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name: fachanwalt-vergaberecht-eignungspruefung
description: "Eignung von Bietern nach § 122 GWB i.V.m. §§ 42 ff. VgV pruefen. Zwingende Ausschlussgruende § 123 GWB Vorstrafen Geldwaesche Terrorismusfinanzierung. Fakultative Ausschlussgruende § 124 GWB Selbstreinigung § 125 GWB. Eignungskriterien Befaehigung berufliche Zuverlaessigkeit wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfaehigkeit technische und berufliche Leistungsfaehigkeit. Eigenerklaerung EEE § 50 VgV. BGH XIII. Zivilsenat (Vergaberecht seit 01.01.2021)."
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# Eignungsprüfung

## Kaltstart-Rückfragen

1. Welche Eignungskriterien hat der Auftraggeber in der Bekanntmachung aufgestellt?
2. Welche Eigenerklärungen oder Nachweise wurden gefordert (PQ-Verzeichnis, EEE, Einzelnachweise)?
3. Liegen beim Mandanten oder beim Konkurrenten Ausschlussgründe § 123 oder § 124 GWB vor?
4. Wurden Selbstreinigungsmaßnahmen § 125 GWB ergriffen und dokumentiert?
5. Beanstandet der Mandant die eigene Ablehnung oder die Eignungsbejahung eines Konkurrenten?

## Anspruchsgrundlagen

- Eignung § 122 Abs. 1 GWB — geeignet ist wer die Eignungskriterien erfüllt.
- Eignungskriterien § 122 Abs. 2 GWB: Befähigung und Erlaubnis (a), wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (b), technische und berufliche Leistungsfähigkeit (c).
- Verfahrensregeln §§ 42-48 VgV.
- Zwingende Ausschlussgründe § 123 GWB: rechtskräftige Verurteilung wegen bestimmter Straftaten (z.B. Bestechung § 334 StGB, Geldwäsche § 261 StGB, Steuerhinterziehung § 370 AO bei sechsstelligem Schaden).
- Fakultative Ausschlussgründe § 124 GWB: schwere Verfehlung im beruflichen Bereich, mangelnde Zuverlässigkeit, Wettbewerbsverzerrung.
- Selbstreinigung § 125 GWB: Schadensersatz, Aufklärung, Compliance-Maßnahmen.
- Eignungsleihe § 47 VgV — Berufung auf Kapazitäten anderer Unternehmen.
- BGH zur Eignungsprüfung Konkurrent: BGH X ZB 9/15, Beschl. v. 03.05.2016, Rn. 27 ff.
- BGH zu schwerer Verfehlung § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: BGH X ZB 10/19, Beschl. v. 25.06.2019, Rn. 35 ff.

## Beweislast und Frist

- Bieter trägt Beweislast für eigene Eignung — vollständige und richtige Eigenerklärung § 50 VgV.
- Auftraggeber trägt Beweislast für Ausschlussgrund § 123/124 GWB.
- Eignungsprüfungsablauf: Eigenerklärung beim Angebot, Einzelnachweise auf Anforderung vor Zuschlag § 50 Abs. 2 VgV.
- Nachweise nur vom designierten Zuschlagskandidaten verlangen § 56 Abs. 2 VgV i.V.m. § 50 VgV.

## Prüfschema Eignung

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1. Eignungskriterien aus Bekanntmachung extrahieren
2. Geforderte Nachweise identifizieren
3. Eigenerklaerung § 50 VgV vollstaendig?
4. Zwingende Ausschlussgruende § 123 GWB pruefen
5. Fakultative Ausschlussgruende § 124 GWB
6. Selbstreinigung § 125 GWB dokumentieren falls einschlaegig
7. Eignungsleihe § 47 VgV pruefen (Verfuegungserklaerung des Dritten)
8. Verhaeltnismaessigkeit der Eignungskriterien § 122 Abs. 4 GWB
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Standardliteratur: Burgi Vergaberecht; Pünder/Schellenberg Vergaberecht; Ziekow/Völlink Vergaberecht.

## Schreibvorlage Stellungnahme zur Selbstreinigung § 125 GWB

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An [Auftraggeber Vergabestelle]

Az Vergabeverfahren: [...]

Stellungnahme zur Eignung — Selbstreinigung § 125 GWB

Sehr geehrte Damen und Herren,

namens und in Vollmacht unseres Mandanten nehmen wir zu dem von Ihnen
unter dem [Datum] mitgeteilten Pruefungspunkt § 124 Abs. 1 Nr. [...]
GWB wie folgt Stellung:

1. Sachverhalt:
[Vorgang konkret schildern — Urteil/Bussgeldbescheid/Compliance-Vorfall
 mit Datum, Aktenzeichen, Schadenshoehe]

2. Selbstreinigungsmassnahmen § 125 Abs. 1 GWB:
a) Schadensersatz § 125 Abs. 1 Nr. 1 GWB:
   - Vergleich mit [Geschaedigter] vom [Datum] ueber EUR [Betrag]
     (Anlage K1)
b) Aufklaerung § 125 Abs. 1 Nr. 2 GWB:
   - aktive Kooperation mit den Ermittlungsbehoerden (Anlage K2:
     Schreiben der Staatsanwaltschaft [Ort])
c) Compliance-Massnahmen § 125 Abs. 1 Nr. 3 GWB:
   - Einfuehrung Compliance-Management-System ISO 37301 zertifiziert
     am [Datum] (Anlage K3)
   - Schulung saemtlicher Vertriebsmitarbeiter (Anlage K4)
   - Entlassung der involvierten Mitarbeiter (Anlage K5)

3. Verhaeltnismaessigkeit § 125 Abs. 2 GWB:
Die Massnahmen sind unter Beruecksichtigung von Schwere und besonderer
Umstaende geeignet und ausreichend.

Wir beantragen festzustellen dass der Ausschlussgrund nicht mehr
einschlaegig ist und das Angebot in die Wertung einzubeziehen.

Mit freundlichen Gruessen
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## Übergabe

- Bei eigener Ablehnung: Rüge § 160 Abs. 3 GWB und Übergang in `fachanwalt-vergaberecht-ruege-vor-zuschlag`.
- Bei Eignungsbejahung Konkurrent: Akteneinsicht § 165 GWB im Nachprüfungsverfahren.
- Bei laufender Selbstreinigung: Compliance-Dokumentation aktualisieren.
