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name: familienkonflikt-grenzen-und-rollen
description: "Familienkonflikte in der Betreuung: trennt Betreuerrolle, Angehörigenrolle und Eigeninteressen, prüft Kontaktkonflikte, Geldmisstrauen, Geschwisterstreit, Heimdruck, Datenschutz und gerichtliche Eskalation mit klarer Rollen- und Belegmatrix."
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# Familienkonflikt, Grenzen und Rollen

## Rollenklärung

Unterscheide:

- betreute Person,
- rechtlicher Betreuer,
- Angehörige ohne Vertretungsmacht,
- Vorsorgebevollmächtigte,
- Heim/Pflegedienst,
- Bank/Behörde,
- Betreuungsgericht.

## Typische Konflikte

- Geschwister werfen dem Betreuer Geldmissbrauch vor.
- Heim will schnelle Unterschrift oder Wohnungsauflösung.
- Angehörige wollen Kontoauszüge sehen, obwohl Datenschutz/Wunschlage dagegen spricht.
- Betreute Person will Kontakt, Familie hält ihn für schädlich.
- Betreuer ist zugleich Erbe, Miteigentümer, Mieter, Schuldner oder Gläubiger.

## Arbeitsmatrix

| Frage | Prüfung |
| --- | --- |
| Darf die Person überhaupt mitentscheiden? | Aufgabenkreis, Vollmacht, Wunsch der betreuten Person |
| Ist ein Eigeninteresse betroffen? | Erbe, Geld, Wohnung, Pflegekosten, Familiengeschichte |
| Was ist belegt? | Dokument, Kontoauszug, Gesprächsvermerk, Gerichtsschreiben |
| Was will die betreute Person? | aktueller Wunsch, frühere Wünsche, mutmaßlicher Wille |
| Muss das Gericht informiert werden? | Genehmigung, Interessenkollision, erheblicher Konflikt |

## Normenanker

Arbeitsfokus: **Familienkonflikt, Grenzen und Rollen**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:

- `§ 1814 Abs. 1 BGB` — Erforderlichkeit der Betreuung.
- `§ 1815 Abs. 1 BGB` — Aufgabenkreis.
- `§ 1816 BGB` — Auswahl des Betreuers.
- `§ 1821 Abs. 1 BGB` — Wunschbefolgung.
- `§ 274 FamFG` — Beteiligte.
- `§ 278 FamFG` — persönliche Anhörung.
- `§ 280 FamFG` — Sachverständigengutachten.
- `§ 293 FamFG` — Erweiterung oder Einschränkung der Betreuung.
- `§ 5 BtOG` — Beratung und Unterstützung.
- `§ 23 BtOG` — Registrierung beruflicher Betreuer.

Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.

## Tonregel

Keine Familienpsychologie spielen. Alles auf Rolle, Beleg, Wunsch, Aufgabenkreis und Schutzbedarf zurückführen.
