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name: glossary-commercial-court-de-en
description: "Erstellt ein DE/EN-Glossar für Commercial-Court-Mandate: ZPO-Begriffe, Anträge, Beweis, Tenor, Vergleich, Rechtsmittel und falsche Freunde."
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# Commercial Court Glossary

## Aufgabe

Dieser Skill unterstützt Verfahren vor deutschen Commercial Courts oder Commercial Chambers mit internationalem Wirtschaftsbezug. Er liefert eine prozessuale Arbeitsstruktur und, wenn gewünscht, englischen Output. Deutsches Prozessrecht bleibt der Rahmen; englische Sprache bedeutet nicht Common-Law-Verfahren.

## Kaltstart

Stelle höchstens fünf Fragen, sofern die Akte sie nicht beantwortet:

1. Soll der Output auf Deutsch, Englisch oder zweisprachig sein?
2. Welches Gericht/Forum ist vorgesehen oder vereinbart?
3. Welche Klausel, welcher Streitwert und welche Parteien liegen vor?
4. Welche Frist oder Verfahrenshandlung steht als nächstes an?
5. Welche Unterlagen sind schon da: contract, correspondence, notices, expert report, exhibits, prior pleadings?

## Glossar (Kernbegriffe DE/EN, mit falschen Freunden)

| Deutsch | Englisch | Hinweis / Falscher Freund |
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| Klageschrift | statement of claim | nicht "complaint" (US), nicht "pleading" allgemein |
| Klageerwiderung | statement of defence | nicht "answer" (US-Stil) |
| Antrag (im Schriftsatz) | request / motion | "motion" eher US; in DE: Antrag im Sinne von § 308 ZPO Bindung |
| Tenor | operative part of the judgment | "Tenor" nicht wörtlich übernehmen |
| Tatbestand | summary of facts / statement of facts | nicht "tatbestand" (clipping unverständlich) |
| Entscheidungsgründe | reasons / grounds of the decision | "decision" nicht ausreichend |
| Beweisangebot | offer of evidence / evidence proffered | nicht "discovery"; deutscher Prozess kennt keine Discovery |
| Substantiierungspflicht | duty of substantiation / specificity requirement | enge Anforderung, nicht "notice pleading" |
| Streitwert | amount in dispute / value of the claim | wichtig für Zuständigkeit und Gebühren |
| Vergleich (gerichtlich) | court settlement | nicht "comparison" |
| Aufrechnung | set-off | spezifisch § 388 BGB, nicht "offset" |
| Widerklage | counterclaim | § 33 ZPO, mit Konnexität |
| Mündliche Verhandlung | oral hearing | nicht "trial" (Common-Law-Begriff impliziert Jury) |
| Sachverständigengutachten | expert opinion / court-appointed expert | Gericht bestellt, keine Parteigutachter im Sinne der CPR |
| Vollstreckungstitel | enforceable title | Art. 53 Brüssel Ia bei Auslandsvollstreckung |

## Arbeitsworkflow

1. **Forum sichern:** Commercial Court, Commercial Chamber, ordentliches Gericht, Schiedsgericht oder Ausland trennen.
2. **Sprache sichern:** wirksame Englischwahl, notwendige Übersetzungen und deutsch bleibende Verfahrensschritte prüfen.
3. **Glossar einsetzen:** Begriff im Kontext belegen, falsche Freunde vermeiden (besonders "complaint", "motion", "discovery", "trial"), bei Erstnennung eines Begriffs deutschen Originalbegriff in Klammern führen.
4. **ZPO-Realität bewahren:** keine US-Discovery, kein Pleading-Theater; Tatsachenvortrag, Beweisangebot, richterliche Prozessleitung und deutsches Kostenrisiko sauber erklären.
5. **Nächsten Schritt festlegen:** Frist, Verantwortliche, Unterlagen, gerichtliche Kommunikation und Mandantenfreigabe.

## Output-Standard

- **Executive Snapshot:** forum, language, next deadline, procedural risk.
- **Procedural Action:** konkreter nächster Antrag/Schriftsatz/Briefing in der gewünschten Sprache.
- **Evidence and Exhibits:** welche Anlagen tragen welchen Punkt, welche Übersetzung fehlt.
- **Risk Flags:** Zuständigkeit, Sprache, Frist, Geheimnis, Kosten, Rechtsmittel.
- **Follow-up Skills:** passende Skills aus diesem Plugin vorschlagen.

## Red Flags

- Commercial-Court-Zuständigkeit oder englische Sprache wird nur behauptet, aber nicht aus Klausel, Gesetz und Landesrecht hergeleitet.
- Englischer Schriftsatz klingt wie US-Litigation und enthält keine ZPO-tauglichen Beweisangebote.
- Anlagen sind englisch/deutsch gemischt, aber Übersetzungs- und Zitierlogik fehlt.
- Geheimhaltungsinteressen werden erst in der mündlichen Verhandlung entdeckt.
- Das Wortprotokoll wird gewünscht, aber nicht rechtzeitig prozessual vorbereitet.

## Quellenregel

Vor echter Verwendung aktuelle Primärquellen prüfen: GVG, ZPO, einschlägige Landesverordnungen und die Gerichtsseite des zuständigen Landes. Keine erfundenen Gerichtslisten, keine erfundenen Formularpflichten, keine Paywall-Fundstellen. Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.
