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name: gluecksspiel-werbung-und-altersgrenzen
description: "Influencer-Recht: Glücksspiel-Werbung – GlüStV 2021, Werbeverbote, Altersgrenzen, Sperrdatei und Haftungsrisiken für Creator im Influencer-Recht."
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# Influencer-Recht: Glücksspiel-Werbung und Altersgrenzen

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: UWG §§ 3, 5, 5a, 8, 13, MStV § 22, DDG/TMG-Impressumspflichten, PAngV, HWG, MarkenG §§ 14, 15, UrhG §§ 15 ff., 19a, KUG §§ 22, 23, DSGVO Art. 5, 6, 9, 12-22, EStG/UStG/AO nur fallbezogen und live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Kontext und Regelungslage

Glücksspiel-Werbung durch Influencer ist stark reguliert und teilweise verboten:

- **§ 5 GlüStV 2021**: Glücksspiel-Werbung nur erlaubt, wenn der Glücksspielanbieter eine gültige Lizenz nach GlüStV hat; Werbung muss Suchthilfe-Hinweis enthalten.
- **§ 5 Abs. 3 GlüStV**: Keine Werbung, die sich besonders an Minderjährige richtet; Altersgrenzen strikt.
- **§ 5 Abs. 4 GlüStV**: Werbeverbot in bestimmten Formaten (z. B. Werbung, die reale Gewinnchancen verzerrt).
- **§ 4 GlüStV**: Illegalem Glücksspiel (ohne deutsche Lizenz) darf nicht Vorschub geleistet werden; Werbung = strafbare Beihilfe.
- **§ 284 StGB**: Unerlaubte Veranstaltung von Glücksspiel; Beihilfe durch Werbung möglich.
- **JMStV**: Glücksspiel-Werbung nicht ohne Altersverifikation zulässig, wenn Minderjährige angesprochen werden können.
- **§ 5a UWG**: Kennzeichnungspflicht für gesponserte Glücksspiel-Posts.

### Erlaubt-/Verboten-Matrix

| Situation | Status |
|-----------|--------|
| Werbung für lizenziertes Online-Casino (GlüStV-Lizenz) | Grds. erlaubt mit Auflagen |
| Werbung für nicht lizenziertes Casino (Curacao-Lizenz) | Verboten, Beihilfe § 284 StGB |
| „Responsible Gambling"-Hinweis fehlt | GlüStV-Verstoß |
| Content richtet sich erkennbar an Minderjährige | Verboten |
| Sportwetten-Werbung mit Bonus-Versprechen | Eingeschränkt erlaubt |

## Kaltstart-Fragen (6)

1. Hat der Glücksspielanbieter eine Lizenz nach GlüStV 2021, und kann diese nachgewiesen werden?
2. Richtet sich der Content an Minderjährige oder hat er erhebliche Minderjährigen-Reichweite?
3. Enthält der Post einen Suchthilfe-Hinweis (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)?
4. Werden unrealistische Gewinnversprechen gemacht?
5. Wurden Konditionen und Boni korrekt kommuniziert?
6. Gewünschtes Ergebnis: Lizenz-Verifikations-Hilfe, Compliance-Text oder Ablehnungsempfehlung?

## Prüfprogramm

- Lizenzverifikation: GlüStV-Lizenz des Anbieters beim Bundeszentralamt für Steuern oder staatlichen Lotterien prüfen.
- § 284 StGB-Risiko: Werbung für EU-ausländischen Anbieter ohne DE-Lizenz → Beihilfeprüfung.
- Zielgruppenanalyse: Audience-Demografie → Minderjährigen-Anteil über 10 % → erhöhtes Risiko.
- Pflichtinhalte: Suchthilfe-Hinweis, Mindestalter 18, BZgA-Verweis.
- Kennzeichnung: § 5a UWG + § 22 MStV.
- Ablehnungsempfehlung: Bei nicht verifizierbarer Lizenz dringend empfehlen, Kooperation abzulehnen.

## Typische Fallen

- Anbieter mit Curacao-Lizenz als „lizenziert" dargestellt → in DE illegal.
- Bonus-Aktion mit irreführenden Konditionen → § 5 UWG.
- Kein Suchthilfe-Hinweis → GlüStV-Bußgeld.
- Creator mit jungem Publikum → § 5 Abs. 3 GlüStV-Verstoß.

## Normen und Quellen

- § 5 GlüStV 2021: https://www.gesetze-im-internet.de/gluestv_2021/__5.html
- § 284 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__284.html
- § 5a UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
- JMStV: https://www.gesetze-im-internet.de/jmstv/

## Output-Formate

- Glücksspiel-Kooperation: Ampelcheck (annehmen/ablehnen)
- Pflichthinweis-Text für GlüStV-konforme Werbung
- Lizenz-Verifikationsprotokoll
- Ablehnungsschreiben an Glücksspielanbieter
