachterauftrag)
- `klage-sozialgericht` (nach Widerspruchsbescheid)
- `pkh-erfolgsaussicht-pruefen` (parallel)
