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name: fue-abgrenzung-definition
description: "FuE-Definition Grenzfaelle nach Frascati-Manual und FZulG: Neuheit und Unsicherheit, Routinearbeiten gegen Versuch und Irrtum. Beispielszenarien Software-Entwicklung, klinische Studien, Produktoptimierung, Reverse Engineering. Prüfraster und typische BSFZ-Argumentationen im Forschungszulage."
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# FZ: FuE-Abgrenzung Grenzfaelle

## Normenanker

Arbeitsfokus: **FZ: FuE-Abgrenzung Grenzfaelle**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:

- `§ 2 Abs. 1 FZulG` — begünstigtes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
- `§ 6 FZulG` — Bescheinigungsverfahren.
- `§ 7 FZulG` — Bindungs- und Verfahrensbezug der Bescheinigung.
- `§ 28 Abs. 1 VwVfG` — Anhörung bei nachteiliger Verwaltungsentscheidung.
- `§ 37 Abs. 1 VwVfG` — Bestimmtheit des Bescheids.
- `§ 39 Abs. 1 VwVfG` — Begründung des Bescheids.
- `§ 48 Abs. 1 VwVfG` — Rücknahme rechtswidriger Bescheide.
- `§ 70 Abs. 1 VwGO` — Widerspruch, soweit eröffnet.
- `Frascati Manual Kriterien` — Neuheit, Ungewissheit, Systematik, Übertragbarkeit als fachliche Abgrenzung live einordnen.

Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: FZulG § 5 Antrag nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, 4-jährige Festsetzungsverjährung, BSFZ-Bescheinigung Voraussetzung, Anrechnung beim FA.
- Tragende Normen verifizieren: FZulG §§ 1-12, BsGav Forschungszulagen-Verordnung, EStG, KStG, GewStG (Anrechnung), EU-AGVO (VO 651/2014), Frascati-Handbuch, BSFZ-Richtlinien — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Anspruchsberechtigtes Unternehmen, Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), Finanzamt (Festsetzung/Verrechnung), Wirtschaftsprüfer/Steuerberater.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: BSFZ-Antrag, FuE-Projektbeschreibung, Personalstundenaufzeichnung, Auftragsforschungsvertrag, FA-Antrag auf Forschungszulage, BSFZ-Bescheinigung, FA-Bescheid — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Spezialwissen: FZ: FuE-Abgrenzung Grenzfaelle
- **Normen-/Quellenanker:** FZulG, BSFZ, FZ.

## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.

1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Verträge, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?

## Prüfraster

Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:

1. **Sachverhalt fixieren** - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zuständige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
3. **Prüfung im Gutachtenstil** - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
4. **Handlungsempfehlung** - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.

## Plugin-Kontext
Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.

## Output-Module
- Strukturierter Prüfvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.
- Tabellen und Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.
- Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.
- Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei prüfbarem Link.

## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
