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name: fachanwalt-versicherungsrecht-deckungsklage
description: "Deckungsklage gegen Versicherer auf Leistung. Sachliche Zustaendigkeit nach Streitwert §§ 23 GVG. Oertliche Zustaendigkeit § 215 VVG Wohnsitz Versicherungsnehmer alternativ Sitz Versicherer § 17 ZPO. Klageantrag bei laufender BU Feststellungsantrag oder Leistungsantrag § 256 ZPO. Beweislast wie ausserprozessual. Sachverstaendigenbeweis im BU-Verfahren. PKH § 114 ZPO bei wirtschaftlicher Beduerftigkeit."
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# Deckungsklage

## Kaltstart-Rückfragen

1. Wurde außergerichtlich vollständig die Leistung gefordert und ist die Ablehnung endgültig? Bei BU-Versicherung Berufsunfähigkeitsgutachten und ärztliche Atteste vorhanden?
2. Welche Klageart ist erforderlich — Leistungsklage auf bezifferten Betrag oder Feststellungsklage auf Bestand des Versicherungsverhältnisses bzw. Leistungspflicht für künftige Renten (§ 256 ZPO)?
3. Welcher Streitwert ergibt sich — bei wiederkehrenden Leistungen 3,5-facher Jahreswert (§ 9 ZPO i. V. m. § 42 GKG) oder gesetzliche Berechnung nach BU-Spezifika?
4. Soll Prozesskostenhilfe (§ 114 ZPO) beantragt werden oder besteht Rechtsschutzversicherung — ggf. Deckungszusage einholen?
5. Liegen vollständige Vertragsunterlagen (Police, Antragsformular, AVB-Versionen, sämtliche Schadensanzeigen, ärztlicher Berichte) vor?

## Anspruchsgrundlagen und Zuständigkeit

- Materielle Anspruchsgrundlage § 1 VVG i. V. m. konkretem Vertrag und AVB.
- Sachliche Zuständigkeit: bis 10.000 EUR Amtsgericht (§ 23 Nr. 1 GVG, seit 01.01.2026 Justizreform), darüber Landgericht (§ 71 GVG).
- Örtliche Zuständigkeit § 215 VVG — Gerichtsstand am Wohnsitz des Versicherungsnehmers (Verbraucherschutz); alternativ allgemeiner Gerichtsstand des Versicherers § 17 ZPO.
- Streitwert bei wiederkehrenden Leistungen (BU-Rente): 3,5-fache Jahresleistung § 9 ZPO, gedeckelt durch den geringeren Wert bei kürzerer Restlaufzeit.
- Feststellungsinteresse § 256 ZPO bei BU-Versicherung regelmäßig gegeben (BGH IV ZR 248/10, Urt. v. 22.06.2011, Rn. 16) — Versicherer bestreitet Versicherungsfall.
- PKH § 114 ZPO bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit; bei mutwilliger Rechtsverfolgung Versagung § 114 Abs. 2 ZPO.

Standardliteratur: Bruck/Möller VVG; Prölss/Martin VVG; Veith/Gräfe Der Versicherungsprozess.

## Beweismittel

- Versicherungsschein, AVB der konkreten Fassung, sämtliche Antragsunterlagen.
- Schadensanzeige, Schriftverkehr mit Versicherer.
- Bei Personenversicherungen: ärztliche Atteste, Befundberichte, Reha-Berichte, Rentenbescheide.
- Sachverständigengutachten bei BU zur Frage der Berufsunfähigkeit konkret bezogen auf zuletzt ausgeübte Tätigkeit (BGH IV ZR 31/12, Urt. v. 30.05.2012, Rn. 16).
- Zeugen für Schadensereignis und Schadenshergang.

## Schreibvorlage Klageantrag BU-Versicherung

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An das Landgericht [Ort]

In dem Rechtsstreit

[Name Klaeger] geboren am [Datum] wohnhaft [Anschrift]
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              Prozessbevollmaechtigte
              Rechtsanwaeltinnen und Rechtsanwaelte [Kanzlei]

gegen

[Name Versicherer AG] vertreten durch den Vorstand
                                    — Beklagte —

wegen Berufsunfaehigkeitsleistung
Streitwert: vorlaeufig EUR ____

erheben wir namens und in Vollmacht des Klaegers

Klage

mit folgenden Antraegen

1. Die Beklagte wird verurteilt an den Klaeger ab dem [Datum]
   eine monatliche Berufsunfaehigkeitsrente in Hoehe von EUR ____
   und Beitragsbefreiung fuer die Lebensversicherung Police Nr.
   [Nr] zu gewaehren.

2. Es wird festgestellt dass die Beklagte aus dem
   Versicherungsvertrag Police Nr. [Nr] verpflichtet ist dem
   Klaeger ab dem [Datum] die vereinbarten Leistungen bei
   Berufsunfaehigkeit zu gewaehren.

3. Die Beklagte traegt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Das Urteil ist vorlaeufig vollstreckbar.

Begruendung

I. Sachverhalt
[chronologische Darstellung]

II. Versicherungsvertrag
Police Nr. [Nr] vom [Datum] AVB-Version [Bezeichnung] Anlage K1.

III. Versicherungsfall — Berufsunfaehigkeit
Der Klaeger ist seit [Datum] zu mindestens 50 Prozent berufsunfaehig
in seiner zuletzt ausgeuebten Taetigkeit als [Beruf] — Beweis durch
SV-Gutachten und aerztliche Atteste Anlagen K2 bis K8.

IV. Ablehnung der Beklagten
Die Beklagte hat mit Schreiben vom [Datum] Anlage K9 die Leistung
abgelehnt. Die geltend gemachten Obliegenheitsverletzungen liegen
nicht vor bzw. sind nicht kausal § 28 Abs. 3 VVG.

V. Anspruchshoehe
Monatliche Rente EUR ____ ab [Datum]. Streitwert nach § 9 ZPO
3,5 × Jahreswert = EUR ____.

VI. Beweisangebot
1. Sachverstaendigengutachten zur Frage der Berufsunfaehigkeit
   konkret bezogen auf die Taetigkeit als [Beruf].
2. Vernehmung der behandelnden Aerzte als Zeugen.
3. Beiziehung der Reha-Akten.

Anlagen
K1 Versicherungsschein
K2-K8 Aerztliche Atteste
K9 Ablehnungsschreiben
K10 Beratungs- und Vermittlungsprotokoll
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## Übergabe

- Nach Klageeinreichung: vorgerichtliche Korrespondenz dem Gericht beifügen.
- Bei Sachverständigenbeweis: Sachverständigenkostenvorschuss § 379 ZPO einplanen — bei PKH übernimmt die Staatskasse.
- Bei wiederkehrender Leistung Mahnverfahren ungeeignet — direkte Klage.
- Anschluss-Skill: bei erneuter Ablehnung künftiger Renten Verlängerungsantrag oder neue Klage; Skill `fachanwalt-versicherungsrecht-leistungsablehnung-pruefen` erneut anwenden.
