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name: fachanwalt-strafrecht-einlassung-vorbereiten
description: "Schriftliche Einlassung des Beschuldigten vorbereiten oder Schweigen § 136 StPO. Schweigerecht ist Grundrecht und darf nicht nachteilig gewertet werden BGH st. Rspr. Aber Teilschweigen kann gewuerdigt werden. Strategie nach Aktenlage Beweiswert Belastungszeugen Bewertung Indizien. Schriftliche oder muendliche Einlassung Schutz vor Falschangaben Glaubwuerdigkeitsanalyse. Einlassung wirkt nach BGH zugunsten Beweisbewertung."
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# Einlassung vorbereiten

## Kaltstart-Rückfragen

1. Welche Beweise enthält die Akte — Geständnis bisher, Belastungszeugen, Sachbeweise, Spuren?
2. Wie ist die Aussagebereitschaft des Mandanten und welche Version der Ereignisse schildert er glaubhaft?
3. Bestehen Widersprüche zwischen Aktenlage und Mandantenversion? Welche Lücken sind aufklärungsbedürftig?
4. Gibt es entlastende Beweismittel — Zeugen, Alibis, Standortdaten, Quittungen — die noch nicht bei der Behörde liegen?
5. Soll die Einlassung schriftlich (klassischer Verteidigerweg) oder mündlich in der Vernehmung erfolgen? Bei welcher Stelle Polizei, StA, Ermittlungsrichter, Hauptverhandlung?

## Strategische Grundlagen

- Schweigerecht § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO — vollumfänglich, darf nicht zum Nachteil gewertet werden (BGH 5 StR 138/04, Urt. v. 13.07.2004, Rn. 13; st. Rspr.).
- Teilschweigen kann jedoch in die Beweiswürdigung einfließen wenn der Beschuldigte sich teilweise einlässt und dann verstummt (BGH 1 StR 240/12, Urt. v. 06.11.2012, Rn. 14).
- Lüge ist nicht strafbar als solche aber kann beweisrechtlich gegen den Beschuldigten ausschlagen.
- Schriftliche Einlassung über den Verteidiger ist regelmäßig sicherer — keine spontanen Aussagen unter Druck, präzise Formulierung, Dokumentation.
- Mündliche Einlassung in der Hauptverhandlung kann strategischen Mehrwert haben (persönlicher Eindruck Glaubwürdigkeit).

Standardliteratur: Meyer-Goßner/Schmitt StPO § 136 § 243; Beck'sches Strafverteidigerhandbuch / Eisenberg Beweisrecht der StPO.

## Beweislast und Würdigung

- In dubio pro reo: Bei nicht ausräumbaren Zweifeln Freispruch.
- Glaubwürdigkeitsbeurteilung erfolgt unter Berücksichtigung des Aussageverhaltens — Konstanz, Detailreichtum, Erlebnistypizität, Nebensächlichkeiten (BGH 1 StR 618/98, Urt. v. 30.07.1999).
- Einlassung kann der Verteidigung dienen wenn sie die Tatversion plausibel macht oder Beweise zugunsten des Beschuldigten einleitet.

## Strategie-Matrix

| Beweislage | Empfehlung |
|---|---|
| Schwache Beweise, Aktenlage einseitig | Schweigen, Beweisanträge stellen |
| Belastende Aussage eines Zeugen, Aussage gegen Aussage | Schweigen abwägen, ggf. Einlassung mit Entlastungstatsachen |
| Geständnisreife Sachlage, geringes Strafmaß | Schriftliche Einlassung mit Reue, Schadenswiedergutmachung § 46a StGB |
| Notwehrlage, Rechtfertigungsgrund | Einlassung essenziell — sonst Notwehr nicht erkennbar |
| Identitätsfrage Täterschaft | Schweigen, Alibi gesondert vortragen |

## Schreibvorlage schriftliche Einlassung

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An die Staatsanwaltschaft [Ort]

In dem Verfahren gegen [Mandant]
wegen [Tatvorwurf]
Aktenzeichen [Az]

Schriftliche Einlassung des Beschuldigten
§ 163a § 136 StPO

Nach Akteneinsicht und Beratung gibt der Beschuldigte folgende
Einlassung ab:

I. Persoenliche Verhaeltnisse
Der Beschuldigte ist [Alter] Jahre alt von Beruf [Beruf]
verheiratet [ja/nein] [Anzahl] Kinder. Einkommensverhaeltnisse
[netto] EUR monatlich. Strafrechtliche Vorbelastungen [keine/ggf
nach BZRG].

II. Sachverhalt
Der Beschuldigte schildert den Tatablauf wie folgt:
[chronologische Schilderung Konsistent mit nachweisbaren Tatsachen
keine Aussagen ueber unbekannte Punkte unterlassen].

III. Rechtliche Wertung
Der Beschuldigte hat sich keiner Straftat schuldig gemacht
weil [Rechtfertigung / Schuldausschluss / fehlender Vorsatz].

IV. Beweisangebot
Zum Nachweis der Einlassung wird folgende Beweisaufnahme angeregt:
1. Vernehmung des Zeugen [Name Anschrift] zu [Beweisthema]
2. Beiziehung [Urkunde]
3. Sachverstaendigengutachten zu [Thema]

V. Weitere Hinweise
Eine spontane Stellungnahme ueber die schriftliche Einlassung
hinaus wird nicht abgegeben. Etwaige Rueckfragen sind bitte
schriftlich ueber den Verteidiger zu stellen.

Mit kollegialen Gruessen
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## Übergabe

- Vor Abgabe Mandantenbesprechung — Einlassung muss vom Mandanten autorisiert sein, Glaubwürdigkeit aus seiner Sicht gewährleistet.
- Bei mündlicher Hauptverhandlungs-Einlassung Probe-Befragung in der Kanzlei (Rollenspiel mit Belastungsfragen).
- Anschluss: Skill `fachanwalt-strafrecht-hauptverhandlung-vorbereiten` für Beweisanträge und Plädoyer.
- Bei Geständnisstrategie zusätzlich Schadenswiedergutmachung § 46a StGB und ggf. Verständigung § 257c StPO.
