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name: fa-stu-vga-pruefraster
description: "Pruefraster zur verdeckten Gewinnausschuettung — Vermoegensminderung oder verhinderte Vermoegensmehrung Veranlassung im Gesellschaftsverhaeltnis Auswirkung auf Einkommen Behandlung beim Gesellschafter. Anwendungsfall Aussenpruefung erkennt Geschaeftsfuehrervergueterung Verrechnungspreise oder Gesellschafterdarlehen als verdeckte Ausschuettung und fordert Hinzurechnung. Behandelt klassische Fallgruppen Geschaeftsfuehrer-Gehaltsexzess Beherrschende-Gesellschafter Klarheits- und Rueckwirkungsverbot sowie Folgen Kapitalertragsteuer Anrechnung. Output Argumentationsraster mit Kompensationspruefung. Abgrenzung zu fa-stu-kst-organschaft-14-kstg."
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# Verdeckte Gewinnausschuettung — § 8 Abs. 3 S. 2 KStG Pruefraster

## Triage — kläre vor der Bearbeitung

1. Liegt eine Vermoegensminderung oder verhinderte Vermoegensmehrung bei der Kapitalgesellschaft vor?
2. Ist die Veranlassung im Gesellschaftsverhaeltnis zu suchen (Fremdvergleich)?
3. Bei beherrschenden Gesellschaftern: war die Vereinbarung im Voraus klar und tatsaechlich durchgefuehrt?
4. Auswirkungen auf das Einkommen — Hinzurechnung und auf Ebene des Gesellschafters § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG?
5. Kapitalertragsteuer 25 Prozent und Erstattungsanspruch bei Anteilseigner im Ausland (DBA)?
- **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

## Rechtsgrundlagen

- **§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG** — Definition vGA und Folge auf Ebene der KapGes.
- **§ 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG** — Behandlung beim Gesellschafter.
- **§ 43 ff. EStG** — Kapitalertragsteuerabzug.
- **§ 4 Abs. 1 S. 1 EStG** — Vermoegensvergleich; Massstab.

## Aktuelle Rechtsprechung

- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle (bundesfinanzhof.de, bundesverfassungsgericht.de, dejure.org, openjur.de, gesetze-im-internet.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein.

## Zentrale Normen

§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG · § 8b KStG (Befreiungssystem) · § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG · §§ 43 ff. EStG · § 32a KStG (Korrespondenzregel)

## Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff. Verwaltungsanweisungen (BMF-Schreiben, OFD-Verfuegungen, AEAO, UStAE, EStR, KStR) ausschliesslich nach Verifikation aus bundesfinanzministerium.de oder offiziellen Amtsblaettern zitieren.

## Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins

- Verfahrens-Sklls (`anw-einspruch-finanzamt`, `anw-aussetzung-vollziehung`, `anw-akteneinsicht-steuerakte`) decken den prozessualen Rahmen ab; dieser Skill liefert die **materielle** Begruendung.
- Bei steuerstrafrechtlichen Beruehrungspunkten parallel `fa-stu-steuerhinterziehung-370-ao` und `fa-stu-selbstanzeige-371-ao` aufrufen.
- Bei berufsrechtlichen Fragestellungen `fa-stu-stberg-vereinbare-taetigkeit` bzw. `fa-stu-rvg-steuerstreit` parallel ziehen.
