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name: forderung-an-db-erste-stufe
description: "Erstes Forderungsschreiben an das DB-Servicecenter Fahrgastrechte. Erfasst Anspruchsteller (alle Reisenden mit Vollmachten) Anspruchsgrundlage Art. 19 VO 2021/782 plus Art. 18 und Art. 20 sowie ggf. § 11 EVO konkrete Berechnung Frist zur Zahlung (typisch vier Wochen) Bankverbindung. Zwei Variante..."
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# Forderungsschreiben — Erste Stufe

## Empfänger

- **DB Dialog GmbH — Servicecenter Fahrgastrechte**, 60647 Frankfurt am Main (Postanschrift; korrekter Postweg auch bei Online-Antrag, wenn schriftliche Spur gewünscht).
- **Alternativ:** Online-Formular auf [bahn.de/fahrgastrechte](https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/fahrgastrechte) oder über die **DB Navigator-App**. Empfehlung: parallel postalisch UND online für Beweisspur.
- Bei **Konkurrenz-EVU** (FlixTrain, ÖBB, NWB, Transdev, Go-Ahead etc.): Adresse des konkreten EVU auf bahn.de/impressum bzw. Webseite des Betreibers.

## Struktur

### 1. Briefkopf

```
[Vor- und Nachname Hauptansprechender]
[Strasse Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Tel] [E-Mail]
[IBAN]

[Datum]

An:
DB Dialog GmbH
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main

Betreff: Antrag auf Entschädigung gemäß Art. 19 VO (EU) 2021/782
         Zug [Zugnummer] am [Datum] von [Abfahrtsbahnhof] nach [Zielbahnhof]
         Auftrags-/Buchungscode [PNR]
```

### 2. Sachverhalt knapp

```
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf den unter dem Buchungscode [PNR] gebuchten Zug
[Zugnummer] am [Datum] von [Abfahrtsbahnhof] nach [Zielbahnhof].

Folgende Reisende waren betroffen:
 - [Name 1], geboren [Datum 1]
 - [Name 2], geboren [Datum 2]
 - [Name 3], geboren [Datum 3] (minderjährig, vertreten durch
   die unterzeichnenden Erziehungsberechtigten)

Vollmachten der Mitreisenden sind beigefügt (Anlagen K[N] ff.).

Der genannte Zug [erreichte das Ziel mit X Stunden Verspätung / fiel aus /
fuhr nach geänderter Streckenführung].

Geplante Ankunft am Zielbahnhof [Bahnhof]: [HH:MM]
Tatsächliche Ankunft am Zielbahnhof (Türöffnung am Bahnsteig): [HH:MM]
Endziel-Verspätung: [X] Minuten.
```

### 3. Rechtliche Begründung

```
1. Anspruchsgrundlage: Art. 19 Abs. 1 VO (EU) 2021/782 des Europäischen
   Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und
   Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr.

2. Anwendungsbereich: Der Zug wird von [Operating EVU] als zugelassenem
   Eisenbahnverkehrsunternehmen im Geltungsbereich der VO 2021/782 ausgeführt
   (Art. 2 Abs. 1 VO).

3. Tatbestand: Endziel-Verspätung von [X] Minuten am Zielbahnhof. Damit
   greift Art. 19 Abs. 1 [lit. a: 25 % bei 60–119 Min / lit. b: 50 % bei
   ab 120 Min] VO.

4. Höhe des Anspruchs:
   Tatsächlicher Fahrpreis pro Reisendem: [P] EUR
   Anteil [25 / 50] %: [E] EUR pro Reisendem
   Anzahl Reisende: [N]
   Gesamtentschädigung Art. 19 VO: [G] EUR

[ggf. weiterhin:]

5. Hilfeleistung Art. 20 VO:
   Da der Zug das Ziel mit mehr als 60 Minuten Verspätung erreichte,
   bestand Anspruch auf Verpflegung in angemessenem Verhältnis zur
   Wartezeit. Eine Hilfeleistung wurde nicht angeboten. Ich beanspruche
   Erstattung der selbst getragenen Verpflegungskosten in Höhe von
   [V] EUR (Belege anbei).

6. Eigenbeförderung Art. 18 Abs. 3 Unterabs. 2 VO:
   Die DB hat binnen 100 Minuten nach planmäßiger Abfahrtszeit keine
   Weiterreise-Option mitgeteilt. Ich war daher zur Eigenbeförderung
   berechtigt und beanspruche Erstattung der notwendigen, angemessenen
   und zumutbaren Kosten in Höhe von [F] EUR.

[falls SPNV:]

7. § 11 EVO: Bei der gebuchten Verbindung handelt es sich um eine SPNV-Fahrt.
   Wegen einer absehbaren Verspätung von mehr als 20 Minuten am Zielort
   greifen die zusätzlichen Rechte aus § 11 Abs. 1 EVO.

8. Eine Befreiung von der Entschädigungspflicht nach Art. 19 Abs. 10 VO ist
   nicht gegeben. [Falls DB im Voraus eine Begründung mitgeteilt hat,
   diese zitieren und entkräften. Beispielsweise: Streiks des DB-Personals
   und Handlungen der Infrastrukturbetreiber sind nach Art. 19 Abs. 10
   Unterabs. 2 VO ausdrücklich nicht als außergewöhnliche Umstände
   anzuerkennen.] Die Beweislast für außergewöhnliche Umstände und für
   die Ergreifung zumutbarer Maßnahmen trägt das Eisenbahnverkehrsunternehmen.
```

### 4. Forderung

```
Hiermit fordere ich Sie auf, den Gesamtbetrag in Höhe von

   [Gesamtbetrag] EUR

zuzüglich gegebenenfalls weiterer Auslagen — Belege beiliegend —
auf folgendes Konto zu überweisen:

   Inhaber: [Name]
   IBAN:    DE [...]
   BIC:     [...]

bis spätestens [Datum + 4 Wochen].

Hinweis: Die VO 2021/782 sieht in Art. 19 Abs. 7 eine Bearbeitungsfrist
von einem Monat ab Antragseingang vor. Eine Auszahlung in Form von
Gutscheinen wird ausdrücklich nicht akzeptiert; auf Wunsch des Fahrgasts
ist die Entschädigung in Geld zu leisten (Art. 19 Abs. 7 Satz 2 VO).

Sollten Sie meinem Antrag nicht oder nicht vollständig entsprechen, werde
ich:

 a) Widerspruch einlegen und parallel
 b) die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. (vormals söp,
    Fasanenstraße 81, 10623 Berlin) anrufen — das Verfahren ist für
    Verbraucher kostenfrei (Verbraucher-Entgelt-Regeln
    nach § 23 VSBG i.V.m. der Verfahrensordnung der Stelle),
 c) anschließend Klage zum zuständigen Amtsgericht erheben.
```

### 5. Anlagen

```
Anlagen:
 K1  Buchungsbestätigung Zug [Zugnummer] vom [Datum]
 K2  Fahrkarten / E-Tickets aller Reisenden
 K3  Verspätungs- / Ausfallmitteilung (App-Screenshot, SMS, E-Mail)
 K4  Foto Anzeigetafel Zielbahnhof mit tatsächlicher Ankunftszeit
 K5  Belege Auslagen (Verpflegung, ggf. Hotel, ggf. Ersatzbeförderung)
 K6  Vollmacht [Name Reisende:r 2]
 K7  Vollmacht [Name Reisende:r 3 minderjährig — durch Erziehungsberechtigte]
```

### 6. Schluss

```
Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
[Name]
```

## Versand

- **Postversand per Einschreiben mit Rückschein** — beste Beweisform.
- **Parallel** Online-Antrag über bahn.de oder DB Navigator — schnellere Bearbeitung; Eingangsnummer dokumentieren.
- **Konkurrenz-EVU:** dort übliches Reklamationsformular nutzen; postalisch parallel an Niederlassungs-Adresse.

## Verzugszinsen

- Verzug spätestens mit Fristablauf (§ 286 Abs. 1 BGB). Die im Schreiben gesetzte Zahlungsfrist (typisch vier Wochen) und die monatliche Bearbeitungsfrist aus Art. 19 Abs. 7 VO sind nicht deckungsgleich (vier Wochen sind 28 Tage; ein Monat richtet sich nach §§ 187 ff. BGB und ist regelmäßig 30 oder 31 Tage). Praxisempfehlung: die Frist so setzen, dass sie nicht vor Ablauf des Monats nach Art. 19 Abs. 7 VO endet, um Streit über den Verzugszeitpunkt zu vermeiden.
- Verzugszinsen Verbraucher 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB).

## Bearbeitungsfristen

- **Erstattung** (Art. 18 Abs. 5 VO): 30 Tage.
- **Entschädigung** (Art. 19 Abs. 7 VO): 1 Monat.
- **Beschwerdeantwort** (Art. 27 Abs. 2 VO): 1 Monat (in begründeten Fällen bis 3 Monate).

## Praxis-Hinweise

- Die DB lehnt Anträge oft mit Verweis auf "fehlende Mindestbearbeitungsfrist 30 Tage" ab, bevor sie auf den Antrag eingeht. **Argumentation:** Frist gilt für DIE BEARBEITUNG, nicht für Antragstellung.
- Voucher als Entschädigung: nur, wenn Verbraucher ausdrücklich zustimmt. Andernfalls Geldanspruch (Art. 19 Abs. 7 Satz 2 VO).
- Bei mehrfachen Verspätungen mit Zeitkarte: gesammelte Geltendmachung erlaubt (Art. 19 Abs. 2 VO) — Vorteil bei Mindestbetrag-Schwelle.

## Ausgabe

- `forderung-erste-stufe-<datum>.md` und PDF (über Anlagen-Skill).
- Tagesnotiz: Reaktionsfrist vorgemerkt (1 Monat ab Eingang).
- Hinweis: bei Reaktion mit Standardausrede den Skill `db-ablehnungsgruende-pruefen` aufrufen, dann `fahrgastrechte-widerspruch`.

## Anlagen-Übergabe

Unmittelbar nach Erstellung des Schreibens den Skill `fahrgastrechte-anlagen-bauen` aufrufen.

Übergabe-Schema:

```yaml
schriftsatz: forderung-erste-stufe-<datum>.md
rohbelege_verzeichnis: <fall>/belege/
ausgabeverzeichnis: <fall>/anlagen/
bundle: true                           # erzeugt zusätzlich Schriftsatz_mit_Anlagen.pdf
schriftgrad_stempel: 12
schrift_stempel: Arial-Bold            # Arial 12 FETT oben rechts
bezeichnung: "Anlage K"
```

## Zentrale Normen

- Art. 19 Abs. 1, 2, 3, 7, 8 VO (EU) 2021/782 — Entschädigung
- Art. 18 Abs. 1, 3 Unterabs. 2, 5 VO (EU) 2021/782 — Erstattung / Eigenbeförderung
- Art. 20 VO (EU) 2021/782 — Hilfeleistung
- Art. 7 VO (EU) 2021/782 — Verzichtsverbot
- § 11 EVO — SPNV-Zusatzrechte
- § 195, § 199 Abs. 1 BGB — Verjährung
- § 286 Abs. 1, § 288 Abs. 1 BGB — Verzug und Verzugszinsen

## Rechtsprechung

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
