---
name: governance-aufsichtsbehoerden-art-70
description: "Governance-Struktur der KI-VO nach Art. 70 ff: nationale Aufsichtsbehoerden Europaeisches KI-Buero KI-Ausschuss wissenschaftliches Gremium Beratungsforum. Aufgaben Befugnisse Koordination Ansprechpartner Deutschland. Art. 64 bis 70 KI-VO."
---

# Governance und Aufsichtsbehörden — Art. 70 ff. KI-VO

## Zweck

Die KI-VO richtet eine mehrstufige Governance-Struktur ein: nationale Behörden, das Europäische KI-Büro und übergeordnete Gremien. Dieser Skill klärt, wer für was zuständig ist und wo in Deutschland der Ansprechpartner liegt.

## Nationale Ebene — Nationale Aufsichtsbehörden (Art. 70 KI-VO)

Jeder Mitgliedstaat benennt eine oder mehrere nationale zuständige Behörden, die für die Anwendung und Durchsetzung der KI-VO zuständig sind. Diese Behörden üben auch die Funktion der Marktüberwachungsbehörde aus.

**Aufgaben der nationalen Aufsichtsbehörden:**
- Marktüberwachung (Kontrolle von Hochrisiko-KI-Systemen auf dem Markt)
- Überprüfung von Konformitätsbewertungen
- Entgegennahme von Meldungen zu schwerwiegenden Vorfällen
- Befugnis, Informationen anzufordern und Prüfungen durchzuführen
- Befugnis, den Rückzug von Produkten vom Markt zu fordern

**Deutschland:** Die nationale Governance-Struktur für die KI-VO wird in Deutschland noch konkretisiert. Die Bundesnetzagentur und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind als potenzielle Anlaufstellen diskutiert worden. Für Datenschutzaspekte bleiben die Datenschutzaufsichtsbehörden (Landes- und Bundesdatenschutzbeauftragte) zuständig.

## EU-Ebene — Europäisches KI-Büro (Art. 64 KI-VO)

Das Europäische KI-Büro wurde innerhalb der Kommission eingerichtet (nicht als separate Agentur). Es ist zuständig für:
- Aufsicht über GPAI-Modelle (einschließlich solcher mit systemischem Risiko)
- Koordination der nationalen Aufsichtsbehörden
- Entwicklung und Überwachung von Verhaltenskodizes
- Durchführung von Untersuchungen bei GPAI-Modell-Anbietern
- Erlass von Beschlüssen bei Verstößen durch GPAI-Anbieter

**Besondere Befugnis:** Für GPAI-Modelle mit systemischem Risiko ist das Europäische KI-Büro die primäre Aufsichtsbehörde — nationale Behörden haben insoweit eine sekundäre Rolle.

## EU-Ebene — KI-Ausschuss (Art. 65 KI-VO)

Der KI-Ausschuss setzt sich aus Vertretern der nationalen Aufsichtsbehörden zusammen. Er hat beratende Funktion:
- Unterstützung der kohärenten Anwendung der KI-VO in der EU
- Empfehlungen und Stellungnahmen
- Koordination bei grenzüberschreitenden Fällen

## EU-Ebene — Wissenschaftliches Gremium (Art. 68 KI-VO)

Das wissenschaftliche Gremium besteht aus unabhängigen Sachverständigen. Es unterstützt das Europäische KI-Büro bei der Bewertung systemischer Risiken von GPAI-Modellen und berät bei technischen Fragen.

## EU-Ebene — Beratungsforum (Art. 67 KI-VO)

Das Beratungsforum setzt sich aus Vertretern der Industrie, Zivilgesellschaft, Akademie und anderen Interessengruppen zusammen. Es berät den KI-Ausschuss und die Kommission.

## Praktische Bedeutung für Unternehmen

**Wer ist Ansprechpartner bei Anfragen?**
- Bei Marktüberwachungsfragen → nationale Aufsichtsbehörde des Mitgliedstaats, in dem Sie tätig sind
- Bei GPAI-Modell-Fragen → Europäisches KI-Büro
- Bei Datenschutzfragen im KI-Kontext → nationale Datenschutzaufsichtsbehörde

**Was tun bei behördlichen Anfragen?**
- Unverzüglich kooperieren (Art. 78 KI-VO: Vertraulichkeit der Informationen beachten)
- Anwalt hinzuziehen bei Verdacht auf Bußgeldverfahren (`mandatsabbruch-empfehlung-komplexe-faelle`)
- Unterlagen bereitlegen: technische Dokumentation, Konformitätserklärung, Protokolle

---

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Die KI-VO ist in Auslegung und Konkretisierung dynamisch; Leitlinien der Kommission und Durchführungsrechtsakte sind laufend zu beobachten.
