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name: gesetzliches-leitbild-abweichung-307
description: "Norm- und Dogmatik-Skill für Gesetzliches Leitbild Abweichung 307: prüft die AGB-Kontrolle quellenstreng entlang BGB §§ 305 bis 310 und ordnet Rechtsfolge, Risiko und bessere Fassung."
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# Gesetzliches Leitbild Abweichung 307

## Wann verwenden

Nutze diesen Skill für **Gesetzliches Leitbild Abweichung 307** im deutschen AGB-Recht, wenn eine Klausel geprüft, entworfen, redlined, verhandelt oder prozessual verteidigt werden soll.

## Minimal-Intake

- Rolle: Verwender, Kunde, Verbraucher, Unternehmer, Plattform, Händler, Verband oder Prozessgegner.
- Klausel: Wortlaut, Fundstelle, Überschrift, Kontext, Version und Einbeziehungsweg.
- Vertrag: Vertragstyp, Hauptleistung, Preis-/Risikomodell, Laufzeit und Vertriebskanal.
- Ziel: Wirksamkeit prüfen, Risiko senken, härter entwerfen, redlinen, verhandeln oder verteidigen.
- Nachweis: Screenshots, Checkout, E-Mail, Angebot, Auftragsbestätigung, Archivversion oder Kundendaten.

## Prüfpfad

1. **Normenstand sichern:** Vor tragenden Aussagen BGB §§ 305 bis 310 auf Gesetze im Internet prüfen; bei Verbandsrisiko UKlaG ergänzen.
2. **Anwendungsbereich:** AGB-Eigenschaft, Einbeziehung, Individualabrede, Verbraucher-/Unternehmerstatus und Sondermaterie klären.
3. **Auslegung:** kundenfeindlichste vertretbare Auslegung, Überraschung, Mehrdeutigkeit und Transparenz prüfen.
4. **Inhaltskontrolle:** § 307 BGB als Grundprüfung, danach einschlägige Klauselverbote aus §§ 308, 309 BGB und § 310 BGB einordnen.
5. **Spezialfokus § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB (Abweichung vom gesetzlichen Leitbild):**
   - **Tatbestand:** Eine AGB-Klausel ist im Zweifel unangemessen, wenn sie mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist.
   - **Pruefschritte:**
     - **(a)** Welches gesetzliche Leitbild greift (dispositiv vs. dispositiv-zwingend)? Beispiel: § 433 BGB Pflichten beim Kauf, § 631 BGB Werkpflichten, § 280 BGB Schadenersatz nur bei Verschulden.
     - **(b)** Welche wesentlichen Grundgedanken ergeben sich aus dem Leitbild? Beispiel: Verschuldenshaftung statt Gefaehrdungshaftung; Aequivalenz zwischen Leistung und Gegenleistung.
     - **(c)** Wird von diesen Grundgedanken abgewichen? Reine Praezisierungen sind unkritisch; substantielle Verschiebungen sind kritisch.
     - **(d)** Liegt eine "unangemessene" Benachteiligung vor? Massstab: Treu und Glauben (§ 242 BGB).
   - **Indizwirkung:** § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB schafft eine Indizwirkung; widerlegbar bei substantieller Begruendung des Verwenders (z.B. besondere Risikoallokation, Massengeschaeft-Effizienz).
   - **Beispiele unwirksamer Leitbild-Abweichung:**
     - Verschuldensunabhaengige Haftung des Kunden bei verspaeteter Annahme (Abweichung von §§ 286, 304 BGB Aenderung der Risikotragung).
     - Vorab-Bezahlung ohne Reziprozitaet im Werkvertrag (Abweichung von § 641 BGB Vorleistungsregel).
     - Erfuellung erst nach vollstaendiger Bezahlung im Kaufvertrag (Abweichung vom Zug-um-Zug-Prinzip § 320 BGB).
   - **B2B-Ausstrahlung:** § 307 BGB gilt im B2B uneingeschraenkt; Wertungsmassstab ist die im Verkehrsbereich uebliche Risikoallokation und ggf. ergaenzend die §§ 308, 309 BGB.
6. **Rechtsfolge:** Unwirksamkeit; Rueckkehr zum gesetzlichen Leitbild als Ergaenzungsregel (§ 306 Abs. 2 BGB).
7. **Verbesserung:** mindestens eine sichere Ersatzfassung und bei Bedarf eine verhandelbare Fallback-Fassung formulieren.

### Faustregel

> Wenn die Klausel das wirtschaftliche Risiko stark zugunsten des Verwenders verschiebt, ohne dass der Vertragspartner einen erkennbaren Vorteil erhaelt, liegt Indiz fuer § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB-Verstoss vor. Im Streitfall traegt der Verwender die Darlegungs- und Beweislast fuer die Angemessenheit (BGH, ständige Rechtsprechung).

## Output

| Punkt | Befund |
| --- | --- |
| Klauselzweck | ... |
| AGB-Kontrolle | ja/nein/unklar, warum |
| Hauptangriff | ... |
| Verteidigung | ... |
| Risiko | Grün/Gelb/Rot |
| Bessere Fassung | ... |
| offene Tatsachen | ... |

## Qualitätsregeln

- Keine Scheinzitate. Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.
- Keine geltungserhaltende Reduktion als Standardlösung anbieten.
- Bei B2B nicht so tun, als sei alles frei verhandelbar; Transparenz und Leitbild bleiben wichtig.
- Bei B2C streng, verständlich und dokumentationsfähig formulieren.
- Wenn eine Klausel wirtschaftlich gewollt, aber rechtlich riskant ist: Risiko offen labeln und Fallback anbieten.

## Quellenanker

Siehe `references/QUELLEN.md`, `references/PRUEFLOGIK.md` und `references/KLAUSELFAMILIEN.md`.
