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name: fachanwalt-insolvenz-sanierung-starug-plan
description: "StaRUG-Restrukturierungsplan §§ 4-65 StaRUG. Voraussetzung drohende Zahlungsunfaehigkeit § 18 InsO. Plan-Struktur Gruppen Mehrheiten 75 Prozent je Klasse. Cross-class cramdown. Stabilisierungsanordnung § 49 StaRUG. Restrukturierungsbeauftragter. Workflow Anzeige Plan-Aufstellung Abstimmung Bestaetigung."
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# StaRUG-Restrukturierungsplan

## Zweck

Vorinsolvenzliches Sanierungs-Instrument bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Kein Insolvenz-Verfahren, kein Insolvenz-Stigma.

## 1) Eingangs-Abfrage

1. Liquiditäts-Lage: drohende Zahlungsunfähigkeit § 18 InsO?
2. Bereits Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO oder Überschuldung § 19 InsO? -> dann nicht StaRUG, sondern InsO
3. Sanierungs-Aussichts-Prüfung
4. Gläubiger-Struktur (Bank, Lieferanten, Mitarbeiter)?
5. Welche Gläubiger sollen vom Plan betroffen sein?

## 2) Voraussetzungen § 29 StaRUG

| Voraussetzung | Inhalt |
|---|---|
| Drohende Zahlungsunfähigkeit | § 18 InsO — 24-Monats-Prognose |
| **Keine** Zahlungsunfähigkeit | § 17 InsO — bei Eintritt: Wechsel ins Insolvenzverfahren |
| Sanierungs-Aussicht | Bescheinigung Prüfer |
| Antrag des Schuldners | bei Gesellschaft: Geschäftsführer |

### Vorteil StaRUG vs. Insolvenz

- Nicht-publik möglich (anders als Insolvenz)
- Schuldner behaelt volle Verfügungsbefugnis
- Nur betroffene Gläubiger gebunden (anders als Insolvenz-Plan)
- Schnellerer Verlauf

## 3) Plan-Struktur § 8 StaRUG

### Pflicht-Inhalte

1. Darstellender Teil (Sachverhalt, Gründe)
2. Gestaltender Teil (Eingriffe in Rechte)
3. Gruppen-Bildung

### Gruppen § 9 StaRUG

- Gläubiger mit gleichen Rechten und Interessen
- Typisch: Bank-Kredite, Lieferanten, gesicherte Gläubiger

### Mehrheiten je Gruppe § 25 StaRUG

- **75 % der Summe** der Forderungen der abgestimmten Gläubiger einer Gruppe

### Cross-class cramdown § 26 StaRUG

- Bei Verweigerung einer Klasse: Plan kann trotzdem bestätigt werden, wenn:
  - Plan-Verhältnis-Prüfung erfüllt
  - Keine Klasse schlechter gestellt als ohne Plan
  - Mehrheit der Klassen zustimmt

## 4) Stabilisierungsanordnung § 49 StaRUG

### Funktion

- Schutz vor Zwangsvollstreckung
- Vor Sicherheits-Verwertung
- Maximal **3 Monate**, Verlängerung möglich

### Antrag

- Beim Restrukturierungsgericht
- Glaubhaftmachung Eilbedürftigkeit

## 5) Restrukturierungsbeauftragter § 73 StaRUG

### Bestellung

- Auf Antrag oder von Amts wegen
- Bei groesseren Verfahren typisch

### Aufgaben

- Aufsicht
- Berichtspflicht Gericht
- Schutz Mitarbeiter / Pensionierer

## 6) Workflow

### Phase 1 — Krisen-Prüfung

- Liquiditäts-Plan 24-Monate
- Bescheinigung Prüfer
- Sanierungs-Konzept

### Phase 2 — Anzeige § 31 StaRUG

- Beim Restrukturierungsgericht
- Plan-Inhalts-Skizze
- Gläubiger-Verzeichnis

### Phase 3 — Plan-Aufstellung

- Schriftliche Plan-Ausarbeitung
- Gläubiger-Information
- Vergleichs-Verhandlungen

### Phase 4 — Abstimmung

- Klassen-Aufteilung
- Schriftliche oder muendliche Abstimmung
- Mehrheits-Prüfung

### Phase 5 — Bestätigung

- Gerichts-Bestätigung
- Plan tritt in Kraft

### Phase 6 — Umsetzung

- Anpassung Forderungen
- Restrukturierungs-Maßnahmen
- Aufhebung Stabilisierung

## 7) Geschäftsführer-Pflichten § 32 StaRUG

### Pflicht

- Bei Inanspruchnahme StaRUG: Pflicht zur Wahrung Gläubiger-Interessen
- Pflicht zur Anzeige bei Misserfolg

### Haftung

- Bei Pflichtverletzung: Schadensersatz gegenüber Gläubigern
- Strafbarkeit § 15a IV InsO bleibt unberuehrt bei Verschleppung

## 8) Cross-Border (EU-RestrukturierungsRL)

- Eintragung im EU-Insolvenz-Register
- Anerkennung in anderen EU-Staaten
- Bei Auslands-Gläubigern: spezielle Konsultations-Verfahren

## 9) Typische Fehler

1. **StaRUG bei Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO**: Pflicht zum Wechsel in Insolvenz
2. **Gruppen-Bildung unzureichend**: Plan-Anfechtung droht
3. **75 %-Mehrheit knapp verfehlt**: Plan scheitert ohne Cross-Class
4. **Stabilisierungs-Verlängerung versäumt**: Sicherheits-Verwertung
5. **Bescheinigungs-Prüfer ungeeignet**: Antrag-Ablehnung

## 10) BGH-/AG-Linien

- AG Hamburg, Beschl. v. 28.4.2021 — 67g IN 121/21 (erstes StaRUG-Verfahren)
- BGH, Beschl. v. 13.7.2023 — IX ZB 24/22 (Sanierungs-Aussichten-Prüfung)

## 11) Praxis-Hinweise

- StaRUG seit 1.1.2021
- Bisherige Verfahren-Anzahl: ~50 pro Jahr (gering, da hohe Eintrittsschwellen)
- Beratungs-Markt: spezielle StaRUG-Kanzleien
- Kombination mit M&A: „Distressed M&A" via StaRUG

## Anschluss

- `fachanwalt-insolvenz-sanierungsrecht-schutzschirmverfahren` — bei Insolvenz-Wechsel
- `insolvenzplan-starug-planwerkstatt` — bei Plan-Aufstellung
- `krisenfrueherkennung-starug` — bei Vorbereitung
