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name: fachanwalt-verkehrsrecht-fahrerlaubnis-entzug
description: "Fahrerlaubnisentzug § 69 StGB strafgerichtlich oder § 3 StVG verwaltungsrechtlich. Sperrfrist § 69a StGB. Vorlaeufige Entziehung § 111a StPO. Wiedererteilung § 20 FeV. MPU-Anordnung Anlassgruende § 13 § 14 FeV Alkohol Drogen Punkte. Beschwerde § 304 StPO bei vorlaeufiger Entziehung. Verwaltungsverfahren Widerspruch Anfechtungsklage § 42 VwGO. Punkteabbau § 4 Abs. 7 StVG Fahreignungsseminar."
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# Fahrerlaubnis-Entzug

## Kaltstart-Rückfragen

1. Wurde die Fahrerlaubnis strafgerichtlich (§ 69 StGB) oder verwaltungsrechtlich (§ 3 StVG) entzogen? Liegt vorläufige Entziehung § 111a StPO vor?
2. Welches Anlassdelikt — Alkohol (§ 316 / § 315c StGB), Drogen, Unfallflucht (§ 142 StGB), Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB), Punktestand?
3. Wann wurde der Führerschein abgenommen oder beschlagnahmt? Wie lange ist Mandant bereits ohne Führerschein?
4. Ist eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) bereits angeordnet oder zu erwarten — bei welchem Anlass nach § 13 oder § 14 FeV?
5. Welche beruflichen Folgen entstehen und besteht Bedarf an einer beschleunigten Wiedererteilung?

## Anspruchsgrundlagen

- Strafgerichtliche Entziehung § 69 StGB bei Ungeeignetheit aufgrund Anlasstat; Regelfall §§ 315c, 316, 142 Abs. 1, 2, 240 StGB.
- Sperrfrist § 69a StGB sechs Monate bis fünf Jahre (Regel: ein Jahr bei Trunkenheitsfahrt mit BAK ab 1,1 Promille).
- Vorläufige Entziehung § 111a StPO bereits im Ermittlungsverfahren — Beschwerde § 304 StPO.
- Verwaltungsrechtliche Entziehung § 3 StVG durch Fahrerlaubnisbehörde wenn Eignung fehlt; konkretisiert in §§ 11–14 FeV.
- Anlassgruppen MPU-Anordnung:
  - § 13 FeV — Alkohol (Trunkenheitsfahrt ab 1,6 Promille oder wiederholt; oder eine Tat mit besonderen Umständen)
  - § 14 FeV — Drogen (einmaliger Konsum harter Drogen, regelmäßiger Cannabiskonsum)
  - § 4 Abs. 10 StVG — 8 Punkte und mehr
- Punktesystem § 4 StVG; ab 4 Punkten Ermahnung, ab 6 Punkten Verwarnung mit Fahreignungsseminar (§ 4 Abs. 7 StVG ein Punkt Abbau einmal in fünf Jahren), ab 8 Punkten Entziehung.
- Wiedererteilung § 20 FeV — Antrag bei Fahrerlaubnisbehörde nach Ablauf Sperrfrist plus ggf. MPU-Gutachten.

Standardliteratur: Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht; Burhoff Handbuch des Verkehrsrechts.

## Beweislast und Verfahren

- Strafgericht beweist Anlassdelikt; Schluss auf Ungeeignetheit ist Regelfall (§ 69 Abs. 2 StGB).
- Bei Verwaltungsentscheidung muss Behörde Anlasstatsache und Eignungsmangel darlegen; Mandant kann durch geeignetes MPU-Gutachten Eignung nachweisen.
- Beschwerde § 304 StPO gegen vorläufige Entziehung an Landgericht; Anfechtungsklage § 42 VwGO gegen Verwaltungsakt mit aufschiebender Wirkung § 80 VwGO (bei Punktentziehung jedoch § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO — Antrag auf Wiederherstellung aufschiebender Wirkung notwendig).

## Strategie-Matrix

| Anlass | Wahrscheinliche Sperrfrist | Strategie |
|---|---|---|
| § 316 StGB BAK 1,1 Promille | 9–12 Monate | MPU vorbereiten ab Monat 6 |
| § 316 StGB BAK ab 1,6 Promille | 12–15 Monate | MPU obligatorisch § 13 FeV |
| § 315c StGB Trunkenheit + Gefährdung | 12–18 Monate | MPU + Abstinenznachweis |
| § 142 StGB Unfallflucht | 6–9 Monate | Ohne MPU bei Erstfall geringerer Schaden |
| Drogenfahrt § 24a StVG | bis 3 Monate Fahrverbot oder Entzug § 3 StVG | MPU § 14 FeV |
| 8 Punkte | bis Wiedererteilung Eignungsnachweis | Punkteabbau vorab |

## Schreibvorlage Beschwerde gegen vorläufige Entziehung

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An das Landgericht [Ort]
ueber das Amtsgericht [Ort]
Aktenzeichen [Az]

In der Strafsache gegen [Mandant]
wegen [Tatvorwurf]

Beschwerde § 304 StPO gegen den Beschluss
vom [Datum] (vorlaeufige Entziehung Fahrerlaubnis § 111a StPO)

Antrag
Den Beschluss aufzuheben und die Fahrerlaubnis zurueckzugeben.

Begruendung
1. Dringende Gruende fuer Annahme dass die Fahrerlaubnis entzogen
   werden wird (§ 111a Abs. 1 StPO) liegen nicht vor weil
   [Argumentation: BAK strittig, Notstand § 35 StGB, atypischer
   Einzelfall, keine Wiederholungsgefahr].
2. Verhaeltnismaessigkeit: Beruflich existenzbedrohend
   [konkrete Darstellung Berufsausuebung].
3. Hilfsweise wird beantragt die Anordnung auf bestimmte Tageszeiten
   oder Strecken zu beschraenken.

Anlagen
- Arbeitgeberbescheinigung
- Abstinenznachweis falls vorhanden
- Vollmacht

Mit kollegialen Gruessen
```

## Übergabe

- Bei vorläufiger Entziehung sofortige Beschwerde (innerhalb Wochenfrist § 311 StPO bei sofortiger Beschwerde, sonst formlos).
- Bei MPU-Anordnung MPU-Vorbereitungsseminar empfehlen — Abstinenzbelege (Haaranalyse, Urinproben) ab Tatbegehung sammeln.
- Bei Punkteentziehung Antrag auf Wiederherstellung aufschiebender Wirkung § 80 Abs. 5 VwGO beim Verwaltungsgericht.
- Anschluss: bei strafrechtlichem Anlass `fachanwalt-strafrecht-akteneinsicht-beantragen` und `fachanwalt-strafrecht-hauptverhandlung-vorbereiten` parallel.
