---
name: fachanwalt-gewerblicher-rechtsschutz-abmahnung-uwg
description: UWG-Abmahnung §§ 8 ff. UWG. Aktivlegitimation § 8 Abs. 3 Mitbewerber qualifizierte Wirtschaftsverbaende qualifizierte Verbraucherverbaende Kammern. Unterlassungserklaerung strafbewehrt mit angemessener Vertragsstrafe Hamburger Brauch. Aufwendungsersatz § 13 Abs. 3 UWG. Missbraeuchliche Abmahnung § 8c UWG. Frist regelmaessig kurz acht bis zehn Tage. Schreibvorlagen.
---

# UWG-Abmahnung (§§ 8 ff. UWG)

## Kaltstart-Rückfragen

1. Welcher Wettbewerbsverstoß liegt konkret vor (irreführende Werbung § 5 UWG, vergleichende Werbung § 6, Rechtsbruch § 3a, aggressive geschäftliche Handlung § 4a, Spam § 7, schwarze Liste Anhang § 3 Abs. 3)?
2. Ist die Mandantenseite aktivlegitimiert (Mitbewerber, qualifizierter Verband, Kammer § 8 Abs. 3 UWG)?
3. Wann hat die Mandantenseite Kenntnis vom Verstoß erlangt (Verjährung § 11 UWG sechs Monate)?
4. Wurde bereits abgemahnt oder eine einstweilige Verfügung beantragt? Liegt eine Schutzschrift vor?
5. Ist die Abmahnung missbräuchlich § 8c UWG (Massenabmahnung ohne eigene wirtschaftliche Tätigkeit, Gebührenerzeugung)?

## Rechtsgrundlagen

- **Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch:** § 8 Abs. 1 UWG.
- **Aktivlegitimation § 8 Abs. 3 UWG:** Mitbewerber, qualifizierte Wirtschaftsverbände (eingetragen in Liste BfJ), qualifizierte Verbraucherverbände, Kammern.
- **Konkrete Verbotstatbestände:** §§ 3a (Rechtsbruch), 4 (Mitbewerberschutz), 4a (aggressive Handlung), 5 (Irreführung), 6 (vergleichende Werbung), 7 (unzumutbare Belästigung, Spam), Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG (schwarze Liste).
- **Aufwendungsersatz § 13 Abs. 3 UWG:** Erstattung der für die Abmahnung erforderlichen Aufwendungen (Anwaltsgebühren nach RVG bei Beauftragung); bei Verstößen gegen Datenschutz und Informationspflichten im Online-Handel teilweise ausgeschlossen § 13 Abs. 4 UWG.
- **Vertragsstrafe:** Unterlassungserklärung muss strafbewehrt sein; angemessene Vertragsstrafe oder Vereinbarung nach „Hamburger Brauch" (Festsetzung im Streitfall durch das Gericht).
- **Missbrauch § 8c UWG:** Rechtsmissbräuchlich, wenn überwiegend Gebühreninteresse, Massenabmahnung ohne wirtschaftliche Tätigkeit, übersetzte Vertragsstrafe.
- **Verjährung:** § 11 Abs. 1 UWG — sechs Monate Unterlassungsanspruch; Schadensersatzansprüche §§ 195, 199 BGB.
- **Einstweiliger Rechtsschutz:** §§ 935, 940 ZPO; Dringlichkeitsvermutung § 12 Abs. 1 UWG.

## Maßgebliche Rechtsprechung

- BGH, Urt. v. 19.04.2018 – Az. I ZR 154/16, GRUR 2018, 1051 Rn. 18 – Werbeblocker II — Lauterkeit Werbeblocker.
- BGH, Urt. v. 14.02.2019 – Az. I ZR 6/17, GRUR 2019, 644 Rn. 32 – Kühlergrill — Irreführung in Werbung.
- BGH, Urt. v. 26.01.2017 – Az. I ZR 207/14, GRUR 2017, 422 Rn. 49 – ARD-Buffet — Rechtsbruch durch öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
- BGH, Urt. v. 17.07.2008 – Az. I ZR 197/05, GRUR 2009, 173 Rn. 22 – bundesligakarten.de — Aktivlegitimation Mitbewerber.
- BGH, Urt. v. 31.05.2012 – Az. I ZR 45/11, GRUR 2012, 949 Rn. 26 — Missbräuchliche Abmahnung.

## Prüfschema

```
1. Verstoßprüfung
   - Konkrete geschäftliche Handlung § 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG identifizieren
   - Verbotstatbestand subsumieren (§§ 3a, 4, 4a, 5, 5a, 6, 7 oder Anhang)
2. Aktivlegitimation § 8 Abs. 3 UWG
   - Mitbewerber (konkretes Wettbewerbsverhältnis)
   - Qualifizierter Wirtschafts-/Verbraucherverband
   - Kammern
3. Anspruchsinhalt
   - Unterlassung mit konkreter Verletzungsform
   - Beseitigung (Rückruf, Korrektur Werbung)
   - Auskunft § 8b UWG
   - Schadensersatz § 9 UWG bei Verschulden
4. Abmahnung § 13 UWG
   - Inhalt: Beanstandung, Aufforderung Unterlassungserklärung, Frist
   - Frist regelmäßig kurz (8 bis 10 Tage); bei Eilbedürftigkeit kürzer
   - Vorgerichtliche Kosten Aufwendungsersatz § 13 Abs. 3 UWG
5. Unterlassungserklärung
   - Strafbewehrt § 339 BGB
   - Angemessene Vertragsstrafe oder Hamburger Brauch
   - Modifizierte UE prüfen (Schutz vor Vertragsstrafe-Inflation)
6. Einstweilige Verfügung §§ 935, 940 ZPO
   - Dringlichkeit § 12 Abs. 1 UWG (Selbstwiderlegung bei langem Zuwarten)
   - Schutzschrift §§ 945a ZPO falls Verfügung droht
7. Verjährung
   - Unterlassungsanspruch 6 Monate § 11 UWG
   - Schadensersatzanspruch 3 Jahre §§ 195, 199 BGB
```

## Schreibvorlage Abmahnung

```
[Briefkopf Kanzlei]                                                [Ort, Datum]

An [Adressatin]                                          - Per Einschreiben -

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung gemäß § 13 UWG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich zeige die Vertretung der [Mandantin] an. Die Vollmacht ist in Anlage 1
beigefügt.

I. Sachverhalt
Die Mandantin und Sie sind Mitbewerber iSv § 2 Abs. 1 Nr. 4 UWG. Sie haben am
[Datum] auf der Website [URL] / in [Werbemittel] folgende Aussage getroffen:
"[wörtliches Zitat]" (Anlage 2, Screenshot).

II. Rechtliche Würdigung
Die Aussage ist irreführend iSv § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, da [konkrete
Begründung warum Aussage objektiv unrichtig oder zur Täuschung geeignet]. Die
Mandantin hat daher Unterlassungsanspruch § 8 Abs. 1 UWG.

III. Aufforderung
Wir fordern Sie auf,
1. die beanstandete Werbung unverzüglich einzustellen;
2. bis spätestens [Datum, Frist von 8 Werktagen] die anliegende strafbewehrte
   Unterlassungserklärung (Anlage 3) zu unterzeichnen und zurückzusenden;
3. die der Mandantin entstandenen Aufwendungen § 13 Abs. 3 UWG in Höhe von
   EUR [Betrag nach RVG, Streitwert EUR [Betrag]] auf das Konto [IBAN] zu zahlen.

Bei fruchtlosem Fristablauf werden wir ohne weitere Ankündigung Antrag auf
einstweilige Verfügung stellen.

[Anwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz]

----- Anlage 3 Unterlassungserklärung -----

Strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die [Unterlassungsschuldnerin], gesetzlich vertreten durch [...], verpflichtet
sich gegenüber der [Gläubigerin], es bei Meidung einer für jeden Fall der
schuldhaften Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe in Höhe von EUR [Betrag]
(höhe nach Hamburger Brauch in das billige Ermessen der Gläubigerin gestellt
und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen) zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr [konkrete Verletzungsform].

[Ort, Datum, Unterschrift]
```

## Übergabe

- Bei Antrag auf einstweilige Verfügung: Schutzschrift der Gegenseite im zentralen Schutzschriftenregister § 945a ZPO prüfen.
- Bei Streitwertschätzung Orientierung an OLG-Streitwertkatalogen Wettbewerbssachen (typisch EUR 10 000–EUR 50 000 je Verstoß).
- Bei Verbraucher- oder DSGVO-Bezug § 13 Abs. 4 UWG (Ausschluss Aufwendungsersatz) beachten.
- Zitierweise nach `zitierweise-deutsches-recht` v3.0 (Az.-Marker, BGH/EuGH-Pinpoint mit Rn., Hierarchie).
