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name: geschenk-pr-sample-sachleistung-und-steuer
description: "Influencer-Recht: PR-Samples, Geschenke und Sachleistungen – steuerliche Bewertung, Kennzeichnungspflicht, Abgrenzung Schenkung vs. Gegenleistung im Influencer-Recht."
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# Influencer-Recht: Geschenk, PR-Sample, Sachleistung und Steuer

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: UWG §§ 3, 5, 5a, 8, 13, MStV § 22, DDG/TMG-Impressumspflichten, PAngV, HWG, MarkenG §§ 14, 15, UrhG §§ 15 ff., 19a, KUG §§ 22, 23, DSGVO Art. 5, 6, 9, 12-22, EStG/UStG/AO nur fallbezogen und live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Kontext und Regelungslage

Zugesendete Produkte ohne Vergütungsvereinbarung sind rechtlich vielschichtig:

- **Werbekennzeichnung**: BGH I ZR 35/21 (Diana zur Löwen): Geschenkprodukte und sonstige Sachvorteile können kennzeichnungspflichtig sein, wenn der Post einen werblichen Überschuss zugunsten des Herstellers oder Händlers erhält.
- **Steuer § 8 EStG**: Sachleistungen sind mit dem gemeinen Wert (Marktpreis) zu bewerten und als Betriebseinnahme zu erfassen – unabhängig davon, ob ein Posting-Auftrag bestand.
- **§ 22 Nr. 3 EStG**: Gelegentliche Sachzuwendungen können als sonstige Einkünfte zu versteuern sein (ab 256 € Freigrenze).
- **§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG**: Geschenke an Geschäftspartner (für Brands) nur bis 50 € als Betriebsausgabe abziehbar.
- **§ 3 UStG**: Sachleistung des Brands an Creator ist umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch, wenn Posting erwartet wird.

### Steuerliche Bewertungsmatrix

| Situation | Steuerfolge Creator |
|-----------|-------------------|
| Produkt + Posting-Auftrag | Betriebseinnahme (§ 15/22 EStG), UStpfl. |
| Produkt ohne Auftrag, kein Posting | Schenkung, ggf. § 22 Nr. 3 EStG |
| Produkt ohne Auftrag, Posting erfolgt | Betriebseinnahme (BGH-Rspr.) |
| Produkt zurückgesandt nach Test | Kein Zufluss |

## Kaltstart-Fragen (6)

1. Wurde das Produkt unverlangt zugesandt oder gibt es einen Kooperationsauftrag?
2. Wie hoch ist der Marktwert des Produkts?
3. Hast du bereits ein Posting veröffentlicht oder ist es geplant?
4. Hast du das Produkt behalten oder zurückgesandt?
5. Führst du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung und erfasst du Sachleistungen?
6. Gewünschtes Ergebnis: Steuernotiz, Kennzeichnungsampel oder Vertragscheck?

## Prüfprogramm

- Auftragsbeziehung klären: Liegt schriftlicher Kooperationsvertrag oder auch nur mündliche Erwartung vor?
- Marktwertsbestimmung: Listenpreis, Amazon-Preis oder Gutachten?
- Kennzeichnung: Auch bei „PR-Sample" → prüfen, ob werblicher Charakter des Posts Pflicht auslöst.
- Buchung: Sachleistung als Betriebseinnahme in EÜR, Gegenwert als Aufwand für „Testprodukt" nicht immer abziehbar.
- Rücksendeklausel: Klären, ob Eigentum übergegangen ist; bei Leihe: keine Einnahme.
- Schenkungssteuer: Bei sehr hochwertigen Produkten (> 20 000 €) ggf. § 7 ErbStG prüfen.

## Typische Fallen

- PR-Sample behalten, kein Posting veröffentlicht, aber auch nicht versteuert → Nacherfassung bei Betriebsprüfung.
- Post mit werblichem Charakter ohne „Werbung"-Label, weil „es war ja unverlangt" → keine Ausnahme.
- Produkte am Ende des Jahres nicht in EÜR erfasst → Betriebsprüfungsrisiko.
- Markenkoffer im Wert von 800 € als „Geschenk" ohne Steuerpflicht angesehen → Irrtum.

## Normen und Quellen

- § 8 EStG – Einnahmen: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html
- § 22 EStG – Sonstige Einkünfte: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html
- § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
- BGH I ZR 35/21: https://openjur.de/u/2432342.html
- § 3 UStG – Lieferung/Leistung: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3.html

## Output-Formate

- Steuernotiz: Sachleistungs-Einnahme buchen
- Kennzeichnungsampel: Muss der Post gelabelt werden?
- Checkliste: PR-Sample annehmen / ablehnen / zurücksenden
