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name: fachanwalt-insolvenz-sanierungsre-workflow-kaltstart-und-routing
title: Kaltstart und Routing
description: 'Für Kaltstart und Routing: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Fachanwalt Insolvenz- und Sanierungsrecht.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-insolvenz-sanierungsrecht/skills/workflow-kaltstart-und-routing
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: bankruptcy
language: de
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# Kaltstart und Routing

## Aufgabe
Nutze diesen Workflow-Skill für Kaltstart und Routing: führt vom ersten Satz oder Dokument in den passenden Arbeitsweg, erkennt Rolle, Ziel, Risiko und Anschluss-Skills.

## Kaltstart
Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:

1. Wer fragt in welcher Rolle?
2. Was ist das gewünschte Ergebnis?
3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?

## Arbeitsworkflow
1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
3. Passende Spezialskills aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.

## Routing-Heuristik Insolvenz/Sanierung
- Insolvenzgrund prüfen → § 17 InsO Zahlungsunfähigkeit (Liquiditätsplan 3-Wochen-Zeitraum), § 18 drohende Zahlungsunfähigkeit, § 19 Überschuldung (Fortbestehensprognose).
- Antragspflicht → § 15a InsO; Strafnorm und Haftung § 15b InsO (vormals § 64 GmbHG).
- Sanierungsoptionen → StaRUG-Restrukturierungsplan (vor Insolvenz), Schutzschirm § 270d InsO, Eigenverwaltung §§ 270 ff. InsO, Insolvenzplan §§ 217 ff. InsO.
- Gläubigerrolle → Forderungsanmeldung Tabelle, Prüfungstermin, Verteilungsverzeichnis; Vorbehalt § 41 InsO (nicht fällig), § 42 (auflösend bedingt).
- Anfechtungsrolle → Verwalter prüft Paragrafen 129 bis 147 InsO. Kongruente Deckungen nach Paragraf 130 InsO liegen grundsätzlich im Dreimonatszeitraum vor dem Eröffnungsantrag oder nach dem Antrag; der Vierjahreszeitraum betrifft Sicherungen oder Befriedigungen im Rahmen des Paragrafen 133 Absatz 2 InsO, nicht Paragraf 130 InsO. Sonstige vorsätzliche Benachteiligungen nach Paragraf 133 Absatz 1 InsO können den Zehnjahreszeitraum betreffen.
- Restschuldbefreiung → seit 2020 drei Jahre ab Eröffnung (§ 287 Abs. 2 InsO); Versagungsantrag § 290 InsO Versagungsgründe.

## Praxis-Hinweis
- Bei Eigenverwaltung sind Antrag und vollständige Eigenverwaltungsplanung nach Paragraf 270a InsO zwingend. Ein externes Sachverständigengutachten ist keine pauschale Zulässigkeitsvoraussetzung; das Gericht kann den vorläufigen Sachwalter nach Paragraf 270c Absatz 1 InsO insbesondere mit der Prüfung von Planung, Buchführung und möglichen Organhaftungsansprüchen beauftragen.

## Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.
