---
name: fachanwalt-vergaberecht-nachpruefungsantrag-vk
description: "Nachpruefungsantrag bei der Vergabekammer nach §§ 160 ff. GWB. Statthaftigkeit bei oeffentlichen Auftraegen ab EU-Schwellenwert § 106 GWB. Antragsbefugnis § 160 Abs. 2 GWB drohender Schaden. Praeklusion § 160 Abs. 3 GWB vorherige Ruege binnen 10 Tagen erforderlich. Suspensiveffekt § 169 GWB. Entscheidungsfrist VK fuenf Wochen § 167 GWB. Sofortige Beschwerde OLG § 171 GWB."
---

# Nachprüfungsantrag VK

## Kaltstart-Rückfragen

1. Welcher Auftraggeber hat die Vergabe ausgeschrieben und um welches Vergabeverfahren handelt es sich (offen, nicht offen, Verhandlung, wettbewerblicher Dialog)?
2. Wird der EU-Schwellenwert nach § 106 GWB erreicht (Liefer-/Dienstleistung 221.000 EUR / Bau 5.538.000 EUR ab 2024)?
3. Wann hat der Mandant von dem Vergabeverstoß Kenntnis erlangt und wurde innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB?
4. Wurde die Information nach § 134 GWB über die beabsichtigte Zuschlagserteilung empfangen?
5. Welcher konkrete Verstoß wird beanstandet (Eignung, Wertung, Auswahlentscheidung, Vergabeunterlagen)?

## Anspruchsgrundlagen

- Nachprüfungsverfahren §§ 160 ff. GWB — ausschließlicher Rechtsweg vor Vergabekammer und OLG.
- Antragsbefugnis § 160 Abs. 2 GWB: Interesse am Auftrag und Geltendmachung Rechtsverletzung mit drohendem Schaden.
- Rügeobliegenheit § 160 Abs. 3 GWB: bis Zuschlag bzw. Frist Angebotsabgabe.
  - Erkennbare Verstöße aus Bekanntmachung: bis Angebotsabgabe (Nr. 2).
  - Erkennbare Verstöße aus Vergabeunterlagen: bis Angebotsabgabe (Nr. 3).
  - Sonstige Verstöße: 10 Kalendertage nach Kenntnis (Nr. 1).
  - Auf Rüge ablehnender Bescheid: 15 Kalendertage Antragsfrist (Nr. 4).
- Suspensiveffekt § 169 Abs. 1 GWB — Zuschlag verboten bis Entscheidung.
- Entscheidungsfrist VK fünf Wochen § 167 GWB.
- Sofortige Beschwerde OLG § 171 GWB, Frist zwei Wochen.
- BGH zur Rügepräklusion: BGH X ZB 12/19, Beschl. v. 03.07.2020, Rn. 35 ff.
- EuGH zu effektivem Rechtsschutz: EuGH C-3/15, Urt. v. 14.04.2016, Rn. 27 ff. (Wienstrom).

## Beweislast und Frist

- Antragsteller trägt Darlegungslast für Antragsbefugnis und rechtzeitige Rüge.
- Auftraggeber trägt Beweislast für Einhaltung der Vergabevorschriften und Inhalt der Vergabeakte.
- Antragsfrist nach abgelehnter Rüge: 15 Kalendertage § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
- Bei De-facto-Vergabe ohne Bekanntmachung: 30 Kalendertage ab Information bzw. sechs Monate ab Vertragsschluss § 135 Abs. 2 GWB.

## Prüfschema

```
1. EU-Schwellenwert § 106 GWB ueberschritten?
2. Oeffentlicher Auftraggeber § 99 GWB
3. Antragsbefugnis § 160 Abs. 2 GWB
4. Ruegeobliegenheit § 160 Abs. 3 GWB (10 / Vergabefrist)
5. Antragsfrist (15 Tage / 30 Tage / 6 Monate)
6. Materieller Vergabeverstoss (VgV/SektVO/KonzVgV/VgV-Verteidigung)
7. Antraege formulieren — Untersagung Zuschlag + Verpflichtung Rueckversetzung
8. Sofortige Beschwerde OLG § 171 GWB vorbereiten
```

Standardliteratur: Burgi Vergaberecht; Müller-Wrede GWB Vierter Teil; Ziekow/Völlink Vergaberecht.

## Schreibvorlage Nachprüfungsantrag

```
An die Vergabekammer [Bund/Land]

Nachpruefungsantrag gemaess §§ 160 ff. GWB

Antragsteller: [Bieter Anschrift]
Antragsgegner: [Auftraggeber Anschrift]
Beigeladene: [Bieter mit Zuschlagsabsicht]

Wir beantragen:
1. Massnahmen zu treffen die Rechtsverletzungen zu beseitigen und die
   Schaedigung des Antragstellers abzuwenden
2. dem Antragsgegner aufzugeben das Vergabeverfahren in den Stand vor
   [...] zurueckzuversetzen
3. dem Antragsgegner Akteneinsicht zu gewaehren § 165 GWB
4. die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts fuer notwendig zu erklaeren

Sachverhalt:
Mit Bekanntmachung vom [Datum] schrieb der Antragsgegner [Leistung]
EU-weit aus. Der Antragsteller gab am [Datum] ein Angebot ab. Mit
Schreiben vom [Datum] § 134 GWB teilte der Antragsgegner mit dass
beabsichtigt sei den Zuschlag der Beigeladenen zu erteilen.

Begruendung:
Antragsbefugnis: Der Antragsteller hat das wirtschaftlichste Angebot
abgegeben — siehe [...]. Bei vergaberechtskonformer Wertung haette er
den Zuschlag erhalten muessen.

Ruege: Der Antragsteller hat den Verstoss mit Schreiben vom [Datum]
(10 Tage nach Kenntnis § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) geruegt. Der
Antragsgegner hat die Ruege mit Schreiben vom [Datum] zurueckgewiesen.
Damit lauft die 15-Tage-Frist § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ab — vorliegender
Antrag ist fristwahrend.

Vergabeverstoss:
- Fehlerhafte Eignungspruefung der Beigeladenen (§ 122 GWB / § 42 VgV)
- Wertungsfehler — siehe [...]
- Verstoss gegen § 97 GWB (Transparenz und Wettbewerb)

Es wird angeregt den Suspensiveffekt § 169 GWB ausdruecklich zu
bestaetigen.

Mit freundlichen Gruessen
```

## Übergabe

- Bei Erfolg: Überwachung der Rückversetzung und neuen Wertung.
- Bei Misserfolg: Sofortige Beschwerde OLG § 171 GWB, Frist zwei Wochen.
- Schadensersatzklage parallel § 181 GWB vorbereiten.
