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name: gegendarstellung-presse
description: Pruefraster Anspruch auf Gegendarstellung nach Landespressegesetzen (LPG) typische Frist zwei Wochen Veroeffentlichungs-Pflicht in gleicher Aufmachung Sichtbarkeit Schriftgroesse. Voraussetzung Tatsachenbehauptung in periodischem Presseerzeugnis Betroffenheit eines bestimmten Personenkreises konkrete Gegendarstellung mit eigener Tatsachenbehauptung Unterschrift Original. Abgrenzung von Werturteilen Meinungs-Aeusserungen. Medienstaatsvertrag DDG fuer Online-Presse. Antrag auf einstweilige Verfuegung bei Verweigerung der Veroeffentlichung. Verhaeltnis zu Unterlassungs-Schadensersatz § 823 BGB iVm Art. 1 Art. 2 GG.
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# Gegendarstellung nach Pressegesetz

## Zweck

Der spezielle Rechtsbehelf des Pressrechts bei falschen Tatsachenbehauptungen — verlangt von Medium die Veröffentlichung der Gegendarstellung in gleicher Aufmachung.

## Eingaben

- Beanstandeter Beitrag (Datum Medium Ausgabe Seite)
- Volltext mit beanstandeter Tatsachen-Behauptung markiert
- Bisheriger Schriftwechsel mit Redaktion
- Mandanten-Status (Person Unternehmen Anstalt)
- Aussagewert der Behauptung

## Schritt 1 — Anwendungsbereich

### Periodisches Presseerzeugnis

- **Tageszeitung** Magazin Wochenzeitung
- **Rundfunk** Fernsehen Radio (eigene Regelung im Medienstaatsvertrag MStV seit 07.11.2020 — RStV außer Kraft)
- **Telemedien-Inhalte** journalistisch-redaktionell § 20 MStV (seit 07.11.2020 ablöst § 56 RStV a.F.; § 19 MStV regelt Sorgfaltspflichten, nicht Gegendarstellung)
- **Social-Media-Posts** von Redaktionen (str. — eher journalistische Telemedien)
- **Sonstige Medien** nicht erfasst

### Landespressegesetze

- Jedes Bundesland hat eigene Regelung
- Inhaltlich vergleichbar
- Bsp.: NW § 11 LPG NRW; Bayern Art. 10 BayPrG; HH § 11 LPG HH

## Schritt 2 — Anspruchsvoraussetzungen

### Tatsachenbehauptung

- **Tatsachen** als überprüfbare Aussagen über Sachverhalte
- **Nicht** Meinungs-Äußerungen Werturteile
- Abgrenzung manchmal schwierig — Mischformen
- BVerfGE 90, 241 / BVerfGE 61, 1 zur Abgrenzung

### Betroffenheit

- Konkrete Person oder bestimmbare Personen-Gruppe
- "Die Beamten der Stadt X" — bei kleinem Kollektiv ja, bei großem nein
- Rein abstrakte Aussagen kein Anspruch

### Periodisches Druckwerk / Rundfunk-Sendung / Online-Inhalt

- Veröffentlicht
- Identifiziert

## Schritt 3 — Anspruchsausschluss

### Strafrechtliche Inhalte

- Bei Straftatbestands-Erfüllung — Sperre Gegendarstellung

### Berechtigtes Interesse fehlt

- Bei Behauptung die offensichtlich unwichtig
- Sehr eng auszulegen

### Form-Mangel

- **Schriftform** Original mit Unterschrift
- Faksimile bei Antrag nicht ausreichend

## Schritt 4 — Inhalt der Gegendarstellung

### Eigene Tatsachenbehauptung

- Direkter Bezug zur beanstandeten Aussage
- "Ich werde des Diebstahls bezichtigt — das ist falsch. Ich war zum Tatzeitpunkt im Krankenhaus."

### Knapp und sachlich

- Nicht länger als der Beitrag selbst
- Keine Polemik
- Keine Wertungen
- Reine Tatsachen-Gegen-Aussage

### Authentisch von der Person

- Persönliche Unterschrift
- Bei Unternehmen vertretungsberechtigte Person

## Schritt 5 — Frist

### Antragsfrist beim Medium

- Typisch **zwei Wochen** ab Veröffentlichung (länder-spezifisch)
- Bei kürzerer Frist in LPG einzelnen Bundeslandes prüfen

### Bei nicht-rechtzeitiger Anfrage

- Anspruch erlischt
- Aber Unterlassungs- und Schadensersatz-Ansprüche bleiben

## Schritt 6 — Form der Veröffentlichung

### Pflicht des Mediums

- **Gleiche Aufmachung** wie beanstandeter Beitrag
- **Gleiche Sichtbarkeit** Sektion Schriftgröße Layout
- **Ohne kommentierende Zusätze** unmittelbar
- **In der nächsten verfügbaren Ausgabe**
- **Bei Online-Medien** unmittelbar zugängliches Update

### Bei Verstoß

- Strafverfolgung
- Antrag auf einstweilige Verfügung an gerichtliche Veröffentlichung

## Schritt 7 — Einstweilige Verfügung bei Verweigerung

### Antrag

- Beim örtlich zuständigen LG (Streitwert)
- Schutzschrift des Mediums möglich

### Erfolgsaussichten

- Bei klarem Anspruch hoch
- Eilbedürftigkeit — Aktualität der Berichterstattung

## Schritt 8 — Strategie

### Vorher

- **Schriftwechsel mit Redaktion** — manchmal außergerichtliche Lösung
- **Klarstellung** kann ggf. Gegendarstellung ersetzen

### Parallel zu Gegendarstellung

- **Unterlassungs-Anspruch** §§ 823 1004 BGB iVm Art. 1 Art. 2 GG
- **Schadensersatz** bei wirtschaftlichen Folgen
- **Geldentschädigung** bei besonders schwerer Persönlichkeitsverletzung BGH VI ZR 56/04

### Bei Online-Inhalten

- **Update / Korrektur-Hinweis** journalistische Sorgfaltspflicht (§ 19 MStV; presserechtlicher Berichtigungsanspruch); zur Bekanntgabe der Gegendarstellung im Online-Angebot siehe § 20 MStV
- **Caroline-Linie** zur Auffindbarkeit-Eingrenzung

## Schritt 9 — Praktische Schritte

1. Beitrag mit beanstandeter Stelle dokumentieren (Foto Screenshot Volltext)
2. Aktivlegitimation klären (Betroffenheit)
3. Gegendarstellung formulieren — knapp sachlich Tatsachen
4. Schriftliche Einreichung Original beim Medium
5. Falls keine Veröffentlichung — EV beantragen
6. Parallel Schadensersatz Schreiben

## Schritt 10 — Beispiel-Gegendarstellung

```
Gegendarstellung gem. § [N] [LPG des Bundeslandes]

In der Ausgabe vom [Datum] der [Medium-Name] wird auf Seite [N]
unter der Überschrift "[Titel]" behauptet:

"[Wörtliches Zitat der falschen Tatsachenbehauptung]"

Hierzu stelle ich richtig:

[Eigene gegenläufige Tatsachenbehauptung — knapp und sachlich]

[Ort, Datum]
[Unterschrift Original]
[Name]
```

## Schritt 11 — Bei Rundfunk

- Medienstaatsvertrag MStV (RStV außer Kraft seit 07.11.2020)
- Frist und Form vergleichbar
- Sendezeit zum Zeitpunkt der ursprünglichen Sendung

## Schritt 12 — Verhältnis zu anderen Ansprüchen

| Anspruch | Norm | Zweck |
|---|---|---|
| Gegendarstellung | LPG | Gegen-Aussage zur Behauptung |
| Unterlassung | § 1004 BGB analog | Künftiges Verbot |
| Berichtigung | BGB | Rückgängigmachung |
| Schadensersatz | § 823 BGB | Vermögens-Ausgleich |
| Geldentschädigung | § 823 Abs. 1 BGB | Persönlichkeits-Verletzung BGH-Linie |

## Ausgabe

- `gegendarstellung-{az}.md` strukturiert
- Gegendarstellungs-Text nach Mustervorlage
- Schreiben an Medium
- Bei Verweigerung Eilantrag LG
- Frist im Fristenbuch (zwei Wochen typisch)

## Quellen

- LPG der Bundesländer
- Medienstaatsvertrag MStV (RStV außer Kraft seit 07.11.2020)
- BGB §§ 823 1004
- GG Art. 1 Art. 2
- BGH VI. Zivilsenat
- Soehring/Hoehne Presserecht
- Wenzel/Burkhardt Aeußerungsrecht
