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name: governing-law-rome-i-ii
description: "Prüft anwendbares Recht: Rom I/Rom II, Rechtswahl, Eingriffsnormen, UN-Kaufrecht, Beweis fremden Rechts und Übersetzung der Normbegriffe."
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# Governing Law

## Aufgabe

Dieser Skill unterstützt Verfahren vor deutschen Commercial Courts oder Commercial Chambers mit internationalem Wirtschaftsbezug. Er liefert eine prozessuale Arbeitsstruktur und, wenn gewünscht, englischen Output. Deutsches Prozessrecht bleibt der Rahmen; englische Sprache bedeutet nicht Common-Law-Verfahren.

## Kaltstart

Stelle höchstens fünf Fragen, sofern die Akte sie nicht beantwortet:

1. Soll der Output auf Deutsch, Englisch oder zweisprachig sein?
2. Welches Gericht/Forum ist vorgesehen oder vereinbart?
3. Welche Klausel, welcher Streitwert und welche Parteien liegen vor?
4. Welche Frist oder Verfahrenshandlung steht als nächstes an?
5. Welche Unterlagen sind schon da: contract, correspondence, notices, expert report, exhibits, prior pleadings?

## Arbeitsworkflow

1. **Forum sichern:** Commercial Court, Commercial Chamber, ordentliches Gericht, Schiedsgericht oder Ausland trennen.
2. **Rom I-VO (vertragliche Schuldverhältnisse, VO Nr. 593/2008):** Rechtswahl Art. 3 (jedes Recht, auch ohne Bezug zur Sache, "depeçage" zulässig); ohne Rechtswahl Art. 4 (objektive Anknüpfung, charakteristische Leistung); Verbraucherverträge Art. 6 (Schutz des Verbrauchers am gewöhnlichen Aufenthalt); Arbeitsverträge Art. 8 (Schutz des Arbeitnehmers, Mindeststandard); Eingriffsnormen Art. 9 (zwingendes lokales Recht trotz Rechtswahl).
3. **Rom II-VO (außervertragliche Schuldverhältnisse, VO Nr. 864/2007):** Hauptanknüpfung Art. 4 (Erfolgsort); Rechtswahl Art. 14 (begrenzt, in der Regel nur nachträglich); spezielle Anknüpfungen: Produkthaftung Art. 5, unlauterer Wettbewerb Art. 6, Geistiges Eigentum Art. 8, Persönlichkeitsrechte ausgenommen Art. 1 Abs. 2 lit. g.
4. **UN-Kaufrecht (CISG):** Anwendbar bei B2B-Warenkauf mit Sitz beider Parteien in Vertragsstaaten (Art. 1 CISG); Ausschluss durch Rechtswahl möglich, aber muss eindeutig sein ("Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts"); Kollisionsrechtlich greift CISG vor Rom I über Art. 25 Rom I.
5. **Beweis fremden Rechts (§ 293 ZPO):** Gericht ermittelt von Amts wegen; üblich: Rechtsgutachten (Max-Planck-Institut, IPR-Gutachten, Sachverständige). Bei Commercial Court: englische Sprache des Gutachtens möglich, Übersetzung der Normbegriffe (z.B. "consideration", "trust", "estoppel") für deutsche Richter zwingend mit deutscher Erläuterung. Nächsten Schritt: Klauselauslegung, Eingriffsnormen-Liste, Beweisantrag § 293 ZPO.

## Output-Standard

- **Executive Snapshot:** forum, language, next deadline, procedural risk.
- **Procedural Action:** konkreter nächster Antrag/Schriftsatz/Briefing in der gewünschten Sprache.
- **Evidence and Exhibits:** welche Anlagen tragen welchen Punkt, welche Übersetzung fehlt.
- **Risk Flags:** Zuständigkeit, Sprache, Frist, Geheimnis, Kosten, Rechtsmittel.
- **Follow-up Skills:** passende Skills aus diesem Plugin vorschlagen.

## Red Flags

- Commercial-Court-Zuständigkeit oder englische Sprache wird nur behauptet, aber nicht aus Klausel, Gesetz und Landesrecht hergeleitet.
- Englischer Schriftsatz klingt wie US-Litigation und enthält keine ZPO-tauglichen Beweisangebote.
- Anlagen sind englisch/deutsch gemischt, aber Übersetzungs- und Zitierlogik fehlt.
- Geheimhaltungsinteressen werden erst in der mündlichen Verhandlung entdeckt.
- Das Wortprotokoll wird gewünscht, aber nicht rechtzeitig prozessual vorbereitet.

## Quellenregel

Vor echter Verwendung aktuelle Primärquellen prüfen: GVG, ZPO, einschlägige Landesverordnungen und die Gerichtsseite des zuständigen Landes. Keine erfundenen Gerichtslisten, keine erfundenen Formularpflichten, keine Paywall-Fundstellen. Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.
