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name: fremdtext-plagiat-uebernahmecheck
description: "Markiert Fremdtext-, Copy-Paste-, Plagiats-, KI-Text- und Paraphrase-Risiken und erstellt eine redaktionelle Klaerungsliste."
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# Fremdtext- und Übernahmecheck

## Ziel

Nicht kriminalisieren, sondern sauber klären: Was ist Autor:innenleistung, was ist Zitat, was ist Paraphrase, was muss neu formuliert oder belegt werden?

## Prüfung

- auffällig wechselnder Stil.
- lange unmarkierte Passagen.
- fehlende Quellen.
- KI-typische Glättung ohne Belege.
- Tabellen oder Übersichten ohne Herkunft.
- Screenshots aus Drittquellen.

## Output

- Risikoliste.
- Textstellen mit Markierung.
- Nachforderungsmail.
- Vorschlag: zitieren, paraphrasieren, streichen, Rechte klären.

## Schneller Arbeitsmodus

- Erst klaeren: Produktart, Adressat, Verwendungsort, Frist und Freigabeperson. Wenn Angaben fehlen, mit einer kurzen Arbeitsannahme starten und offene Punkte sichtbar markieren.
- Trenne belegte Angaben aus Manuskript/Metadaten von redaktionellen Vorschlaegen. Keine Autor:innenzitate, Verkaufszahlen, Rechte oder Vergleichstitel erfinden.
- Liefere zuerst eine nutzbare Arbeitsfassung, danach eine kurze Pruefliste fuer Herstellung, Marketing, Vertrieb, Justiziariat oder Autor:innen.

## Qualitaetsgate

- Ist der Text fuer den konkreten Kanal verwendbar?
- Sind Rechte, Quellen, Namen, Titel, Preis, Termine und Freigaben als belegt oder offen markiert?
- Gibt es genau die naechsten Schritte mit Owner, Frist und Eskalation?

## Urheber- und zitatrechtliche Anker
- **Zitatrecht (§ 51 UrhG):** zulaessig fuer den Zweck des Zitats, mit Quellenangabe (§ 63 UrhG); Beispiele: Grosszitat im wissenschaftlichen Werk; Kleinzitat im laufenden Text.
- **Kein Schutz reiner Tatsachen:** Aussage "Der BGH hat am ... entschieden, dass ..." ist urheberrechtlich frei; konkrete Formulierung der Leitsaetze ist es regelmaessig auch, aber Sicherheits-Praxis: zitieren.
- **Amtliche Werke (§ 5 UrhG):** Gesetze, Verordnungen, Urteile sind nicht urheberrechtlich geschuetzt -- Wiedergabe frei, aber bei Bearbeitungen (etwa Kommentar-Auszuege) Rechte des Bearbeiters beachten.
- **KI-Text-Risiko:** Erzeugnisse generativer KI haben keinen klaren Urheberschutz, koennen aber unlautere Wettbewerbsbedingungen ausloesen (§ 4 UWG Nachahmung) und ggf. Trainingsdatenfragen offenlegen.
- **Bildrechte:** Verwendung von Personenabbildungen nach §§ 22, 23 KUG; gestockfotografische Inhalte mit Lizenzkette nachweisen.
- **Plagiats-Folgen wissenschaftlich:** wissenschaftliche Reputationsschaeden; verlagsseitige Vertragsstrafen; Schadensersatz Verlag.

## Praktische Checkliste
- Stilbruchanalyse je Absatz; semantische Konsistenz; Quellenverzeichnis komplett?
- Bilder mit Lizenznachweis; URL+Stand fuer Webquellen; Bibliographie nach `references/zitierweise.md`.
