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name: haftung-leben-koerper-gesundheit-309
description: "Norm- und Dogmatik-Skill für Haftung Leben Koerper Gesundheit 309: prüft die AGB-Kontrolle quellenstreng entlang BGB §§ 305 bis 310 und ordnet Rechtsfolge, Risiko und bessere Fassung."
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# Haftung Leben Koerper Gesundheit 309

## Wann verwenden

Nutze diesen Skill für **Haftung Leben Koerper Gesundheit 309** im deutschen AGB-Recht, wenn eine Klausel geprüft, entworfen, redlined, verhandelt oder prozessual verteidigt werden soll.

## Minimal-Intake

- Rolle: Verwender, Kunde, Verbraucher, Unternehmer, Plattform, Händler, Verband oder Prozessgegner.
- Klausel: Wortlaut, Fundstelle, Überschrift, Kontext, Version und Einbeziehungsweg.
- Vertrag: Vertragstyp, Hauptleistung, Preis-/Risikomodell, Laufzeit und Vertriebskanal.
- Ziel: Wirksamkeit prüfen, Risiko senken, härter entwerfen, redlinen, verhandeln oder verteidigen.
- Nachweis: Screenshots, Checkout, E-Mail, Angebot, Auftragsbestätigung, Archivversion oder Kundendaten.

## Prüfpfad

1. **Normenstand sichern:** Vor tragenden Aussagen BGB §§ 305 bis 310 auf Gesetze im Internet prüfen; bei Verbandsrisiko UKlaG ergänzen.
2. **Anwendungsbereich:** AGB-Eigenschaft, Einbeziehung, Individualabrede, Verbraucher-/Unternehmerstatus und Sondermaterie klären.
3. **Auslegung:** kundenfeindlichste vertretbare Auslegung, Überraschung, Mehrdeutigkeit und Transparenz prüfen.
4. **Inhaltskontrolle:** § 307 BGB als Grundprüfung, danach einschlägige Klauselverbote aus §§ 308, 309 BGB und § 310 BGB einordnen.
5. **Spezialfokus § 309 Nr. 7 lit. a BGB (Leben, Körper, Gesundheit):**
   - **Absoluter Ausschluss-Stop:** Jegliche Haftungsbegrenzung oder -ausschluss für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist im B2C nichtig - unabhängig vom Verschuldensgrad (auch leichte Fahrlässigkeit).
   - **Erfasst auch Erfüllungsgehilfen** (§ 278 BGB): Der Verwender kann sich nicht über § 278 BGB freizeichnen.
   - **B2B-Ausstrahlung:** § 309 Nr. 7 lit. a BGB strahlt über § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB regelmäßig ins B2B aus (BGH, ständige Rechtsprechung). Eine Ausnahme nur in besonders gelagerten Konstellationen außerhalb personenbezogener Risiken denkbar.
   - **Typischer Fehler:** "Haftung beschränkt auf den Auftragswert" ohne Ausnahme für Personenschäden zieht die gesamte Cap-Klausel in die Unwirksamkeit (kein splitting).
   - **Pflicht-Ausnahme in jeder Cap-, Ausschluss- oder Pauschalierungsklausel:** Personenschäden müssen explizit ausgenommen werden.
6. **Rechtsfolge:** Gesamtnichtigkeit der Klausel (§ 306 Abs. 1 BGB); volle Haftung nach §§ 280, 249 ff., 253 Abs. 2 BGB einschließlich Schmerzensgeld.
7. **Verbesserung:** mindestens eine sichere Ersatzfassung und bei Bedarf eine verhandelbare Fallback-Fassung formulieren.

### Mustertext (Pflicht-Ausnahmeklausel)

> Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus übernommener Garantie sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

## Output

| Punkt | Befund |
| --- | --- |
| Klauselzweck | ... |
| AGB-Kontrolle | ja/nein/unklar, warum |
| Hauptangriff | ... |
| Verteidigung | ... |
| Risiko | Grün/Gelb/Rot |
| Bessere Fassung | ... |
| offene Tatsachen | ... |

## Qualitätsregeln

- Keine Scheinzitate. Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.
- Keine geltungserhaltende Reduktion als Standardlösung anbieten.
- Bei B2B nicht so tun, als sei alles frei verhandelbar; Transparenz und Leitbild bleiben wichtig.
- Bei B2C streng, verständlich und dokumentationsfähig formulieren.
- Wenn eine Klausel wirtschaftlich gewollt, aber rechtlich riskant ist: Risiko offen labeln und Fallback anbieten.

## Quellenanker

Siehe `references/QUELLEN.md`, `references/PRUEFLOGIK.md` und `references/KLAUSELFAMILIEN.md`.
