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name: fachanwalt-verkehrsrecht-bussgeldbescheid-pruefen
description: "Bussgeldbescheid OWiG §§ 65 ff. pruefen. Form- und Verfahrensfehler Verjaehrung § 26 Abs. 3 StVG drei Monate ab Tatzeit unterbrochen § 33 OWiG. Messverfahren standardisiert oder nicht standardisiert Toleranzabzug. Anhoerung § 55 OWiG Akteneinsicht § 49 OWiG. Einspruch § 67 OWiG zwei Wochen ab Zustellung. Fahrverbot § 25 StVG Wegfall im Ausnahmefall berufliche Existenzgefaehrdung."
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# Bußgeldbescheid prüfen

## Kaltstart-Rückfragen

1. Welche Tat liegt zugrunde — Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß, Handyverstoß, Alkohol/Drogen?
2. Wann war Tatzeit und wann wurde der Bußgeldbescheid zugestellt — Einspruchsfrist § 67 Abs. 1 OWiG zwei Wochen, Verjährungsbeginn § 26 Abs. 3 StVG?
3. Welches Messverfahren wurde verwendet — Lasergerät, Radar, ProViDa, Section Control, ESO, Poliscan, Traffistar? Liegt Eichschein und Schulungsnachweis des Bedieners vor?
4. Wurde der Mandant als Fahrer identifiziert (Lichtbild) oder nur als Halter angeschrieben?
5. Ist ein Fahrverbot festgesetzt und besteht berufliche Härte (Existenzgefährdung)? Gibt es Voreintragungen im Fahreignungsregister?

## Anspruchsgrundlagen und Verfahrensregeln

- Verjährung § 26 Abs. 3 StVG drei Monate ab Tatzeit (sechs Monate nach Anhörung bzw. nach Erlass eines Bußgeldbescheids); Unterbrechung § 33 OWiG (Anhörung, Bußgeldbescheid, etc.).
- Anhörung § 55 OWiG — Recht des Betroffenen zur Stellungnahme vor Erlass des Bußgeldbescheids; Verletzung kann Verfahrenshindernis sein.
- Akteneinsicht § 49 OWiG durch Verteidiger — insbesondere Messdaten und Falldatensatz.
- Standardisiertes Messverfahren — Toleranzabzug nach Geräteart (regelmäßig 3 km/h bis 100 km/h, darüber 3 %); Vermutung der Richtigkeit, Verteidigung muss konkrete Anhaltspunkte für Messfehler vortragen (BGH, Beschl. v. 19.08.1993 - 4 StR 627/92, BGHSt 39, 291).
- Recht auf Einsicht in Rohmessdaten (BVerfG 2 BvR 1167/20, Beschl. v. 12.11.2020, Rn. 33 ff. — Anspruch auf Zugang zu nicht in der Akte befindlichen Datensätzen, soweit sie zur effektiven Verteidigung erforderlich sind).
- Einspruch § 67 OWiG schriftlich oder zur Niederschrift bei der erlassenden Behörde innerhalb zwei Wochen ab Zustellung.
- Fahrverbot § 25 StVG — Regelfall bei BKat-Anlage 1 Nr. 11.3 ff.; Wegfall bei beruflicher Existenzgefährdung möglich (Härtefall, Mandant muss konkrete Umstände vortragen).
- Fahreignungsregister: Eintragung nach Punktesystem § 4 StVG; ab 8 Punkten Entziehung der Fahrerlaubnis.

Standardliteratur: Burhoff Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren; Bouska/Laeverenz Fahrerlaubnisrecht; KK-OWiG.

## Beweislast

- Verfolgungsbehörde trägt Beweislast für Tatbestand und Schuld.
- Mandant trägt Beweislast für Härtefall (Wegfall Fahrverbot).
- Bei nicht standardisiertem Messverfahren muss Behörde Messverfahren konkret darlegen.

## Prüfschema

| Prüfpunkt | Norm / Hinweis |
|---|---|
| Verjährung Tatzeit + 3 Monate (unterbrochen?) | § 26 Abs. 3 StVG § 33 OWiG |
| Anhörung erfolgt | § 55 OWiG |
| Tatortidentifikation eindeutig | Lichtbild beigefügt |
| Messverfahren standardisiert | BGHSt 39, 291 |
| Eichschein gültig zur Tatzeit | § 31 MessEG |
| Schulungsnachweis Bediener vorhanden | nach Bedienanleitung |
| Toleranzabzug erfolgt | nach Gerätetyp |
| Bußgeld + Punkte + Fahrverbot regelkonform | BKat Anhang 1 / 2 |
| Fahrverbots-Härtefall geprüft | § 25 Abs. 1 StVG |

## Schreibvorlage Einspruch

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An die Bussgeldstelle [Behoerde]
[Adresse]

Einspruch § 67 OWiG

In der Ordnungswidrigkeitssache gegen [Name]
Aktenzeichen [Az]

namens und in Vollmacht des Betroffenen lege ich gegen den
Bussgeldbescheid vom [Datum] zugestellt am [Datum] hiermit

Einspruch

ein. Auf den Einspruch wird zunaechst nicht naeher eingegangen.

Antraege
1. Akteneinsicht § 49 OWiG einschliesslich saemtlicher
   Messunterlagen Falldatensatz Rohmessdaten gemaess BVerfG
   2 BvR 1167/20 Beschl. v. 12.11.2020.
2. Beiziehung Eichschein und Schulungsnachweis des Bedieners.
3. Aussetzung der Vollziehung des Fahrverbots § 80 Abs. 2 OWiG
   da berufliche Haerte droht — Begruendung folgt nach
   Akteneinsicht.

Mit kollegialen Gruessen
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## Übergabe

- Nach Akteneinsicht: Messprotokoll prüfen, Sachverständigengutachten in Auftrag geben falls Messfehler indiziert.
- Bei standardisierter Messung und korrektem Verfahren: Verständigung über Fahrverbotsverkürzung oder Tagessatzreduzierung.
- Bei Verwerfung des Einspruchs Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht — Skill `fachanwalt-strafrecht-hauptverhandlung-vorbereiten` orientierend nutzen, OWi-Spezifika beachten.
- Bei Existenzgefährdung beruflich Härtefallargumentation vorbereiten.
