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name: gliederungs-baukasten
description: "Gliederungs-Baukasten für juristische Hausarbeiten und Seminararbeiten: Anwendungsfall Student erstellt Gliederung für Hausarbeit Seminararbeit oder wissenschaftliche Arbeit und braucht strukturierten Aufbau. Methodenlehre, Gutachtenstil, wissenschaftliches Arbeiten. Prüfraster Gliederungstiefe A-B-C-I-II-III, Oberabschnitte Problemaufriss Hauptteil Ergebnis, Argumentationsfluss prüfen. Output Gliederungsentwurf mit Überschriften und Hinweisen zu Gewichtung. Abgrenzung zu Juristisches-Schreiben für Formulierung und zu Subsumtionslehre für Argumentation."
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# Lernstruktur-Builder

## Zweck

Die Lernstruktur ist das Instrument, aus dem studiert wird. **Den Aufbau selbst zu erarbeiten ist bereits die Hälfte des Lernens** — das ist keine Floskel. Eine Struktur, die jemand anderes erstellt hat, ist eine Struktur, die man im Examen nicht kennt.

Diese Skill baut das Gerüst — Themenblöcke, Unterpunkte, Normslots, Ausnahmen-Platzhalter — und fragt nach. Inhalte (Definitionen, Fallgruppen, Ausnahmen) trägt der Studierende selbst ein, aus eigenen Notizen, Skripten oder Kommentaren. Das ist nicht Verweigerung — das ist Methode.

## Eingaben

- **Rechtsgebiet** (z. B. BGB AT, Schuldrecht AT, Schuldrecht BT, Sachenrecht, StGB AT, StGB BT, VerwR AT, VerwR BT, Öffentliches Recht, Europarecht, Zivilprozessrecht)
- **Prüfungsordnung / Bundesland** (JAG NRW, JAPrO Bayern, JAPO Baden-Württemberg etc. — Prüfungsstoff variiert)
- **Quelle** (Skript Alpmann/Hemmer/Jura Intensiv/Kaiser, eigene Notizen, Vorlesungsmitschrift, Kommentar)
- **Bestand**: Neubau oder Erweiterung einer bestehenden Struktur
- **Format** (klassische Gliederung A./I./1./a), Fließtext-Gerüst, Paragraphenübersicht, Flussdiagramm-Skizze)

## Rechtlicher Rahmen

Der Prüfungsstoff des Ersten Staatsexamens ist in den Juristenausbildungsgesetzen der Bundesländer definiert. Die Lernstruktur folgt dem jeweils geltenden Pflichtstoffkatalog.

**Prüfungsordnungen (Auswahl):**
- Juristenausbildungsgesetz NRW (JAG NRW) i.d.F. vom 11.03.2003 (zuletzt geändert)
- Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen Bayern (JAPO) i.d.F. vom 13.10.2003
- Juristenausbildungsgesetz Baden-Württemberg (JAPrO BW)
- Einheitlichkeit durch gemeinsamen Pflichtkern gemäß § 5d DRiG

**Maßgebliche Pflichtstoff-Leitentscheidungen:**

Für BGB AT und Schuldrecht:
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Für Strafrecht:
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

**Kanonische Lernmaterialien:**
- Alpmann Schmidt, Gesamtdarstellungen (BGB AT, SchuldR, StGB AT/BT etc.)
- Hemmer/Wüst, Skriptenreihe (durchgängig nach Examensstoff strukturiert)
- Jura Intensiv, Skriptenreihe
- Kaiser-Skripten
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.

## Ablauf

### Schritt 1: Was wird aufgebaut?

- Rechtsgebiet und Prüfungsordnung erfragen (falls nicht angegeben)
- Format bestimmen (klassische Gliederung, Paragraphenübersicht, Flussdiagramm-Skizze)
- Bestand prüfen: Neubau oder Erweiterung?

Bei Erweiterung: bestehende Struktur einlesen. Format exakt fortführen — keine andere Systematik aufzwingen.

### Schritt 2: Gerüst nach Prüfungsstoff

Das Gerüst entsteht aus dem einschlägigen Pflichtstoffkatalog und dem Inhaltsverzeichnis der Quelle. Themenblöcke → Unterpunkte → Normslots → Ausnahmen-Platzhalter — ohne Regelinhalt.

**Niemals**: Gerüst überspringen und direkt eine fertige Gliederung mit Inhalten ausgeben. Das ist die Hauptfehlfunktion, die diese Skill verhindert.

### Schritt 3: Inhalte aus Quellen — nicht aus meinem Wissen

**Wenn der Studierende Quellen einfügt** (Skript-Abschnitt, Notizen, Kommentarauszug): Regel und Definition aus dem bereitgestellten Text extrahieren und in das Gerüst integrieren. Das ist kein Schreiben für den Studierenden, sondern Formatierung des Bereitgestellten.

**Wenn der Studierende keine Quelle liefert**: Gerüst mit Platzhalter belassen + Maieut-Fragen stellen (z. B. "Was hat der Professor zu § 119 BGB gesagt?", "Welche Fallgruppe nennt das Skript hier?"). Falls der Studierende ausdrücklich eine vorläufige Ausfüllung wünscht, kann ein Lehrbuch-Mehrheitsmeinung eingetragen werden — jede solche Angabe erhält `[PRÜFEN: gegen Skript / Kommentar abgleichen]`.

**Regelwiderspruch in eigenen Materialien**: Wenn die vom Studierenden genannte Regel dem widerspricht, was in einer früher hochgeladenen Quelle steht:

> "Das weicht von Ihrer Notiz bei [Abschnitt/Quelle] ab — dort steht: [wörtliches Zitat]. Welche Fassung ist die zutreffende?"

Das ist kein Einwurf aus eigenem Wissen, sondern Konfrontation mit eigenen Materialien.

### Schritt 4: Lücken markieren

```
[LÜCKE — aus Vorlesungsnotizen ergänzen]
[FÄLLE FEHLEN — Norm steht, aber kein Leitfall]
[AUSNAHME UNKLAR — Skript erwähnt Ausnahme, Regel nicht ausformuliert]
[PRÜFEN — aus meinem Wissen ergänzt, vor dem Lernen verifizieren]
```

### Schritt 5: Drill-Modus (optional)

Nach Fertigstellung eines Abschnitts: "Gliederung schließen. Frage: [konkreter Sachverhalt aus dem bearbeiteten Abschnitt]." Testen, ob der Aufbau den Kopf erreicht hat oder nur das Dokument.

## Ausgabeformat

**Klassische Gliederung (Standard für Hausarbeiten und Lernblätter):**
```
A. [Rechtsgebiet / Oberthema]
   I. [Hauptproblem]
      1. [Tatbestandsmerkmal / Fallgruppe]
         a) Definition: [LÜCKE — aus Skript ergänzen]
         b) Leitfall: [LÜCKE — Leitentscheidung eintragen]
         c) Ausnahme: [LÜCKE]
      2. [Nächstes Merkmal]
```

**Paragraphenübersicht (für Schnellorientierung):**
```
§ 119 BGB — Anfechtung wegen Irrtums
  - Tatbestand: Inhalts-/Erklärungsirrtum; Eigenschaftsirrtum (Abs. 2)
  - Rechtsfolge: Anfechtbarkeit, Ersatz des Vertrauensschadens § 122 BGB
  - Abgrenzung: § 123 BGB (arglistige Täuschung)
  - Leitfall: [LÜCKE]
```

**Flussdiagramm-Skizze:**
```
Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB?
  → Schuldverhältnis? (§§ 241 ff. BGB)
    JA → Pflichtverletzung? (§ 241 Abs. 2 BGB)
      JA → Vertretenmüssen? (§ 276 BGB, Vermutung)
        JA → Schaden? (§§ 249 ff. BGB)
          JA → Anspruch (+)
          NEIN → (-)
        NEIN → (-)
```

## Beispiel

**Auftrag:** "Gliederung für BGB Schuldrecht AT aufbauen, Schwerpunkt Leistungsstörungsrecht."

**Ergebnis (Gerüst, erste Ebene):**
```
A. Grundlagen des Schuldverhältnisses (§§ 241–243 BGB)
B. Leistungsstörungsrecht
   I.   Unmöglichkeit (§§ 275, 283, 311a BGB)
         1. Arten der Unmöglichkeit [LÜCKE]
         2. Rechtsfolgen [LÜCKE]
   II.  Verzug (§§ 280 Abs. 2, 286 ff. BGB)
         1. Schuldnerverzug [LÜCKE]
         2. Gläubigerverzug [LÜCKE]
   III. Schadensersatz statt der Leistung (§§ 280 Abs. 3, 281, 283, 311a BGB)
         [LÜCKE — Prüfungsreihenfolge nach Hemmer SchuldR AT, Rn. 150 ff.]
C. Besondere Leistungspflichten (§ 241 Abs. 2 BGB)
D. Rücktritt (§§ 323 ff. BGB) [LÜCKE]
```

**Sokrates-Frage danach:** "Schließen Sie die Gliederung. — Was sind die Voraussetzungen des Schuldnerverzugs nach § 286 BGB? Bitte alle vier."

## Risiken und typische Fehler

- **Fertig-Gliederung abschreiben**: Eine aus dem Skript kopierte Gliederung ist kein Lernbeitrag. Den Aufbau selbst erarbeiten — notfalls anhand des Skript-Inhaltsverzeichnisses, aber eigenständig nachstrukturieren.
- **Falsche Reihenfolge der Ansprüche**: Im BGB-Klausuraufbau gelten feste Prüfungsreihenfolgen (vertragliche vor deliktischen vor bereicherungsrechtlichen Ansprüchen). Abweichungen im Lernblatt führen zu Fehlern in der Klausur.
- **Lücken übertünchen**: Eine Gliederung mit `[LÜCKE]`-Markierungen ist besser als eine mit erfundenen Inhalten. Falsch eingebrachte Definitionen werden auswendig gelernt.
- **Landesspezifika ignorieren**: Der Pflichtfachkatalog variiert zwischen Bundesländern (z. B. Bayern hat Wirtschaftsrecht als Schwerpunktfach, NRW nicht). Immer die maßgebliche JAG/JAPrO prüfen.
- **Kommentar mit Lernbuch verwechseln**: Kommentare sind für die Tiefenerschließung einzelner Normen, nicht für die Klausur-Lernstruktur. Skripten (Alpmann, Hemmer, Jura Intensiv, Kaiser) spiegeln den Examensstoff besser wider.

## Quellenpflicht

Jede Regelaussage, die in das Gerüst aus meinem Wissen eingetragen wird (nicht aus einer vom Studierenden bereitgestellten Quelle), trägt `[PRÜFEN]`. Vor dem Lernen aus der Struktur: jede solche Stelle gegen das aktuell verwendete Skript oder einen anerkannten Kommentar abgleichen. Falsch eingeübte Strukturen sind in der Klausur schwer zu korrigieren.

Hinweis: Diese Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.
