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name: fachanwalt-bau-architektenrecht-werkmangel-pruefen
description: "Werkmangel § 633 BGB BGB-Werkvertrag oder § 13 VOB/B. Sachmangel Abweichung Sollbeschaffenheit. Maengelrechte § 634 BGB Nacherfuellung Selbstvornahme Minderung Ruecktritt Schadensersatz. Rueck-Nachbesserungsrecht Auftragnehmer § 635 BGB. Verjaehrung § 634a BGB fuenf Jahre Bauwerke. Hemmung durch Maengelbeseitigungsverhandlungen § 203 BGB. Beweislast vor und nach Abnahme."
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# Werkmangel prüfen

## Kaltstart-Rückfragen

1. Welcher Vertragstyp — BGB-Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) oder VOB/B-Vertrag, ggf. mit AGB-Geltung Prüfung Klauselkontrolle?
2. Wurde das Werk abgenommen (§ 640 BGB) — förmlich, konkludent, fiktiv § 640 Abs. 2 BGB? Vor oder nach Abnahme bestimmt Beweislast.
3. Welche Sollbeschaffenheit wurde vereinbart — Leistungsverzeichnis, Planung, anerkannte Regeln der Technik, DIN-Normen?
4. Welche Mangelerscheinungen liegen vor — Beschreibung, Lichtbilder, Sachverständigengutachten? Welche Nachbesserungsfristen wurden gesetzt?
5. Welche Mängelrechte sollen geltend gemacht werden — Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz?

## Anspruchsgrundlagen

- Sachmangelbegriff § 633 Abs. 2 BGB — Abweichung der Ist- von der Soll-Beschaffenheit oder fehlende Eignung zur vertragsgemäßen / gewöhnlichen Verwendung.
- Mängelrechte § 634 BGB: Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung oder Rücktritt, Schadensersatz oder Aufwendungsersatz.
- Nacherfüllung § 635 BGB — Wahlrecht des Auftragnehmers zwischen Nachbesserung und Neuherstellung; Unverhältnismäßigkeit § 635 Abs. 3 BGB.
- Selbstvornahme § 637 BGB nach erfolglosem Fristablauf — Anspruch auf Aufwendungsersatz inkl. Vorschuss (§ 637 Abs. 3 BGB).
- Minderung § 638 BGB — Verhältnis Wertminderung zu mangelfreiem Werk; Berechnung im Wege der Vermutung 1:1 (BGH VII ZR 17/02, Urt. v. 18.07.2002).
- Rücktritt § 634 Nr. 3 + § 323 BGB nach fruchtloser Frist; ausgeschlossen bei unerheblicher Pflichtverletzung § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB.
- Schadensersatz § 634 Nr. 4 + §§ 280, 281 BGB; bei Bauschäden auch Mangelbeseitigungskosten als großer Schadensersatz; Wahlrecht zwischen Mangelfolgeschaden und großem Schadensersatz.
- VOB/B § 13: Mängelansprüche nach Abnahme — Frist zur Mängelbeseitigung mit Ankündigung Ersatzvornahme § 13 Nr. 5 VOB/B; Verjährung § 13 Nr. 4 VOB/B vier Jahre bei Bauwerken.

Standardliteratur: Grüneberg BGB §§ 631 ff.; Werner/Pastor Der Bauprozess; Ingenstau/Korbion VOB.

## Beweislast

| Konstellation | Mangelbestand | Verschulden | Schadenshöhe |
|---|---|---|---|
| Vor Abnahme | Auftragnehmer (Beweis Mangelfreiheit) | – | – |
| Nach Abnahme | Auftraggeber | wird vermutet bei Sachmangel | Auftraggeber |
| VOB/B § 13 Nr. 5 nach Abnahme | Auftraggeber | – | Auftraggeber |

- Verjährung § 634a BGB: fünf Jahre bei Bauwerken; zwei Jahre bei sonstigen Werkleistungen; drei Jahre bei nicht körperlichen Werken (§ 195 BGB analog) — Beginn Abnahme (§ 634a Abs. 2 BGB).
- Hemmung § 203 BGB durch Mängelbeseitigungsverhandlungen; Unterbrechung früher § 477 BGB a. F. nicht mehr; § 212 BGB nur bei Anerkenntnis oder Vollstreckungshandlungen.

## Schreibvorlage Mängelrüge mit Fristsetzung

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An die [Auftragnehmerin]
Bauvorhaben [Objekt] LV-Nr. [Nr]

Maengelruege und Fristsetzung
§ 633 § 634 § 637 BGB
[oder § 13 Nr. 5 VOB/B]

Sehr geehrte Damen und Herren,

namens und in Vollmacht der Bauherrin / des Bauherrn ruegen wir
hiermit folgende Maengel des Werks und fordern Sie zur Nacherfuellung
auf binnen [angemessene Frist z.B. 4 Wochen] beginnend mit Zugang
dieses Schreibens:

Maengelliste mit Lichtbildern Anlage K1
1. [Lokalisation] — [Mangelbeschreibung] — Abweichung von [Sollvorgabe]
2. [Lokalisation] — [Mangelbeschreibung] — Abweichung von [Sollvorgabe]
3. ...

Die Maengel sind durch das SV-Gutachten [Name SV] Anlage K2
bestaetigt.

Im Falle fruchtlosen Fristablaufs werden wir die Selbstvornahme
§ 637 BGB durch Drittunternehmer auf Kosten der Auftragnehmerin
veranlassen und einen Kostenvorschuss § 637 Abs. 3 BGB sowie
Schadensersatz § 634 Nr. 4 § 280 BGB geltend machen. Hilfsweise
behalten wir uns Minderung § 638 BGB oder Ruecktritt § 634 Nr. 3
§ 323 BGB vor.

Mit kollegialen Gruessen
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## Übergabe

- Bei Fristablauf Sachverständigen-Kostenvoranschlag für Selbstvornahme einholen, Kostenvorschuss § 637 Abs. 3 BGB einklagen falls Auftragnehmer nicht zahlt.
- Bei Streit über Mangelbestand Beweissicherungsverfahren § 485 ZPO empfehlen — gerichtliche Sachverständigenfeststellung mit Hemmungswirkung.
- Anschluss-Skill bei Abnahmestreit `fachanwalt-bau-architektenrecht-abnahme-mit-vorbehalt`.
- Bei Architektenhonorar HOAI-Streit gesonderter Workflow.
