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name: fristen-und-risikoampel
description: "Fristen- und Risikoampel im Bereich anlagen-zu-schriftsaetzen: aktenbasierter Arbeitsgang mit Tatsachen-/Belegmatrix, Fristen- und Formcheck, passenden Fachankern, Fehlerbremse und direkt nutzbarem Arbeitsprodukt."
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# Fristen- und Risikoampel

## Arbeitsauftrag

Dieser Arbeitsgang macht **Fristen- und Risikoampel** im Bereich **anlagen-zu-schriftsaetzen** sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.

## Aktenstart ohne Leerlauf

1. Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
2. Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
3. Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
4. Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
5. Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.

## Fachliche Anker

- Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Frist, Form, Beweislast und Rechtsfolge aus dem jeweiligen Fachgebiet ausdrücklich benennen.
- Spezialnormen aus den angrenzenden Fachskills dieses Plugins vor Ausgabe gegen Gesetzestext oder amtliche Quelle prüfen.
- Keine Rechtsprechung oder Literatur aus Modellwissen erzwingen; nur verifizierte, frei prüfbare Fundstellen verwenden.

## Arbeitsprodukt

- **Kurzdiagnose:** Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- **Belegmatrix:** Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- **Risikoampel:** Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- **Entwurf:** je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- **Fehlerbremse:** keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.

## Ergänzende Hinweise

## Formvorgaben Anlagen
- ZPO § 130 Nr. 5: Schriftsätze sollen die Anlagen (Urkundenabschriften) bezeichnen; Anlagenkonvolut nach § 131 ZPO mit den Schriftsätzen einzureichen.
- ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2: bestimmter Antrag; Anlagen können Antrag nicht ersetzen, aber Substantiierung tragen.
- ZPO § 142, 144: Anordnung Urkundenvorlegung; Geheimnisschutz nach § 142 Abs. 2 ZPO beachten.
- Elektronischer Rechtsverkehr: beA-Übermittlung Schriftsatz + Anlage als PDF/A getrennt; Höchstgröße pro Nachricht (aktuell 200 MB bzw. 200 Dokumente, Stand prüfen).
- DSGVO bei Anlagen: Schwärzung personenbezogener Daten Dritter; Beweisinteresse vs. Verhältnismäßigkeit.

## Trade-off
- Anlagenvolumen: Vollständigkeit (Substantiierung) vs. Übersichtlichkeit (Gericht-Lesbarkeit). Anlagenverzeichnis mit Stichwort-Bezeichnung wesentlich.
- Beglaubigte Abschrift (§ 169 ZPO) vs. einfache Abschrift: bei Zustellungen beachten; bei Urteilen amtsgerichtlicher Ausfertigung nötig.
