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name: fachanwalt-arbeitsrecht-workflow-kaltstart-und-routing
title: Kaltstart und Routing
description: 'Für Kaltstart und Routing: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Fachanwalt Arbeitsrecht.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-arbeitsrecht/skills/workflow-kaltstart-und-routing
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: employment
language: de
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# Kaltstart und Routing

## Aufgabe
Nutze diesen Workflow-Skill für Kaltstart und Routing: führt vom ersten Satz oder Dokument in den passenden Arbeitsweg, erkennt Rolle, Ziel, Risiko und Anschluss-Skills.

## Kaltstart
Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:

1. Wer fragt in welcher Rolle?
2. Was ist das gewünschte Ergebnis?
3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?

## Arbeitsworkflow
1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
3. Passende Spezialskills aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.

## Routing-Heuristik Arbeitsrecht
- Kündigung erhalten → Drei-Wochen-Frist Paragraf 4 KSchG zwingend; Kündigungsschutzklage zum ArbG.
- AGB-/Vertragsklauseln → Paragrafen 305 ff. BGB, Inhaltskontrolle nach Paragraf 307 BGB; Sonderprüfung Ausschlussfristen, Versetzungsklauseln, Bonusregelungen.
- Betriebsrats-Konflikt → BetrVG; Beschlussverfahren Paragrafen 80 ff. ArbGG vor ArbG.
- Tarif → Paragraf 4 TVG (Geltung), Paragraf 5 TVG (Allgemeinverbindlich); Tarifkollision Paragraf 4a TVG.
- AGG-Diskriminierung → Beweislastumkehr Paragraf 22 AGG; Indizvortrag genügt.
- Entgeltgleichheit → EntgTranspG, EU-Lohntransparenz-RL (RL 2023/970, Umsetzung bis 2026).

## Praxis-Hinweis
- Arbeitsgerichtsbarkeit: in erster Instanz kein Anwaltszwang (Paragraf 11 ArbGG), aber dringend empfohlen wegen Schriftsatzform und Beweisrecht.

## Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.
