---
name: executive-summary-bausteine
description: "Erstellt die sechs Kern-Eckpunkte des Executive Summary einer KI-Nutzungsrichtlinie: Werkzeugcharakter, Verschwiegenheit, Datenschutz und Geheimnisschutz, Quellenprüfung, Keine Privat-Accounts sowie Kennzeichnungspflichten — als modulare, anpassbare Textbausteine."
---

# Executive Summary Bausteine

Der Executive Summary einer KI-Nutzungsrichtlinie fasst die sechs wichtigsten Eckpunkte so zusammen, dass alle Mitarbeitenden — Anwältinnen und Anwälte wie auch nicht-anwaltliche Kräfte — die wesentlichen Verhaltensregeln sofort überblicken können. Die Bausteine sind modular und können je nach Kanzlei-Profil angepasst werden.

## Rechtlicher Hintergrund

Die sechs Eckpunkte spiegeln die zentralen Rechtspflichten wider: § 43 BRAO (Gewissenhaftigkeit), § 43a Abs. 2 BRAO (Verschwiegenheit), § 43e BRAO (IT-Dienstleister), § 203 StGB (Geheimnisverrat), Art. 5 und 6 DSGVO (Datenschutzgrundsätze und Rechtmäßigkeit), § 2 Abs. 2 UrhG (Schöpfungshöhe) sowie Art. 50 Abs. 4 KI-VO (Kennzeichnungspflichten). BRAK-Hinweise 12/2024 und DAV-Stellungnahme 32/2025 konkretisieren die berufsrechtliche Anforderung der Prüfpflicht.

## Vorgehen

1. **Eckpunkt 1 – Werkzeugcharakter** herausarbeiten und in die Richtlinie einpassen.
2. **Eckpunkt 2 – Verschwiegenheit** mit § 43a BRAO und § 203 StGB verankern.
3. **Eckpunkt 3 – Datenschutz und Geheimnisschutz** mit DSGVO-Artikeln verbinden.
4. **Eckpunkt 4 – Quellenprüfung** mit OLG Koblenz-Linie und BRAK/DAV verknüpfen.
5. **Eckpunkt 5 – Keine Privat-Accounts** organisatorisch verankern.
6. **Eckpunkt 6 – Kennzeichnung** auf Art. 50 Abs. 4 KI-VO abstützen.

## Vorlagentext / Bausteine

**Eckpunkt 1 – Unterstützendes Werkzeug:**
Nutzen Sie KI-Systeme nur als Werkzeug, nicht als Ersatz für Ihre juristische Expertise. Die finale Verantwortung für rechtliche Bewertungen und die persönliche Leistungserbringung liegt stets bei den Anwältinnen und Anwälten (§ 43 Satz 1 BRAO).

**Eckpunkt 2 – Verschwiegenheit:**
Achten Sie strikt auf die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht (§ 43a BRAO, § 203 StGB). Die Weitergabe von Mandatsgeheimnissen an KI-Dienstleister ist berufsrechtlich nur unter den engen Voraussetzungen des § 43e BRAO zulässig. Die sorgfältige Auswahl und vertragliche Bindung des Anbieters ist entscheidend.

**Eckpunkt 3 – Datenschutz und Geheimnisschutz:**
Personenbezogene Daten, Mandatsgeheimnisse und Geschäftsgeheimnisse dürfen nur in Ausnahmefällen und nach Möglichkeit anonymisiert in KI-Systeme eingegeben werden. Dokumente, Akten und Informationen müssen vor einem Upload anonymisiert werden. Im Zweifel ist der Upload zu unterlassen.

**Eckpunkt 4 – Quellenprüfung und Risikobewusstsein:**
Auch wenn der Output der KI-Systeme plausibel klingt: Die Ergebnisse sind kritisch zu hinterfragen. Zitate und Quellen müssen zwingend nachrecherchiert werden. Ein „Grundvertrauen" wie bei menschlichen Mitarbeitenden ist nicht angebracht (BRAK-Hinweise 12/2024; DAV 32/2025).

**Eckpunkt 5 – Keine Privat-Accounts:**
Verwenden Sie für Ihre berufliche Tätigkeit in der Kanzlei nur vorab freigegebene Kanzlei-Accounts, nicht Ihre privaten Accounts, um dem Compliance-Risiko der „Schatten-KI" entgegenzuwirken.

**Eckpunkt 6 – Kennzeichnung und Transparenz:**
Öffentliche KI-generierte Inhalte, die keiner menschlichen Verantwortung oder redaktionellen Kontrolle unterliegen, müssen als solche gekennzeichnet werden (Art. 50 Abs. 4 KI-VO). KI-generierte Inhalte sind stets auf mögliche Verletzungen von Urheber- und Persönlichkeitsrechten zu prüfen.

## Hinweise zur Aktualisierung

Die Eckpunkte sind zu überarbeiten, wenn neue BRAK-Hinweise oder DAV-Stellungnahmen veröffentlicht werden oder wenn die KI-VO durch Durchführungsrechtsakte konkretisiert wird. Auch neue Gerichtsentscheidungen zur Haftung bei KI-Nutzung können eine Anpassung erforderlich machen.
