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name: fachanwalt-insolvenz-sanierungsrecht-insolvenzanfechtung
description: Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO. Anfechtungsgegenstand Rechtshandlung vor Verfahrenseroeffnung. Kongruente Deckung § 130 InsO. Inkongruente Deckung § 131 InsO. Unmittelbare Glaeubigerbenachteiligung § 132 InsO. Vorsatzanfechtung § 133 InsO mit Vier-Jahres-Frist nach Reform 2017. Unentgeltliche Leistung § 134 InsO. Anfechtbarkeit Gesellschafterdarlehen § 135 InsO. Pruefschema Schreibvorlagen.
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# Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff. InsO)

## Kaltstart-Rückfragen

1. Welche Rechtshandlung soll angefochten werden (Zahlung, Sicherheitenbestellung, Verrechnung, Vertragsabschluss)? Zeitpunkt der Vornahme?
2. Datum des Eröffnungsantrags und der Verfahrenseröffnung? Anfechtungszeiträume danach (3-Monats- bzw. 4- oder 10-Jahres-Fenster)?
3. Wer ist Anfechtungsgegner (Vertragspartner, nahestehende Person § 138 InsO, Gesellschafter § 135 InsO)?
4. War der Schuldnerin im Zeitpunkt der Handlung Zahlungsunfähigkeit § 17 oder drohende Zahlungsunfähigkeit § 18 InsO bekannt? Welche Indizien sind aktenkundig (Mahnungen, Vollstreckungsdruck, Ratenzahlungsbitten, Branchenkenntnis)?
5. Lag eine kongruente oder inkongruente Deckung vor (Anspruch auf gerade diese Leistung in dieser Art und zu dieser Zeit)?
6. Bei Vorsatzanfechtung § 133 InsO: Gibt es Indizien für Gläubigerbenachteiligungsvorsatz der Schuldnerin und Kenntnis des Empfängers?

## Rechtsgrundlagen

- **Allgemeine Anfechtungsvoraussetzungen:** § 129 InsO — Rechtshandlung vor Verfahrenseröffnung, Gläubigerbenachteiligung, Anfechtungstatbestand erfüllt.
- **Kongruente Deckung:** § 130 InsO — Befriedigung oder Sicherung in den letzten drei Monaten vor Antrag bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit und Kenntnis des Anfechtungsgegners.
- **Inkongruente Deckung:** § 131 InsO — Befriedigung oder Sicherung, die der Empfänger nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hatte; Dreimonatsfrist; bei nahestehenden Personen § 138 InsO erweitert.
- **Unmittelbar nachteilige Rechtshandlung:** § 132 InsO — Rechtsgeschäft, das Gläubiger unmittelbar benachteiligt.
- **Vorsatzanfechtung:** § 133 InsO — Anfechtung von Rechtshandlungen, die in den letzten zehn Jahren mit dem Vorsatz vorgenommen wurden, Gläubiger zu benachteiligen, wenn der Empfänger Kenntnis hatte. Bei kongruenter Deckung gilt seit der Reform 2017 (Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen) die verkürzte Vier-Jahres-Frist § 133 Abs. 2 InsO.
- **Unentgeltliche Leistung:** § 134 InsO — Anfechtung bis vier Jahre vor Antrag, unabhängig von Vorsatz oder Kenntnis.
- **Gesellschafterdarlehen:** § 135 InsO — Rückzahlung in letzten zwölf Monaten und Besicherung in letzten zehn Jahren anfechtbar.
- **Rechtsfolge:** § 143 InsO — Rückgewähr in die Insolvenzmasse; Wertersatz bei Untergang.
- **Verjährung:** § 146 InsO iVm §§ 195, 199 BGB — drei Jahre ab Kenntnis Insolvenzverwaltung.

## Maßgebliche Rechtsprechung

- BGH, Urt. v. 06.05.2021 – Az. IX ZR 72/20, BGHZ 230, 28 Rn. 22 — Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz; Abkehr von älteren Indizienketten und Konturierung nach Reform 2017.
- BGH, Urt. v. 09.06.2022 – Az. IX ZR 254/20, NZI 2022, 705 Rn. 19 — Anforderungen an Vorsatzanfechtung bei Ratenzahlungsvereinbarungen.
- BGH, Urt. v. 06.12.2012 – Az. IX ZR 3/12, BGHZ 196, 16 Rn. 25 — Bargeschäftsausnahme § 142 InsO bei zeitnäher Gegenleistung.
- BGH, Urt. v. 15.04.2010 – Az. IX ZR 62/09, BGHZ 185, 209 Rn. 13 — Erkennbarkeit der Zahlungsunfähigkeit beim Anfechtungsgegner.
- BGH, Urt. v. 17.11.2016 – Az. IX ZR 65/15, NZI 2017, 65 Rn. 18 — Anfechtbarkeit von Gesellschafterdarlehen § 135 InsO.

## Prüfschema

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1. § 129 InsO Grundvoraussetzungen
   - Rechtshandlung vor Verfahrenseröffnung
   - Gläubigerbenachteiligung (objektiv)
2. Anfechtungstatbestand
   - Kongruent § 130 oder inkongruent § 131 InsO
   - Unmittelbar nachteilige Rechtshandlung § 132 InsO
   - Vorsatzanfechtung § 133 InsO
     · Gläubigerbenachteiligungsvorsatz der Schuldnerin
     · Kenntnis des Empfängers
     · 10-Jahres-Frist bzw. 4-Jahres-Frist bei kongruenter Deckung (Abs. 2)
   - Unentgeltliche Leistung § 134 InsO (4-Jahres-Frist)
   - Gesellschafterdarlehen § 135 InsO
3. Ausnahmen
   - Bargeschäft § 142 InsO (zeitnahe Gegenleistung, gleichwertig)
   - Bei Vorsatzanfechtung Bargeschäftsausnahme nur, wenn Unlauterkeit fehlt
4. Rechtsfolge § 143 InsO
   - Rückgewähr in die Masse
   - Wertersatz bei Untergang
5. Verjährung § 146 InsO
   - 3 Jahre ab Kenntnis Insolvenzverwaltung
6. Prozessuales
   - Zuständigkeit Insolvenzverwaltung als Klägerin
   - Streitwert nach Rückgewähranspruch
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## Schreibvorlage Anfechtungsschreiben

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[Briefkopf Insolvenzverwaltung]                                    [Ort, Datum]

An [Anfechtungsgegnerin]

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der [Schuldnerin] – [Az.] –

I. Sachverhalt
Mit Beschluss des Amtsgerichts [Ort] vom [Datum] wurde über das Vermögen der
Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet und der Unterzeichner zum
Insolvenzverwalter bestellt (Anlage 1, Eröffnungsbeschluss).

Am [Datum, vor Eröffnungsantrag] zahlte die Schuldnerin an Sie einen Betrag in
Höhe von EUR [Betrag] aus [Rechnung Nr., Vertrag, Datum] (Anlage 2). Im
Zeitpunkt der Zahlung war die Schuldnerin zahlungsunfähig iSv § 17 InsO. Dies
ergibt sich aus [Indizien: titulierte Forderungen Dritter, Zwangsvollstreckungen,
Steuerrückstände, Mahnschreiben]. Ihnen war die Zahlungsunfähigkeit bekannt,
denn [Indizien: eigene Mahnungen, Ratenzahlungsbitten, Branchenkenntnis,
verzögerte Zahlungen].

II. Rechtliche Würdigung
Die Zahlung ist nach §§ 130 Abs. 1 Nr. 1, 143 Abs. 1 InsO anfechtbar:
- Rechtshandlung innerhalb der letzten drei Monate vor Insolvenzantrag,
- objektive Gläubigerbenachteiligung,
- Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO im Zeitpunkt der Handlung,
- Kenntnis der Anfechtungsgegnerin von der Zahlungsunfähigkeit.

[ggf. Hilfsweise § 133 InsO: Vorsatzanfechtung, da Schuldnerin Gläubiger
benachteiligen wollte und Sie Kenntnis hatten.]

III. Forderung
Ich fordere Sie auf, gemäß § 143 Abs. 1 InsO bis spätestens [Datum] einen Betrag
von EUR [Betrag] zzgl. Verzugszinsen seit Eröffnung an die Insolvenzmasse zu
zahlen auf das Massekonto IBAN [...].

Bei fruchtlosem Fristablauf werde ich gerichtliche Schritte einleiten.

Mit freundlichen Grüßen
[Insolvenzverwaltung, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht]
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## Schreibvorlage Verteidigung gegen Anfechtungsanspruch

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Gegen den Anfechtungsanspruch wird eingewandt:

1. Kein Anfechtungstatbestand
   - Keine Gläubigerbenachteiligung; gleichwertige Gegenleistung erfolgte zeitnah.
   - Es handelt sich um ein Bargeschäft § 142 InsO (Leistung Zug um Zug).

2. Keine Kenntnis
   - Im Zeitpunkt der Zahlung waren weder Zahlungsunfähigkeit noch
     Insolvenzantrag bekannt; Ratenzahlungsabsprache war geschäftsüblich.

3. Verjährung § 146 InsO
   - Die Insolvenzverwaltung hatte bereits am [Datum] Kenntnis der den
     Anfechtungsanspruch begründenden Umstände; die Forderung ist verjährt.

4. Hilfsweise Aufrechnung mit eigenen Insolvenzforderungen (sofern zulässig nach
   §§ 94 ff. InsO).
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## Übergabe

- Bei Sammelanfechtungen Anfechtungsmatrix erstellen (Datum, Empfänger, Betrag, Tatbestand, Beweismittel, Verjährung).
- Schnittstelle zum Plugin `insolvenzrecht` für allgemeine Insolvenzverfahrenspraxis.
- Bei Gesellschafterdarlehen § 135 InsO Schnittstelle zum Plugin `fachanwalt-handels-gesellschaftsrecht`.
- Zitierweise nach `zitierweise-deutsches-recht` v3.0 (Az.-Marker, BGH-Pinpoint mit Rn., Hierarchie).
