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name: fachanwalt-transport-speditionsrecht-ladungsschaden
description: "Ladungsschaden im inlaendischen Strassenfrachtverkehr nach HGB regulieren. Obhutshaftung § 425 HGB. Haftungsausschluesse § 426 HGB. Privilegierungstatbestaende § 427 HGB. Haftungshoechstbetrag § 431 HGB 8 33 SZR pro kg. Qualifiziertes Verschulden § 435 HGB unbegrenzte Haftung. Anzeigepflicht § 438 HGB Reklamationsfrist sieben Tage bei verdecktem Schaden. Verjaehrung § 439 HGB ein Jahr bzw. drei Jahre."
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# Ladungsschaden (HGB)

## Kaltstart-Rückfragen

1. Inländischer Frachtverkehr nach HGB oder grenzüberschreitend nach CMR?
2. Wann wurde das Gut übernommen und in welchem Zustand abgeliefert?
3. Liegt ein Schadensprotokoll der Empfangsstelle vor?
4. Gattung und Wert des Gutes, Rohgewicht in kg?
5. Wurde eine Wertdeklaration § 449 HGB vereinbart oder gilt der Regelhöchstbetrag § 431 HGB?

## Anspruchsgrundlagen

- Obhutshaftung § 425 Abs. 1 HGB — Frachtführer haftet für Verlust, Beschädigung und Verspätung zwischen Übernahme und Ablieferung.
- Haftungsausschlüsse § 426 HGB — Sorgfalt eines ordentlichen Frachtführers, unvermeidbare Ereignisse.
- Privilegierungstatbestände § 427 HGB — z.B. nicht erkennbare Mängel der Verpackung, gefährliche Güter.
- Schadensumfang § 429 HGB — Wert am Übernahmeort + ggf. Zoll und sonstige Aufwendungen § 432 HGB.
- Haftungshöchstbetrag § 431 Abs. 1 HGB — 8,33 Sonderziehungsrechte pro kg Rohgewicht.
- Verzugshaftung § 431 Abs. 3 HGB — maximal dreifache Fracht.
- Wertdeklaration § 449 HGB durchbricht Höchstbetrag.
- Qualifiziertes Verschulden § 435 HGB — Vorsatz oder Leichtfertigkeit mit Bewusstsein führen zu unbegrenzter Haftung.
- Schadensanzeige § 438 HGB — bei äußerlich erkennbarem Schaden spätestens bei Ablieferung, sonst Vermutung unversehrte Ablieferung; bei verdecktem Schaden binnen sieben Tagen nach Ablieferung.
- Verjährung § 439 HGB — ein Jahr; drei Jahre bei Vorsatz oder gleichstehendem Verschulden.
- BGH zu Leichtfertigkeit § 435 HGB im Paketdienst: BGH I ZR 95/05, Urt. v. 04.05.2007, Rn. 24 ff.

## Beweislast und Frist

- Anspruchsteller (Absender/Empfänger) trägt Beweis für Übernahme in unversehrtem Zustand und Schaden bei Ablieferung.
- Frachtführer trägt Beweis für Haftungsausschluss § 426 HGB und Privilegierung § 427 HGB.
- Schadensanzeige § 438 HGB rechtzeitig — sonst Vermutung der unversehrten Ablieferung; Schadenshöhe und Kausalität bleibt zu beweisen.
- Verjährungsbeginn § 439 Abs. 2 HGB ab Ablieferung bzw. bei Verlust 30 Tage nach vereinbarter Lieferfrist.
- Verjährungshemmung durch schriftliche Reklamation § 439 Abs. 3 HGB bis schriftliche Zurückweisung.

## Prüfschema

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1. Anwendungsbereich HGB (innerstaatlicher Strassentransport)
2. Schadensart und Zeitpunkt der Entdeckung
3. Obhutszeitraum (Uebernahme bis Ablieferung § 425 HGB)
4. Haftungsausschluss § 426 HGB oder Privilegierung § 427 HGB?
5. Schadensanzeige § 438 HGB Frist gewahrt?
6. Schadensberechnung Wert am Uebernahmeort + Hoechstbetrag § 431 HGB
7. Qualifiziertes Verschulden § 435 HGB
8. Wertdeklaration § 449 HGB
9. Verjaehrungsfrist § 439 HGB
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Standardliteratur: Koller Transportrecht; MüKo-HGB / Boesche §§ 425 ff.; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn HGB.

## Schreibvorlage Schadensregulierungsverlangen

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Sehr geehrte Damen und Herren,

namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft machen wir Schadens-
ersatz aus Frachtvertrag vom [Datum] (Frachtbrief-Nr. [...]) geltend.

Sachverhalt:
- Uebernahme am [Datum/Ort]: Gut [Bezeichnung Rohgewicht kg]
  unversehrt laut Frachtbrief
- Ablieferung am [Datum/Ort]: [Schadensbeschreibung mit
  Bilddokumentation Anlage K1-K3]
- Schadensanzeige § 438 HGB mit Schreiben vom [Datum] (innerhalb der
  Siebentagefrist bei verdecktem Schaden)

Haftung § 425 HGB:
Der Schaden ist waehrend des Obhutszeitraums entstanden. Haftungsaus-
schluesse § 426 HGB greifen nicht da die Beschaedigung auf [Ursache]
beruht.

Hilfsweise: Qualifiziertes Verschulden § 435 HGB — der Frachtfuehrer
hat [konkrete Pflichtverletzung — z.B. ungesicherte Ladung waehrend
laenger andauernder Pause auf unbeleuchtetem Parkplatz] und damit
leichtfertig und mit Bewusstsein des wahrscheinlichen Eintritts eines
Schadens gehandelt.

Schadensberechnung:
- Warenwert am Uebernahmeort EUR [Betrag] (Handelsrechnung Anlage K4)
- Hoechstbetrag § 431 HGB: 8 33 SZR x [kg] = EUR [Betrag]
  (bei Qualifiziertem Verschulden Vollersatz)
- Zoll § 432 HGB EUR [Betrag]

Wir fordern Sie auf binnen 14 Tagen EUR [Gesamt] zu erstatten.

Mit freundlichen Gruessen
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## Übergabe

- Bei Ablehnung: Klage am Sitz des Frachtführers oder am Ablieferungsort § 30 ZPO.
- Verjährungsfrist § 439 HGB im Aktenkalender — Hemmung durch schriftliche Reklamation.
- Bei Versichererregress: Übernahmebestätigung und Schadensbelege archivieren.
