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name: fachanwalt-migrationsrecht-einbuergerung
description: "Antrag auf Einbuergerung nach StAG. Anspruchseinbuergerung § 10 StAG fuenf Jahre rechtmaessiger Aufenthalt unbefristeter Aufenthaltstitel ausreichende Deutschkenntnisse B1 Lebensunterhaltssicherung Einbuergerungstest Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung kein Ausweisungsinteresse. Mehrstaatigkeit nach Reform 2024 grundsaetzlich zulaessig § 12 StAG. Ermessenseinbuergerung § 8 StAG. Frist Bescheidung."
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# Einbürgerung

## Kaltstart-Rückfragen

1. Wie lange hält sich der Mandant rechtmäßig in Deutschland auf und mit welchem Aufenthaltstitel?
2. Welche Sprachkenntnisse liegen vor (Zertifikat B1 oder höher)?
3. Wird der Lebensunterhalt ohne Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe gesichert?
4. Bestehen Vorstrafen, laufende Ermittlungsverfahren oder verfassungsfeindliche Aktivitäten?
5. Soll die bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten werden (Mehrstaatigkeit nach StAG-Reform 2024)?

## Anspruchsgrundlagen

- Anspruchseinbürgerung § 10 StAG: fünf Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt (Regelfall seit StARModG 27.06.2024). Die frühere Verkürzung auf drei Jahre bei besonderen Integrationsleistungen (§ 10 Abs. 3 StAG a.F.) wurde durch das Sechste Gesetz zur Änderung des StAG zum 30.10.2025 ersatzlos gestrichen — ohne Übergangsregelung für Altanträge; auf alle nach diesem Datum noch nicht beschiedenen Anträge findet die neue Rechtslage Anwendung (§ 40a StAG enthält nur eine separate Übergangsregelung zum Lebensunterhalt nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StAG für vor dem 23.08.2023 gestellte Anträge — Wahlrecht zwischen alter und neuer Fassung). Weiterhin erforderlich: unbefristeter Aufenthaltstitel oder Freizügigkeitsrecht, Lebensunterhaltssicherung, B1-Deutschkenntnisse, Einbürgerungstest, Bekenntnis zur fdGO, kein Ausweisungsinteresse, keine Verurteilung über Bagatellgrenze § 12a StAG.
- Mehrstaatigkeit § 12 StAG nach Reform vom 27.06.2024 grundsätzlich zulässig — Aufgabe Vorgängerstaatsangehörigkeit nicht mehr erforderlich.
- Einbürgerung von Ehegatten Deutscher § 9 StAG nach drei Jahren Aufenthalt und zwei Jahren Ehe.
- Ermessenseinbürgerung § 8 StAG bei besonderem öffentlichem Interesse oder besondere Härte.
- Geburtserwerb § 4 Abs. 3 StAG für in Deutschland geborene Kinder.
- BVerwG zu Einbürgerungstest und B1-Niveau: BVerwG 5 C 12.12, Urt. v. 27.05.2010, Rn. 16 ff.
- BVerwG zu Lebensunterhaltssicherung: BVerwG 5 C 8.12, Urt. v. 19.02.2015, Rn. 18 ff.
- BVerfG zu Bekenntnis fdGO: BVerfG 2 BvR 1473/86, Beschl. v. 22.06.1990, Rn. 28 ff.

## Beweislast und Frist

- Antragsteller trägt Mitwirkungs- und Darlegungslast.
- Keine gesetzliche Bescheidungsfrist; angemessene Bearbeitungsdauer typischerweise sechs bis 24 Monate.
- Untätigkeitsklage § 75 VwGO nach drei Monaten ohne Bescheidung.
- Klagefrist gegen Ablehnung: ein Monat ab Bekanntgabe § 74 VwGO.

## Prüfschema

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1. Aufenthaltsdauer (fuenf Jahre Regelfall; § 10 Abs. 3 StAG a.F. zum 30.10.2025 ersatzlos gestrichen, keine Übergangsregelung — auf nicht beschiedene Altantraege findet die neue Rechtslage Anwendung)
2. Aufenthaltstitel (unbefristet oder Freizuegigkeit)
3. Sprache B1 (Zertifikat von BAMF anerkannt)
4. Einbuergerungstest § 10 Abs. 1 Nr. 7 StAG bestanden
5. Bekenntnis zur fdGO § 10 Abs. 1 Nr. 1 StAG schriftlich
6. Lebensunterhalt § 10 Abs. 1 Nr. 3 StAG (kein Buergergeld)
7. Vorstrafen § 12a StAG pruefen
8. Identitaet und Staatsangehoerigkeit nachweisen
9. Antrag bei zustaendiger Behoerde stellen
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Standardliteratur: Hailbronner/Renner StAG-Kommentar; Marx Aufenthalts- Asyl- und Fluechtlingsrecht.

## Schreibvorlage Einbürgerungsantrag

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An die Einbuergerungsbehoerde [Ort]

Betr.: Antrag auf Einbuergerung nach § 10 StAG fuer
   [Name Geburtsdatum Staatsangehoerigkeit Anschrift]

Sehr geehrte Damen und Herren,

namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft stellen wir Antrag auf
Einbuergerung in den deutschen Staatsverband nach § 10 StAG.

Begruendung:
1. Rechtmaessiger gewoehnlicher Aufenthalt seit [Datum] — Dauer
   [Jahre, Monate] (Anlage K1: Auskunft Auslaenderzentralregister).
2. Aufenthaltstitel: Niederlassungserlaubnis § 9 AufenthG seit [Datum]
   (Anlage K2).
3. Lebensunterhalt durch Erwerbstaetigkeit als [Beruf] beim Arbeitgeber
   [Name] mit Bruttomonatseinkommen EUR [Betrag] gesichert (Anlagen K3-
   K5: Verdienstabrechnungen Steuerbescheide).
4. Sprachkenntnisse B1 nachgewiesen durch Zertifikat [Institut Datum]
   (Anlage K6).
5. Einbuergerungstest bestanden am [Datum] (Anlage K7).
6. Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung —
   beigefuegte Erklaerung (Anlage K8).
7. Keine Vorstrafen — Fuehrungszeugnis ohne Eintrag (Anlage K9).
8. Beibehaltung der bisherigen Staatsangehoerigkeit nach § 12 StAG
   n.F. ohne Aufgabe.

Wir bitten um Eingangsbestaetigung und zuegige Bescheidung. Wir behalten
uns ausdruecklich vor nach drei Monaten Untaetigkeitsklage § 75 VwGO zu
erheben.

Mit freundlichen Gruessen
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## Übergabe

- Bei Bescheid: Aushändigung der Einbürgerungsurkunde § 16 StAG.
- Bei Ablehnung: Klage VG innerhalb eines Monats; ggf. parallel Aufenthaltstitel verlängern.
- Bei Untätigkeit: Untätigkeitsklage § 75 VwGO nach drei Monaten.
