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name: grundbegriffe-und-rechtsquellen
description: "Grundbegriffe des deutschen Denkmalschutzrechts: Baudenkmal, Bodendenkmal, bewegliches Denkmal, Ensemble, Welterbe, Schutzbereich, Erhaltungssatzung. Rechtsquellen: Landesgesetze als primäres Recht, Art. 73 und Art. 14 GG als bundesstaatlicher Rahmen, Welterbekonvention und Granada-Konvention als völkerrechtlicher Hintergrund, Paragrafen 7i und 11b EStG als bundesrechtliche Förderzuweisungen."
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# Grundbegriffe und Rechtsquellen

## Zweck und Anwendungsfall

Wer im Denkmalschutzrecht arbeitet, muss zuerst die Begriffe und die Rechtsquellenpyramide klar haben. Dieser Skill ordnet Bau-, Boden-, bewegliches Denkmal, Ensemble, Erhaltungsbereich und Welterbe gegeneinander ab und benennt das Zusammenspiel von Landesrecht (Hauptregelungsschicht), Bundesrecht (Art. 14 GG, EStG-Förderung) und Völkerrecht (UNESCO-Welterbekonvention, Granada-Konvention).

## Eingaben

- Fragestellung des Mandats, in der ein Begriff oder eine Rechtsquellenfrage offen ist.
- Belegenheit des Objekts.

## Rechtlicher Rahmen

- **Landesrecht** ist die maßgebliche Rechtsschicht für die materielle Schutzentscheidung: Eintragung, erlaubnispflichtige Maßnahmen, Bußgeldtatbestände, Enteignung, Förderzusagen des Landes.
- **Art. 73, 74 GG** weisen den Denkmalschutz ausdrücklich nicht der konkurrierenden Bundesgesetzgebung zu; Zuständigkeit liegt nach Art. 70 GG bei den Ländern.
- **Art. 14 GG** rahmt die Eigentumsgarantie ein: Inhalts- und Schrankenbestimmung durch das Landesgesetz, ggf. Ausgleichspflicht oder Enteignung gegen Entschädigung nach Art. 14 Abs. 3 GG.
- **Paragraf 7i EStG** erlaubt die erhöhte Absetzung von Herstellungskosten bei Baudenkmälern (Vermietung); **Paragraf 11b EStG** gilt für Sonderausgaben bei selbstgenutzten Baudenkmälern; **Paragrafen 10f, 10g EStG** ergänzen den Rahmen.
- **UNESCO-Welterbekonvention 1972**, Bundesgesetzblatt 1977 II Seite 213, durch Deutschland 1976 ratifiziert; **Granada-Konvention 1985** (Schutz des architektonischen Erbes Europas) ergänzt den Rahmen.

## Ablauf / Checkliste

1. Begriff im Mandat identifizieren und gegen die jeweilige Legaldefinition im Landesgesetz prüfen.
2. Rechtsquellenebene zuordnen: Welche Norm regelt die Frage — Landesgesetz, Bundesrecht oder Völkerrecht.
3. Bei steuerlichen Fragen Paragrafen 7i, 10f, 10g, 11b EStG mit dem aktuellen Anwendungserlass und der Bescheinigung der Denkmalbehörde abgleichen.
4. Bei Welterbestätten zusätzlich Pufferzone, Managementplan und Berichtspflicht beachten.

## Quellenpflicht

Begriffsdefinitionen aus dem konkret anwendbaren Landesgesetz zitieren. EStG-Paragrafen aus gesetze-im-internet.de. Konventionstexte aus der amtlichen Bundesgesetzblatt-Fundstelle. Siehe references/zitierweise.md.

## Ausgabeformat

Begriffsbestimmung mit Quelle und Bezug auf die Mandatsfrage in vollständigen Sätzen.

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig. Diese Regel folgt der zentralen Vorgabe in der `CLAUDE.md` des Repos und gilt ausnahmslos.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
