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name: gewr-einstweilige-dpma-spezial-fristen
description: "Einstweilige Verfügung im gewerblichen Rechtsschutz: Verfügungsanspruch, Verfügungsgrund, Dringlichkeit, Glaubhaftmachung und Antragsgestaltung bei Marke, Patent, UWG und Urheberrecht. Praxisfür Antragsteller und Antragsgegner im Gewerblicher Rechtsschutz."
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# GewR: Einstweilige Verfügung – Eilverfahren Spezial

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Zweck und Mandatsbezug

Behandelt das **einstweilige Verfügungsverfahren im gewerblichen Rechtsschutz** als zentrales Instrument zur schnellen Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen bei Schutzrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstößen. Er deckt die Antragstellerseite (Verfügungsanspruch formulieren, Dringlichkeit begründen, glaubhaft machen) und die Antragsgegnerseite (Widerspruch, Schutzschrift, Dringlichkeitsselbstwiderlegung) ab.

Mandatsbezug: Markeninhaber entdeckt Verletzung und will sofort handeln; Patentinhaber sieht konkurrierendes Produkt auf Messe; UWG-Anspruchsteller reagiert auf irreführende Werbung; Abgemahnter will EV verhindern.

## Rechtlicher Rahmen

### Zentrale Normen

- **§§ 935, 940 ZPO** – Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund als Doppelvoraussetzung der einstweiligen Verfügung.
- **§ 937 Abs. 2 ZPO** – Beschlussverfügung ohne mündliche Verhandlung bei Dringlichkeit.
- **§ 920 ZPO** – Glaubhaftmachung; eidesstattliche Versicherung als zentrales Beweismittel.
- **§ 938 ZPO** – Ermessen des Gerichts bei Ausgestaltung des Tenors.
- **§ 14 MarkenG** – Unterlassungsanspruch bei Markenverletzung.
- **§ 139 PatG** – Unterlassungsanspruch bei Patentverletzung.
- **§ 42 DesignG** – Unterlassungsanspruch bei Designverletzung.
- **§ 97 UrhG** – Unterlassungsanspruch bei Urheberrechtsverletzung.
- **§ 8 UWG** – Unterlassungsanspruch bei unlauterem Wettbewerb.

### Die Doppelvoraussetzung im Überblick

| Element | Inhalt | Beweismittel |
|---|---|---|
| Verfügungsanspruch | Materiell-rechtlicher Anspruch (Unterlassung) | Schutzrechtsurkunde, Verletzungsnachweis |
| Verfügungsgrund | Dringlichkeit; drohende Rechtsverletzung oder Erschwerung der Rechtsbefriedigung | Zeitverlauf, Erstkenntnis, eidesstattliche Versicherung |
| Glaubhaftmachung | Überwiegende Wahrscheinlichkeit beider Elemente | Eidesstattliche Versicherung + Belege |

## Kaltstart in 6 Fragen

1. **Schutzrechtsposition:** Welches Schutzrecht (Marke, Patent, Design, Urheberrecht, UWG-Anspruch)? Eingetragen, angemeldet oder unregistriert?
2. **Verletzungshandlung:** Was genau macht der Verletzer? Seit wann? Belege vorhanden?
3. **Dringlichkeit:** Wann wurde Verletzung erstmals bekannt? (Dringlichkeit selbst widerlegt bei zu langem Zuwarten)
4. **Vorangegangene Abmahnung:** Abmahnung bereits gesendet? Reaktion erhalten oder Frist abgelaufen?
5. **Gerichtswahl:** Welches Gericht soll angerufen werden? Warum (Gerichtspraxis, Zuständigkeit)?
6. **Output:** Antragsschriftsatz-Entwurf, Glaubhaftmachungs-Checkliste, eidesstattliche Versicherung oder Strategie-Memo?

## Prüfprogramm

### Schritt 1 – Verfügungsanspruch prüfen

**Markenrecht:**
- Schutzrecht: Eingetragene Marke (DPMA/EUIPO)? Priorität? Klassen?
- Verletzungstatbestand: Identität (§ 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG), Verwechslungsgefahr (Nr. 2), Bekanntheitsschutz (Nr. 3)?
- Rechteinhaber: Eigentümer oder exklusiver Lizenznehmer mit Klagerecht?

**Patentrecht:**
- Eingetragenes Patent: Patentrolle, Ansprüche geprüft?
- Patentverletzung: wortsinngemäß oder äquivalent?
- Arbeitnehmererfindung: ArbnErfG-Überleitung geprüft?

**UWG:**
- Wettbewerbshandlung, Mitbewerbereigenschaft, Spürbarkeit (§ 3 UWG)?
- Fallgruppe: Irreführung (§§ 5, 5a UWG), vergleichende Werbung (§ 6 UWG), aggressive Werbung (§ 4a UWG)?

**Urheberrecht:**
- Schutzfähiges Werk? Urheberschaft/Lizenznehmereigenschaft?
- Verletzungshandlung: § 16 (Vervielfältigung), § 17 (Verbreitung), § 19a (öffentliche Zugänglichmachung)?

### Schritt 2 – Verfügungsgrund (Dringlichkeit)

- Gesetzliche Dringlichkeitsvermutung: Im MarkenG, UWG und UrhG gibt es teils Vermutungen.
- **Dringlichkeitsfrist:** Je nach Gericht 4–8 Wochen ab Kenntnis; Hamburger Praxis: 4 Wochen; Münchner Praxis: 6–8 Wochen.
- Kenntnis-Zeitpunkt: Wenn Antragsteller von Verletzung wusste und zu lange gewartet hat → Selbstwiderlegung.
- Eidesstattliche Versicherung zur Erstkenntnis: Datum der Kenntniserlangung, wie erlangt.

### Schritt 3 – Glaubhaftmachungspaket zusammenstellen

- Eidesstattliche Versicherung des Antragstellers: Sachverhalt, Erstkenntnis, Unterlassung nicht zuzumuten.
- Anlagen: Screenshot (mit Datum), Produktfoto, Messeprotokoll, Kaufbeleg.
- Schutzrechtsurkunde oder Registerauszug (DPMA-Markenregister, Patentrolle).
- Recherche-Ergebnis: Priorität, Schutzdauer, Klassen.
- Verletzungsanalyse: Wortsinngemäß oder äquivalent (Patent); Verwechslungsgefahr-Prüfung (Marke).

### Schritt 4 – Antragsgestaltung

**Tenor-Formulierung:**
- Präzise, nicht zu weit und nicht zu eng.
- Konkrete Verletzungshandlung beschreiben; abstraktere Formulierungen nur im Rahmen des Kernbereichs.
- Ordnungsmittelandrohung im Tenor beantragen (§ 890 Abs. 2 ZPO).

**Streitwertangabe:**
- Marke: je nach Bekanntheit und Umsatz 50.000–500.000 EUR.
- Patent: oft höher; Lizenzumsatz als Orientierung.
- UWG: oft 15.000–50.000 EUR für einfachen Verstoß.

**Sicherheitsleistung:** Antrag auf Absehen von Sicherheitsleistung stellen; Gericht hat Ermessen.

### Schritt 5 – Abmahnung vor EV?

- Keine gesetzliche Pflicht zur Abmahnung vor EV-Antrag; aber Abmahnung kann Wiederholungsgefahr beseitigen.
- Wenn Abmahnung: Reaktionsfrist muss abgelaufen sein oder Abgemahnter muss abgelehnt haben.
- Ohne Abmahnung: Direkter EV-Antrag möglich; Abmahnung kann nachgeholt werden (§ 93 ZPO-Problematik beachten).

## Antragsgegnerperspektive

- **Widerspruch (§ 924 ZPO):** Erzwingt mündliche Verhandlung; Kernverteidigung.
- **Schutzschrift:** Präventiv vor EV-Antrag einreichen (→ evvollzug-neu-008).
- **Dringlichkeitsselbstwiderlegung rügen:** Wenn Antragsteller zu lange gewartet hat.
- **Verfügungsanspruch angreifen:** Schutzrecht ungültig, kein Verstoß, Erschöpfung, Verwirkung.

## Typische Fallen

- **Dringlichkeitsselbstwiderlegung:** Antragsteller weiß seit Monaten von Verletzung und wartet; EV scheitert.
- **Zu weit formulierter Tenor:** Gericht lehnt ab oder schränkt erheblich ein; Kosten des Antragstellers.
- **Falsches Gericht:** Örtliche Zuständigkeit fehlt; EV abgewiesen.
- **Eidesstattliche Versicherung unvollständig:** Keine Angabe zur Erstkenntnis; Verfügungsgrund nicht glaubhaft gemacht.
- **Kein Schutzrechtsnachweis beigefügt:** Registerauszug fehlt; EV zurückgestellt.

## Output-Module

- **Antragsschriftsatz-Vorlage:** Rubrum, Antrag mit Ordnungsmittelandrohung, Begründung, Anlagen.
- **Eidesstattliche Versicherung:** Muster mit Erstkenntnis-Angabe.
- **Glaubhaftmachungs-Checkliste:** Schutzrecht, Verletzung, Dringlichkeit, Beweismittel.
- **Tenor-Formulierungs-Beispiele:** Marke, Patent, UWG mit Mustertexten.

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig. Diese Regel folgt der zentralen Vorgabe in der `CLAUDE.md` des Repos und gilt ausnahmslos.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

## Quellenregel

- [§ 935 ZPO – dejure.org](https://dejure.org/gesetze/ZPO/935.html)
- [§ 14 MarkenG – dejure.org](https://dejure.org/gesetze/MarkenG/14.html)
- [§ 139 PatG – dejure.org](https://dejure.org/gesetze/PatG/139.html)
- [§ 8 UWG – dejure.org](https://dejure.org/gesetze/UWG/8.html)
- Rechtsprechung zur Dringlichkeitsfrist: openjur.de, bgh.de; Gericht und Datum immer angeben.
- Keine BeckRS-Blindzitate.

## Anschluss-Skills

- `evvollzug-neu-001` – Vollziehung der EV
- `evvollzug-neu-008` – Schutzschrift (Gegenseite)
- `schutzschrift-eilverfuegung` – Schutzschrift-Entwurf
- `verletzungs-triage` – Erstentscheidung bei IP-Verletzung
