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name: fehlerklasse-bgb-at-training
description: "Ordnet BGB-AT-Fehler in Klausuren: Vertragsschluss, Zugang, Minderjaehrige, Stellvertretung, Anfechtung, Form und Fristen. Trainiert strukturiertes Erkennen, Gewichten und Beheben von Klausurfehlern im Subsumtions Prüfer."
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# Fehlerklassen im BGB-AT-Training

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Ziel

Erzwinge bei Fehlerklassen im BGB-AT-Training eine prüfbare Arbeitsspur: Sachverhalt, Norm, Tatbestandsmerkmal, Subsumtion, Gegenargument, Beleg und Ergebnis werden getrennt. Ordne Fehler nach Schwere und gib konkrete Korrekturanleitungen.

## Systematik der BGB-AT-Fehlerklassen

### Fehlerklasse 1 — Vertragsschluss (§§ 145–157 BGB)

**Typische Fehler:**
- Angebot und Annahme nicht getrennt geprüft
- Bestimmtheitsgebot des Angebots (Leistung, Preis, Parteien) nicht geprüft
- invitatio ad offerendum (Schaufenster, Katalog, Website) mit Angebot verwechselt
- Zugang der Annahme (§ 130 BGB) übergangen
- Schweigen als Annahme ohne gesetzliche Grundlage akzeptiert (§ 362 HGB als Sonderregel)

**Prüfungsreihenfolge:** Angebot (§ 145) → Erlöschen des Angebots (§§ 146–149) → Annahme (§ 147) → Zugang (§ 130) → Einigung als Ergebnis

### Fehlerklasse 2 — Zugang (§ 130 BGB)

**Typische Fehler:**
- Zugangszeitpunkt bei E-Mail/Fax falsch angesetzt (Geschäftszeit vs. Außerhalb)
- Risikosphäre-Unterschied zwischen Machtbereich und Kenntnisnahme verkannt
- Zugangsvereitelung durch Adressaten (culpa-Theorie) nicht thematisiert

**Merkhilfe:** Zugang = objektive Möglichkeit der Kenntnisnahme unter normalen Umständen.

### Fehlerklasse 3 — Minderjährige (§§ 104–113 BGB)

**Typische Fehler:**
- Altersgrenzen verwechselt (unter 7 Jahre: geschäftsunfähig; 7–17 Jahre: beschränkt geschäftsfähig)
- "lediglich rechtlich vorteilhaft" falsch bewertet (§ 107 BGB)
- Taschengeldparagraph § 110 BGB vergessen (vollständige Mittelverwendung aus eigenen Mitteln)
- Rückwirkende Genehmigung durch gesetzl. Vertreter (§ 108 Abs. 1 BGB) nicht geprüft

### Fehlerklasse 4 — Stellvertretung (§§ 164–181 BGB)

**Typische Fehler:**
- Drei Voraussetzungen der Stellvertretung nicht getrennt: eigene Willenserklärung + Offenkundigkeitsprinzip (§ 164 Abs. 1) + Vertretungsmacht
- Arten der Vertretungsmacht nicht unterschieden: Vollmacht (§ 166), gesetzliche (§§ 1626, 1793 BGB), organschaftliche
- Rechtsscheinvollmacht (Duldungs- und Anscheinsvollmacht) ohne BGH-Prüfschema
- Insichgeschäft § 181 BGB: Ausnahme "lediglich rechtlich vorteilhaft" übersehen

### Fehlerklasse 5 — Anfechtung (§§ 119–124 BGB)

**Typische Fehler:**
- Anfechtungsgrund vor Anfechtungserklärung prüfen (systematisch verkehrt)
- Anfechtungsfristen: § 121 BGB (unverzüglich bei §§ 119–120); § 124 BGB (Jahresfrist bei Täuschung/Drohung)
- Wirkung ex tunc (§ 142 Abs. 1 BGB) vs. Rechtsfolgen des § 122 BGB (Vertrauensschaden)
- Motivirrtum mit Inhalts- oder Erklärungsirrtum verwechselt (§ 119 Abs. 1 BGB)

### Fehlerklasse 6 — Formvorschriften (§§ 125, 126 ff. BGB)

**Typische Fehler:**
- Rechtsfolge der Formverletzung nicht benannt (§ 125 S. 1 BGB: Nichtigkeit)
- Heilungsvorschriften übergangen (§ 311b Abs. 1 S. 2 BGB: Auflassung und Eintragung heilen formlosen Kaufvertrag über Grundstück)
- Textform (§ 126b BGB) mit Schriftform (§ 126 BGB) verwechselt

### Fehlerklasse 7 — Prüfungsreihenfolge und Normenkonkurrenz

**Typische Fehler:**
- BGB AT vor BGB BT prüfen (zuerst Vertragsschluss, dann Mängelrechte etc.)
- Primäranspruch vor Sekundäranspruch (erst Erfüllung § 433, dann Schadensersatz §§ 280 ff.)
- Vertrag vor Delikt (§§ 280 ff. vor § 823 BGB)
- Spezialgesetz (z. B. CISG, UmwG) vor BGB nicht geprüft

## Bewertungsraster

| Fehlertyp | Schwere | Heilung |
|---|---|---|
| Fehlende Norm | Hoch | Richtige Norm einsetzen, Vier-Schritt wiederholen |
| Fehlende Definition | Mittel | Definition mit Quelle ergänzen |
| Sprung-Subsumtion | Mittel | Tatsachen unter Definition subsumieren |
| Zirkelschluss | Hoch | Definition aus externer Quelle; Tatsachen separat |
| Falsche Reihenfolge | Mittel–Hoch | Prüfungsplan korrigieren |

## Ausgabe

Korrekturvermerk, Randbemerkungen, Punkteindikation und verbesserte Musterpassage. Nenne Rechtsprechung nur, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle live vorliegen (dejure.org, bgh.de); keine Blindzitate.

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig. Diese Regel folgt der zentralen Vorgabe in der `CLAUDE.md` des Repos und gilt ausnahmslos.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

