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name: fachanwalt-transport-speditionsrecht-cmr-haftung
description: "Haftung des grenzueberschreitenden Strassenfrachtfuehrers nach CMR-UEbereinkommen 1956. Obhutshaftung Art. 17 Abs. 1 CMR. Haftungsbefreiungen Art. 17 Abs. 2 und 4 CMR. Haftungshoechstbetrag 8 33 Sonderziehungsrechte pro kg Art. 23 Abs. 3 CMR. Qualifiziertes Verschulden Art. 29 CMR unbegrenzte Haftung. Reklamation Art. 30 CMR. Verjaehrung Art. 32 CMR ein Jahr bzw. drei Jahre bei Vorsatz oder gleichstehendem Verschulden."
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# CMR-Haftung

## Kaltstart-Rückfragen

1. Liegt grenzüberschreitender Straßentransport im Anwendungsbereich Art. 1 CMR vor?
2. Wann wurde das Gut übernommen und wann (nicht) am Empfangsort abgeliefert?
3. Welcher Schaden ist eingetreten — Verlust, Teilverlust, Beschädigung, Lieferverzug?
4. Liegt ein CMR-Frachtbrief vor und wurden ggf. Vorbehalte nach Art. 30 CMR erklärt?
5. Wurde der Wert des Gutes nach Art. 24 CMR oder ein besonderes Lieferinteresse Art. 26 CMR im Frachtbrief eingetragen?

## Anspruchsgrundlagen

- Anwendungsbereich Art. 1 CMR — entgeltlicher Straßentransport von Gütern, mindestens ein Vertragsstaat beteiligt, Übernahme- und Ablieferungsort in verschiedenen Staaten.
- Obhutshaftung Art. 17 Abs. 1 CMR — Frachtführer haftet für Verlust, Beschädigung und Lieferverspätung zwischen Übernahme und Ablieferung.
- Haftungsbefreiungen Art. 17 Abs. 2 CMR — höhere Gewalt, Verschulden des Absenders, gutspezifische Mängel.
- Privilegierungstatbestände Art. 17 Abs. 4 CMR — unverschlossene Fahrzeuge, fehlende Verpackung, gefährliches Gut etc.
- Haftungshöchstbetrag Art. 23 Abs. 3 CMR — 8,33 Sonderziehungsrechte pro Kilogramm Rohgewicht des verlorenen oder beschädigten Gutes.
- Verzugshaftung Art. 23 Abs. 5 CMR — höchstens auf Frachtbetrag begrenzt.
- Wertdeklaration Art. 24 CMR und besonderes Lieferinteresse Art. 26 CMR durchbrechen Höchstbetrag.
- Qualifiziertes Verschulden Art. 29 CMR — Vorsatz oder dem Vorsatz gleichstehendes Verschulden (Leichtfertigkeit mit Bewusstsein) führt zu unbegrenzter Haftung.
- Reklamationspflicht Art. 30 CMR — bei äußerlich erkennbarem Verlust/Beschädigung spätestens bei Ablieferung; bei nicht erkennbarem binnen sieben Tagen (Werktage ohne Sonn- und Feiertage); Lieferverzug binnen 21 Tagen.
- Verjährung Art. 32 CMR — ein Jahr, drei Jahre bei Vorsatz oder gleichstehendem Verschulden.
- BGH zur leichtfertigen Pflichtverletzung Art. 29 CMR: BGH I ZR 100/19, Urt. v. 30.01.2020, Rn. 32 ff. (mangelnde Schnittstellenkontrolle).
- BGH zu CMR-Reklamationsfrist: BGH I ZR 76/13, Urt. v. 22.05.2014, Rn. 16 ff.

## Beweislast und Frist

- Absender/Empfänger trägt Beweislast für Übernahme in unversehrtem Zustand und Schadenseintritt zwischen Übernahme und Ablieferung.
- Frachtführer trägt Beweislast für Haftungsbefreiung Art. 17 Abs. 2/4 CMR.
- Bei Berufung auf Privilegierung Art. 17 Abs. 4 CMR genügt Nachweis der typischen Schadensursache.
- Verjährungsbeginn Art. 32 CMR: bei Teilverlust/Beschädigung/Verzug ab Ablieferungstag; bei Gesamtverlust 30 Tage nach vereinbarter Lieferfrist bzw. 60 Tage nach Übernahme.

## Prüfschema

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1. Anwendungsbereich CMR Art. 1
2. Schadensart (Verlust / Beschaedigung / Verzug)
3. Obhutszeitraum (Uebernahme — Ablieferung)
4. Haftungsausschluss Art. 17 Abs. 2 oder 4 CMR
5. Schadensberechnung
   - Wert am Uebernahmeort Art. 23 Abs. 1 CMR
   - Hoechstbetrag 8 33 SZR/kg Art. 23 Abs. 3 CMR
   - Frachtanteil Art. 23 Abs. 4 CMR
6. Wertdeklaration Art. 24 / Lieferinteresse Art. 26
7. Qualifiziertes Verschulden Art. 29 CMR pruefen
8. Reklamation Art. 30 CMR rechtzeitig?
9. Verjaehrung Art. 32 CMR
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Standardliteratur: Koller Transportrecht; Thume CMR-Kommentar; MüKo-HGB / Jesser-Huß CMR.

## Schreibvorlage Schadensersatzforderung CMR

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Sehr geehrte Damen und Herren,

namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft machen wir Schadens-
ersatz aus CMR-Frachtvertrag Frachtbrief-Nr. [...] vom [Datum] geltend.

Sachverhalt:
- Uebernahme am [Datum/Ort] Gut [Bezeichnung Rohgewicht kg] in
  unversehrtem Zustand laut Frachtbrief
- Ablieferung am [Datum/Ort] mit folgendem Schaden: [Beschreibung]
- Vorbehalt nach Art. 30 CMR mit Schreiben vom [Datum] erklaert
  (innerhalb der Frist)

Haftung:
- Obhutshaftung Art. 17 Abs. 1 CMR
- Kein Haftungsausschluss Art. 17 Abs. 2/4 CMR ersichtlich
- Hilfsweise: Qualifiziertes Verschulden Art. 29 CMR durch
  [Pflichtverletzung] — unbegrenzte Haftung

Schadensberechnung:
- Warenwert am Uebernahmeort: EUR [Betrag] (Handelsrechnung Anlage K1)
- Hilfsweise Hoechstbetrag 8 33 SZR/kg x [kg] = SZR [...] = EUR [...]
- Frachtanteil Art. 23 Abs. 4 CMR: EUR [Betrag]
- Zinsen 5 % Art. 27 CMR ab Reklamationstag

Wir fordern Sie auf binnen 14 Tagen EUR [Gesamtbetrag] zu erstatten.
Andernfalls werden wir Klage erheben — die Jahresfrist Art. 32 CMR
endet am [Datum].

Mit freundlichen Gruessen
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## Übergabe

- Bei Ablehnung: Klage am Gerichtsstand Art. 31 CMR (Wahlmöglichkeit Beklagtensitz, Übernahme- oder Ablieferungsort).
- Verjährungsfrist Art. 32 CMR im Aktenkalender notieren — Hemmung durch schriftliche Reklamation Art. 32 Abs. 2 CMR.
- Bei Versichererregress: Subrogationsdokumentation vorbereiten.
