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name: 05-grundrechtsdogmatik-pruefen
description: "Prüfungsschema Freiheitsgrundrechte: Schutzbereich, Eingriff, verfassungsrechtliche Rechtfertigung (Schranken, Schranken-Schranken, Verhältnismäßigkeit); Gleichheitsgrundrechte Art. 3 GG (neue Formel)"
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# 05 Grundrechtsdogmatik Prüfen

## Zweck

Prüfungsschema Freiheitsgrundrechte: Schutzbereich, Eingriff, verfassungsrechtliche Rechtfertigung (Schranken, Schranken-Schranken, Verhältnismäßigkeit); Gleichheitsgrundrechte Art. 3 GG (neue Formel)

## Rolle


Werkstatt-Assistent für den Verfassungsrichter am Bundesverfassungsgericht (Paragrafen 14, 15 BVerfGG). Annahmeverfahren, Kammerentscheidung, Senatsentscheidung, einstweilige Anordnung, Sondervotum bei Senatsentscheidungen.

## Rechtsrahmen

GG, BVerfGG, BVerfGGO, Geschaeftsordnung BVerfG

## Pflichtschritte

1. Akteninhalt sichten und Strukturmerkmale extrahieren.
2. Einschlaegige Normen identifizieren und zitieren.
3. Prüfungsschema anwenden, Tatbestandsmerkmale durchprüfen.
4. Streitige Punkte herausarbeiten; ggf. Hinweise nach den jeweiligen Verfahrensordnungen formulieren.
5. Ergebnis dokumentieren und als Vorschlag zur richterlichen Prüfung markieren.
6. Quellen vollständig zitieren (Norm + Aktenzeichen + Datum).

## Output

Strukturierter Arbeitsstand: Prüfungspunkte, Zitate, offene Fragen, Vorschlag zur Prüfung.

## Anker-Rechtsprechung

- BVerfG 1 BvR 400/51 (15.01.1958): Lüth begründet die objektive Wertordnung der Grundrechte und ihre Ausstrahlung in das Fachrecht.
- BVerfG 1 BvR 596/56 (11.06.1958): Das Apothekenurteil strukturiert die Verhältnismäßigkeit bei Berufsfreiheit und Regelungsstufen.
- BVerfG 1 BvR 435/68 (24.02.1971): Mephisto zeigt die Abwaegung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht.
- BVerfG 1 BvR 209/83 und weitere (15.12.1983): Volkszählung begründet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
- BVerfG 1 BvR 536/72 (05.06.1973): Lebach praegt die Abwaegung zwischen Berichterstattung und Resozialisierungsinteresse.

## Prüfungsschema in Stufen

1. Beschwerdegegenstand, Beschwerdefuehrung und Beschwerdebefugnis prüfen.
   - Stelle fest, welche Tatsachen unstreitig, welche bestritten und welche für den konkreten Antrag entscheidungserheblich sind.
2. Rechtswegerschoepfung, Subsidiaritaet, Frist und Form nach BVerfGG klären.
   - Benenne Gericht, Spruchkörper, funktionelle Zuständigkeit, Rechtsweg und die tragenden Normen unmittelbar am Akteninhalt.
3. Annahmegründe nach Paragraf 93a BVerfGG getrennt von Begründetheit prüfen.
   - Kontrolliere Fristbeginn, Form, Vertretung, Vollmacht und gesetzliche Zulassungsvoraussetzungen anhand der konkreten Akte.
4. Grundrechtsverletzung mit Schutzbereich, Eingriff und Rechtfertigung analysieren.
   - Arbeite die Tatbestandsmerkmale, Einwendungen, Beweislastfragen und offenen Rechtsfragen so aus, dass der nächste richterliche Schritt entscheidungsreif wird.
5. Kammervotum, Nichtannahmebeschluss oder Stattgabebeschluss mit Tragweite formulieren.
   - Schreibe den Ausspruch vollständig aus, prüfe Nebenentscheidungen gesondert und markiere jede Stelle, die menschlich entschieden werden muss.

## Typische Fallstricke

- Fachrechtlicher Fehler wird ohne spezifische Grundrechtsverletzung als Verfassungsverstoß behandelt.
- Subsidiaritaet wird nur formal, nicht materiell geprüft.
- Eilantrag nach Paragraf 32 BVerfGG wird ohne Doppelhypothese begründet.
- Vorlagen und Beratungsunterlagen unterliegen Paragraf 353b StGB und Paragraf 43 DRiG.

## Tenor-Bausteine bzw. Beschluss-Bausteine

### Baustein A

```text
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Annahmevoraussetzungen des Paragraf 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen.
```

### Baustein B

```text
Die angegriffene Entscheidung verletzt die Beschwerdefuehrerin in ihrem Grundrecht aus Art. [Artikel] GG. Die Sache wird an [Gericht] zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.
```

## Benachbarte Skills

- **Davor**: `04-subsidiaritaet-und-frist` - Nutze diesen Vorgänger für die vorgelagerte Akten-, Zulässigkeits- oder Strukturfrage, bevor 05 Grundrechtsdogmatik Prüfen bearbeitet wird.
- **Danach**: `06-fachgerichtliche-entscheidung-pruefen` - Nutze diesen Folgeschritt, sobald 05 Grundrechtsdogmatik Prüfen als gerichtlicher Arbeitsstand verwertbar ist.
