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name: gatekeeper-verhandlung-vergleich
description: "Prüfraster vor Eintritt in Vergleichsverhandlungen. Erhebt Mandantenziel Untergrenzen Sicherheitsbedarf Vollstreckbarkeit. Pinpoints BGB 779 Vergleich ZPO 794 Abs. 1 Nr. 1 Prozessvergleich ZPO 796a anwaltlicher Vergleich. Liefert Verhandlungsmandat-Vorlage und Untergrenzen-Tabelle."
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# Gatekeeper Verhandlung und Vergleich

Vor jedem Vergleichsgespraech braucht es ein klares Mandatsmandat mit Untergrenzen und roten Linien.

## Verhandlungsmandat

| Punkt | Inhalt |
|---|---|
| Mandanten-Untergrenze Hauptsumme | Mindestbetrag absolut |
| Mandanten-Untergrenze Zinsen | Verzicht möglich oder nicht |
| Ratenzahlungsbereitschaft | maximale Laufzeit |
| Sicherheitserfordernis | Buergschaft Sicherungsuebereignung notarielle Unterwerfung |
| Verzichtsklausel | Vergleich umfasst alle Anspruche |
| Verfall-Klausel | Saumzuschlag bei zwei aufeinanderfolgenden Saumnissen |
| Vollstreckungsweg | Prozessvergleich notarielle Urkunde |

## Vergleich als Titel

| Variante | Titel | Kosten |
|---|---|---|
| Prozessvergleich | ZPO 794 Abs. 1 Nr. 1 | Verfahrensgebuehr Anwalt erhoeht Einigungsgebuehr |
| Anwaltsvergleich mit Unterwerfung | ZPO 796a | nur Anwaltsgebuehren |
| Notarielle Urkunde | ZPO 794 Abs. 1 Nr. 5 | Notarkosten |

## Aufrechnung beruecksichtigen

Wenn Beklagte Gegenforderungen behauptet prüfen ob Aufrechnungserklaerung BGB 387 ff schon erfolgt ist und ob sich Hauptforderung tatsaechlich reduziert.

## Muster Vergleich

```
1. Hauptsache
Die Parteien sind sich einig dass die Beklagte
an die Klaegerin einen Betrag von [Summe]
Euro schuldet.

2. Tilgung
Die Beklagte zahlt diese Summe in [Anzahl]
Monatsraten zu je [Rate] Euro beginnend am
[Datum].

3. Verfall
Bei Verzug mit zwei aufeinanderfolgenden
Raten wird der gesamte Restbetrag sofort
faellig.

4. Erledigung
Mit Erfuellung dieses Vergleichs sind alle
gegenseitigen Anspruechen aus dem
[Vertragsverhaeltnis] erledigt.

5. Kostenregelung
Die Kosten des Rechtsstreits werden
gegeneinander aufgehoben.

6. Vollstreckung
Die Beklagte unterwirft sich der sofortigen
Zwangsvollstreckung aus diesem Vergleich.
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## Norm-Pinpoints

- BGB 779 Vergleich
- BGB 387 ff Aufrechnung
- ZPO 794 Titel
- ZPO 796a anwaltlicher Vergleich

## Quellen

- [BGB 779](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__779.html)
- [ZPO 796a](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__796a.html)
