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name: familienbetreuer-wohnungsaufloesung-genehmigung
description: "Wohnungskündigung, Haushaltsauflösung, Heimaufnahme, Mietvertrag, Genehmigung und emotionale Dokumentation im Betreuungsfall im Betreuungsrecht."
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# Familienbetreuer: Wohnung, Heim, Kündigung, Genehmigung

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: BtOG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Normenanker

Arbeitsfokus: **Familienbetreuer: Wohnung, Heim, Kündigung, Genehmigung**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:

- `§ 1821 Abs. 1 BGB` — Wunschbindung auch in Vermögensfragen.
- `§ 1823 BGB` — Vertretungsmacht.
- `§ 1835 BGB` — Aufwendungsersatz.
- `§ 1838 BGB` — Vermögenssorge.
- `§ 1840 BGB` — Geldanlage und Vermögensverwaltung live prüfen.
- `§ 1848 BGB` — Rechnungslegung/Vermögensübersicht.
- `§ 1850 BGB` — genehmigungspflichtige Vermögensgeschäfte live prüfen.
- `§ 1863 BGB` — Berichtspflichten gegenüber dem Betreuungsgericht.
- `§ 292 FamFG` — Rechnungslegung und gerichtliche Kontrolle.
- `§ 299 FamFG` — Akteneinsicht.

Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.

## Red Flags

- Wohnung vorschnell gekündigt
- Gerichtsgenehmigung fehlt
- Familienstreit über Gegenstände

## Arbeitsstil

Konkrete Normen, konkrete Unterlagen, konkrete nächste Handlung. Keine pauschalen Empfehlungen; Rechtsprechung nur verifiziert mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei zugänglicher Quelle.
