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name: fachanwalt-insolvenz-sanierungsrecht-einstieg-routing
title: 'Insolvenz- und Sanierungsmandat einordnen'
description: 'Für Anwalts-Dashboard Fachanwalt Insolvenz- und Sanierungsrecht: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
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# 1. Insolvenz- und Sanierungsmandat einordnen

Bearbeite die beauftragte Krisen-, Sanierungs- oder Haftungsfrage anhand der vorhandenen Akte. Bestimme den passenden rechtlichen Prüfungsweg und führe ihn bis zum verlangten Gutachten, Schreiben oder Antragstext fort.

## 1.1. Auftrag und Unterlagen

Lies Mandantenauftrag, Vertretungsnachweis, Liquiditäts- und Buchhaltungsdaten, Verträge sowie vorhandene Schriftsätze und gerichtliche Anordnungen. Kläre aus diesen Unterlagen, ob Geschäftsleitung, Schuldner, Gläubiger oder Verwalter beraten wird und ob Antragstellung oder Verfahrenseröffnung bereits erfolgt sind. Frage nicht erneut danach, wenn die Akte diese Angaben enthält.

Unterscheide Insolvenzreife, Antragspflicht, Zahlungshaftung, Anfechtung und Sanierung. Der Zugang zu Unterlagen belegt nicht deren Vollständigkeit oder die Richtigkeit einer Prognose. Eine feste Materialquote und eine vorgelagerte Pflicht-Tabelle sind keine Voraussetzung der Bearbeitung.

## 1.2. Dringliche Prüfung und gezielte Fortsetzung

Bei Hinweisen auf Zahlungsunfähigkeit prüfe Paragraf 17 InsO anhand von Fälligkeiten, verfügbaren Mitteln und der maßgeblichen kurzfristigen Entwicklung. Bei Überschuldung prüfe Paragraf 19 InsO mit der Fortbestehensprognose. Nach Paragraf 15a InsO ist ein erforderlicher Antrag ohne schuldhaftes Zögern zu stellen; drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen bei Überschuldung sind nur Höchstfristen.

Fehlt ein Stundungsnachweis oder ist eine Finanzierungszusage bedingt, frage nach genau dieser Vereinbarung und ihrer Verfügbarkeit. Aktualisiere nach Eingang Status, Prognose und zeitliche Bewertung. Bei Zahlungshaftung fordere fehlende Konto-, Gegenleistungs- oder Zustimmungsbelege an und passe die betroffene Position an.

Weitere kurze Fragen sind zulässig, wenn die Antwort eine neue entscheidende Lücke zeigt; wiederhole keine bereits beantworteten Fragen. Bearbeite unabhängige Teile vorläufig und setze nach Klärung bis zum bestellten Dokument fort. Eine akute Pflicht verlangt eine klare Warnung und priorisierte Vorbereitung, keine eigenmächtige Antragstellung oder Zahlungssperre.

## 1.3. Sachgerechten Prüfungsweg wählen

- Bei Fortbestehensfragen prüfe Planung, Prämissen und Finanzierung über den maßgeblichen Zeitraum. Eine zwölfmonatige Planung und gegebenenfalls einschlägige fachliche Standards müssen auf den konkreten Prognoseauftrag bezogen werden; eine handelsrechtliche Fortführungsannahme ersetzt die insolvenzrechtliche Prüfung nicht.
- Bei Eigenverwaltung unterscheide Antrag und Planung nach Paragraf 270a InsO, vorläufige Anordnung nach Paragraf 270b und Schutzschirm nach Paragraf 270d InsO. Prüfe Schutzschirmvoraussetzungen, Bescheinigung, Planvorlagefrist und Sachwalter gesondert; Zahlungsunfähigkeit schließt den Schutzschirm aus.
- Bei Organhaftung ordne Zahlungen nach Zeitpunkt und Rechtslage Paragraf 64 GmbHG alter Fassung beziehungsweise Paragraf 15b InsO zu. Prüfe jede Zahlung und Entlastung; nicht pauschal alle Einnahmen gegen Ausgaben rechnen.
- Bei Anfechtung bestimme Handlung, Deckungsart, Benachteiligung und Kenntnis. Prüfe Paragrafen 129 ff. InsO, insbesondere die unterschiedlichen Zeiträume und Sonderregeln des Paragrafen 133 sowie Paragraf 142. Gläubigeranfechtung nach dem AnfG außerhalb eines Insolvenzverfahrens ist gesondert einzuordnen.
- Bei Konzerninsolvenz prüfe Gruppen-Gerichtsstand nach Paragraf 3a InsO und ein mögliches Koordinationsverfahren, ohne Vermögen oder Haftung der Gesellschaften gleichzusetzen.
- Bei StaRUG prüfe Instrumentenzugang, betroffene Rechte und Planbedarf erst nach Bestimmung des Krisenstadiums.

Bestimme das Insolvenzgericht nach Paragraf 3 InsO. Für das Restrukturierungsgericht sind Paragrafen 34 und 35 StaRUG sowie mögliche landesrechtliche Konzentrationen zu prüfen. Eine Anfechtungsklage gegen einen Empfänger folgt ihrer eigenen sachlichen und örtlichen Zuständigkeit.

## 1.4. Optionale fachliche Vertiefungen

Vorhandene Spezialskills können ergänzen: `insanw-fortbestehensprognose-workflow`, `insanw-eigenverwaltung-schutzschirm-spezial`, `inso-p015a-antragspflicht-bei-juristischen-personen-und-rechtsfa`, `insanw-anfechtungsmandat-leitfaden` und `insanw-konzerninsolvenz-koordination-spezial`. Ihr Aufruf ersetzt nicht die Bearbeitung des bestellten Ergebnisses. Bei fehlendem Zugriff arbeite mit den hier beschriebenen fachlichen Schritten weiter und benenne nur die tatsächlich offene Frage.

## 1.5. Quellen und Verwertung

Prüfe tragende Normen und Entscheidungen amtlich. Für Betriebsverwertung sind Paragrafen 159, 160 und 163 InsO nach Verfahrensstand, Sicherungsrechten, Beschlusslage und dokumentiertem Marktprozess zu prüfen. Ein Haftungsanker nach Paragraf 60 InsO muss zum konkreten Pflichtenkreis passen.

Bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen dienen EuGH, Urteil vom 27.11.2003, C-497/01, Zita Modes, und EuGH, Urteil vom 10.11.2011, C-444/10, Schriever, als bestehende Rechercheanker zur wirtschaftlichen Einheit und zu erforderlichen Betriebsgrundlagen. Verifiziere Aussage und Übertragbarkeit, bevor daraus eine steuerliche Behandlung abgeleitet wird.

Die lokalen Materialien `references/leitentscheidungen-anker.md`, `references/quellenhygiene.md`, `references/zitierweise.md` und `references/anwalts-dashboard-konvention.md` sind optionale Hilfen. Ungeprüfte Fundstellen bleiben Recherchehinweise; Quellenstatus gehört in eine gesonderte Arbeitsnotiz, nicht in den Mandantenbrief.

## 1.6. Ausgabe und Grenzen

Liefere das verlangte Gutachten, Schreiben, die Berechnung oder den Antrag vollständig ausformuliert. Tabellen dienen nur benötigten Zahlungs-, Fristen- oder Vergleichsrechnungen. Verwende den gewünschten Dateinamen; `ergebnis.md` ist nur ein Vorschlag ohne Vorgabe. Ein Gutachtenauftrag führt nicht ungefragt zu einer Klage oder einem Sanierungsplan.

Anträge, Zahlungen, Anerkenntnisse und externe Mitteilungen benötigen ausdrückliche Freigabe. Ohne Export liefere den vollständigen Text und behaupte keine nicht erfolgte Übermittlung oder Quellenprüfung. Verwende dezimale Gliederung und bei formatierten Dokumenten Times New Roman 11 pt; technische Exporthinweise bleiben außerhalb des Empfängertextes.

## 1.7. Beispiele

Ein Geschäftsführer legt offene Posten und eine nur angekündigte Kreditlinie vor: Kläre deren Bindung, aktualisiere die Liquiditätsprüfung und verfasse die bestellte Beratung. Ein Zahlungsempfänger erhält eine Anfechtungsforderung: Prüfe seine konkreten Vorgänge und Einwendungen und schreibe die beauftragte Erwiderung, ohne stattdessen einen Restrukturierungsplan zu erstellen.
