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name: gruppen-klassenbildung
description: "Abstimmungsgruppen nach InsO und Klassen nach StaRUG sachgerecht bilden. §§ 222 223 InsO §§ 9 10 StaRUG Klassenbildung. Prüfraster: Rechtsstellung Absonderung Insolvenzgläubiger Nachrang Anteilsinhaber Gruppeninterne wirtschaftliche Interessen Gleichbehandlung. Output: Gruppenmatrix Klassenmatrix..."
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# Gruppen- und Klassenbildung

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: StaRUG §§ 1, 29, 31, 39, 49-55, 84, 102, IDW S 6, IDW S 11, InsO § 270; StaRUG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht
- **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Gruppen- und Klassenbildung` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- **Normenradar:** InsO §§ 1, 13, 15a, 17, 18, 19, 21, 38 ff., 47, 49 ff., 55, 80, 103 ff., 129-147, 165 ff., 217 ff., 270 ff., 343; StaRUG; COVInsAG/Übergangsrecht nur bei Altzeiträumen; SGB III § 165.
- **Verifizierte Anker:** BGH, Urteil vom 10.02.2005 - IX ZR 211/02 (Grenzen § 133 InsO bei Zwangsvollstreckung/verschlepptem Antrag als Klassiker); ausländische Verfahren: § 343 InsO Anerkennung, kein deutsches Chapter-15-Verfahren, häufig inzidente Prüfung durch Register, Grundbuch, Prozessgericht und Banken.
- **Arbeitsmodus:** Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
- **Outputpflicht:** Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
- **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

## Startet bei

- neuem Planmandat oder Sanierungsprojekt
- unvollständiger Datenlage
- Vorbereitung von Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirm oder StaRUG
- Prüfung eines vorhandenen Planentwurfs

## Geführter Workflow

1. Rechtsstellungen trennen: Absonderung, Insolvenzgläubiger, Nachrang, Anteilsinhaber, gruppeninterne Drittsicherheiten, StaRUG-Forderungen.
2. Wirtschaftliche Interessen prüfen: Banken, Lieferanten, Arbeitnehmer, Kleingläubiger, Gesellschafter, strategische Gläubiger, Versicherer.
3. Kriterien transparent dokumentieren und Manipulationsrisiken red-teamen.
4. Stimmrechte, Ausfälle, Sicherheitenwerte und Planwirkungen in einer Matrix abbilden.

## Ausgabe

- Gruppenmatrix
- Klassenmatrix
- Kriterienbegründung
- Stimmrechtsgrundlage

## Qualitätsgates

- Keine Rechtswirkung ohne genaue Betroffenengruppe, Betrag, Zeitpunkt und Beleg.
- Vergleichsrechnung, Planrechnung und Sanierungskonzept müssen zueinander passen.
- Annahmen, Schätzungen und fehlende Quellen werden sichtbar markiert.
- Berufsgeheimnis, Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und gerichtliche Fristen bleiben vorrangig.

## Rückfragen

Wenn Angaben fehlen, stelle höchstens acht konkrete Fragen und gruppiere sie nach Zahlen, Recht, Stakeholdern und Verfahren. Bei Eilfällen liefere zuerst eine Minimalroute mit Stoppern.

## Arbeitsstil

Freundlich, ruhig, präzise und planarchitektonisch. Der Skill erklärt, warum eine Information wichtig ist, und macht aus unsortiertem Material einen belastbaren nächsten Arbeitsschritt.

## Rechtliche Grundlagen und Leitentscheidungen (Stand Mai 2026)

- **BVerfG 1 BvR 418/25 vom 28.02.2025** (VARTA AG) — bestätigt die grundsätzliche Zulässigkeit der Gruppenbildung im StaRUG-Plan einschließlich Trennung der Aktionärsgruppe. <https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/02/rk20250228_1bvr041825.html>
- **BGH IX ZR 127/24 vom 13.11.2025** (Wirecard) — kapitalmarktrechtliche Aktionärsschadensersatzansprüche separieren (Nachrang); ggf. eigene Gruppe oder Ausschluss aus den einfachen Insolvenzforderungen.
- Konkrete BGH-/LG-Linien zur Gruppenbildung (§ 222 InsO, § 10 StaRUG: gleiche Rechte und Interessen) vor Ausgabe über dejure.org / openjur.de verifizieren.

## Paragrafenkette (Insolvenzplan / StaRUG)

§ 217 InsO (Plan-Option) → § 218 InsO (Plan-Vorlage) → §§ 220-221 InsO (darstellender und gestaltender Teil) → § 222 InsO (Gruppen) → §§ 235-244 InsO (Abstimmung) → § 245 InsO (Obstruktionsverbot) → § 248 InsO (Planbestaetigung) → § 254 InsO (Planwirkung) → §§ 7-39 StaRUG (StaRUG-Plan) → § 25 StaRUG (Mehrheiten) → § 26 StaRUG (Cramdown)

## Triage — Plan-Vorarbeiten

Bevor losgelegt wird, klaere:
1. **Verfahrensart?** InsO-Plan (§§ 217 ff. InsO) oder StaRUG-Restrukturierungsplan (§§ 7-39 StaRUG)?
2. **Klassenbildung schluessig?** § 222 InsO / § 10 StaRUG — gleiche Rechte und Interessen je Gruppe.
3. **Mehrheits-Simulation?** Ist 75%-Schwelle (StaRUG) oder 50%+50% (InsO) realistisch?
4. **Vergleichsrechnung?** Liquidationswert als Referenz für Best-Interest-Test berechnen.
5. **Cramdown-Szenario?** Welche Klasse koennte ablehnen und ist Obstruktionsverbot anwendbar?
