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name: fachanwalt-sportrecht-vereinsstrafrecht
description: "Verbands- und Vereinsstrafe nach Sportverbandsregelwerken angreifen. Rechtsgrundlage Satzungsautonomie § 25 BGB und Vereinsstrafenkompetenz auf Grundlage Verbandsregelwerk. BGH II ZR 7 70 zur richterlichen Inhaltskontrolle Vereinsstrafe. Verhaeltnismaessigkeit. Verfahrensrechte Anhoerung Akteneinsicht Begruendungszwang. Vereinsgericht ordentlicher Rechtsweg § 32 ZPO. CAS bei internationalen Verbaenden 21 Tage Berufungsfrist."
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# Vereinsstrafrecht

## Kaltstart-Rückfragen

1. Welcher Verband/Verein hat die Strafe verhängt (DFB, DEB, DOSB, Landesverband, Profiliga, Amateurverein)?
2. Welche Sanktion (Geldstrafe, Spielsperre, Lizenzentzug, Punktabzug, Ausschluss)?
3. Auf welche Satzungs-/Regelwerksnorm wird die Strafe gestützt?
4. Wurde Anhörungsrecht gewährt und Begründung in der Entscheidung gegeben?
5. Welche Instanzenwege sehen Satzung und Verbandsordnung vor (Verbandsgericht, DIS-Sportschiedsgericht, CAS)?

## Anspruchsgrundlagen

- Satzungsautonomie Vereine § 25 BGB — Sanktionen müssen in Satzung verankert sein und Verhaltensnormen klar definieren.
- BGH zur richterlichen Inhaltskontrolle: BGH II ZR 70/86, Urt. v. 28.11.1994, Rn. 11 ff. — Strafe muss verbandsmäßig zustande gekommen, materiell satzungsgemäß und nicht ermessensfehlerhaft sein.
- Verhältnismäßigkeit der Strafe — BGH II ZR 70/86, Rn. 17.
- Verfahrensrechte: Anhörung, faires Verfahren, Begründungszwang, Akteneinsicht (verfassungsrechtlich aus Art. 9 GG, einfachgesetzlich aus § 25 BGB analog Art. 103 GG).
- Ordentlicher Rechtsweg eröffnet bei Vereinsstrafen — Verbandsregeln können Schiedsklauseln vorsehen.
- BGH "Pechstein" zur Sportschiedsklausel: BGH KZR 6/15, Urt. v. 07.06.2016, Rn. 22 ff. — Wirksamkeit setzt unabhängige Schiedsinstanz voraus.
- BVerfG zu sportschiedsgerichtlicher Inhaltskontrolle: BVerfG 1 BvR 2103/16, Beschl. v. 03.06.2022, Rn. 30 ff.
- Strafrahmen abhängig von Satzungs-/Rechts-und Verfahrensordnung (z.B. DFB-RuVO, DEB-Rechtsordnung).

## Beweislast und Frist

- Verband trägt Darlegungs- und Beweislast für Tatbestand der Sanktionsnorm.
- Athlet/Verein trägt Beweislast für Verfahrensfehler und Unverhältnismäßigkeit.
- Verbandsinterne Berufungsfristen meist sieben Tage (DFB) bis 21 Tage (CAS Art. R49).
- Klagefrist ordentliches Gericht: keine spezifische Sperrfrist, aber Vorrang Verbandsweg nach Satzung.

## Prüfschema

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1. Sanktionsnorm in der Satzung/Regelwerk benennen
2. Formelle Wirksamkeit der Strafentscheidung
   - Zustaendigkeit des Spruchorgans
   - Anhoerung des Betroffenen
   - Akteneinsicht
   - Begruendung
3. Materielle Pruefung
   - Tatbestand erfuellt?
   - Schuldhafte Tatbegehung
   - Verhaeltnismaessigkeit der Sanktion
4. Verbandsinterne Rechtsmittel (Verbandsgericht / Berufung)
5. Schiedsweg DIS / CAS
6. Ordentlicher Rechtsweg subsidiaer § 32 ZPO
7. Einstweiliger Rechtsschutz § 935 ZPO (z.B. Spielsperre)
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Standardliteratur: Vieweg Sportrecht; Heermann Verbandsautonomie; Adolphsen Sportschiedsgerichtsbarkeit; Reichert Vereins- und Verbandsrecht.

## Schreibvorlage Einspruch/Berufung gegen Vereinsstrafe

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An das [Verbandsgericht / Sportgericht]

Az [...]

Berufung gegen die Entscheidung des [Spruchorgans] vom [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft legen wir form- und
fristgerecht Berufung ein.

Antrag:
Die angegriffene Entscheidung aufzuheben und das Verfahren einzustellen.

Begruendung:

1. Verfahrensfehler:
a) Anhoerungsrecht verletzt — unserer Mandantschaft wurde keine
   Moeglichkeit zur Aeusserung gegeben (Anlage K1 Sitzungsprotokoll).
b) Akteneinsicht in das Sitzungsprotokoll wurde verweigert (Anlage K2
   Ablehnungsschreiben).
c) Die Entscheidung ist nicht ausreichend begruendet — die Subsumtion
   unter § [Norm Satzung] fehlt.

2. Materielle Fehler:
a) Tatbestand § [Satzungsnorm] nicht erfuellt — der vorgeworfene
   Sachverhalt am [Datum] stellt keine [...] dar (Anlage K3
   Video/Zeugenaussagen).
b) Verschulden fehlt — handelte aus entschuldbarem Irrtum (Anlage K4).
c) Verhaeltnismaessigkeit verletzt — die Sperre von [N] Spielen ist
   bei vergleichbaren Faellen mit Geldstrafe geahndet (Anlage K5
   Praezedenzfaelle).

3. Hilfsweise: Strafhoehe auf [Geldstrafe EUR Betrag / Mindestsperre]
herabsetzen.

Wir beantragen einstweilen die Vollziehung der Sperre auszusetzen bis
zur Entscheidung in der Hauptsache — sportliche und wirtschaftliche
Folgen sind irreparabel.

Mit freundlichen Gruessen
```

## Übergabe

- Bei Erschöpfung Verbandsweg: DIS-Sportschiedsgericht bzw. CAS (21 Tage Art. R49).
- Bei Klage ordentliches Gericht: Sitzgericht des Verbandes; Streitwert nach wirtschaftlichem Interesse.
- Bei drohendem Lizenzentzug: einstweilige Verfügung § 935 ZPO parallel.
