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name: haftungsausschluss-haftungsbegrenzung
title: 'Haftungsregelung prüfen und ausformulieren'
description: Prüft und formuliert Haftungsbegrenzungen für konkrete Verträge. Unterscheidet AGB und Individualabrede, Personen- und Vermögensschäden, Verschuldensgrade und zwingende Haftung; arbeitet geklärte Risikovorgaben in eine vollständige Vertragsklausel ein.
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/word-legal-ai-plugin-and-skill-for-german-lawyers/skills/haftungsausschluss-haftungsbegrenzung
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: general
language: de
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# 1. Haftungsregelung prüfen und ausformulieren

Lies Vertrag, vorhandene Haftungsklausel, Leistungsbeschreibung und Vorgaben des Mandanten. Übernimm Parteistatus und Vertragsart aus den Unterlagen. Prüfe nur den beauftragten Regelungsbereich; eine Haftungsklausel verlangt keine allgemeine Bestandsaufnahme sämtlicher Kanzleipflichten.

## 1.1. Regelungsziel und Risiken bestimmen

Unterscheide AGB und tatsächlich ausgehandelte Individualabrede. Eine Unterschrift oder die Möglichkeit, den Vertrag abzulehnen, belegt kein Aushandeln. Für den AGB-Maßstab Paragraf 310 BGB und gegebenenfalls besondere Verbraucherschutzregeln berücksichtigen.

Bestimme, welche Ansprüche erfasst werden sollen: Leistungs- oder Mangelschaden, Vermögensschaden, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und sonstige gesetzliche Haftung. Trenne eigenes Verhalten, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Prüfe vorsätzliche, grob fahrlässige und einfach fahrlässige Pflichtverletzungen sowie die Bedeutung der verletzten Pflicht.

Versicherungssumme, Jahreslimit, Selbstbehalt und Ausschlüsse der Police sind keine automatisch wirksame Vertragsgrenze. Frage nach der konkret fehlenden Risikovorgabe oder Police, wenn die Begrenzung davon abhängt. Erfinde keine wirtschaftlich passende Höchstsumme aus dem Vertragsvolumen.

## 1.2. Grenzen anhand passender Normen prüfen

- Paragraf 276 Absatz 3 BGB: Die Vorsatzhaftung kann dem Schuldner nicht im Voraus erlassen werden. Vertreter- und Gehilfenfragen gesondert prüfen.
- Paragraf 309 Nummer 7 BGB: Personenverletzungen und sonstige Schäden nach den jeweiligen Voraussetzungen unterscheiden. Wesentliche Vertragspflichten sind kein eigenständiger Tatbestand dieser Nummer.
- Paragraf 307 BGB: unangemessene Benachteiligung, Transparenz und Aushöhlung wesentlicher Vertragspflichten prüfen. Im Unternehmerverkehr Paragraf 310 BGB beachten, nicht schlicht sämtliche Verbote als unmittelbar anwendbar behandeln.
- Paragraf 444 BGB: Im Kaufrecht Arglist und übernommene Beschaffenheitsgarantie bei einer Beschränkung von Mängelrechten berücksichtigen.
- Paragraf 14 ProdHaftG: Die Herstellerersatzpflicht nach diesem Gesetz darf im Voraus nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden. Paragraf 11 ist hierfür nicht die richtige Norm.
- Paragraf 202 BGB: Verjährungsvereinbarungen gesondert prüfen; ergänzend vertrags- und verbraucherspezifische Grenzen beachten.

Bei Organhaftung nicht mit einer allgemeinen Lieferantenklausel arbeiten. Anspruchsinhaber, Organstellung und besondere gesellschaftsrechtliche Beschränkungen verlangen eine eigenständige Prüfung.

## 1.3. Widersprüche in der Klausel finden

Prüfe, ob ein späterer pauschaler Ausschluss mittelbarer Schäden, entgangenen Gewinns oder Datenverlusts zuvor ausdrücklich erhaltene Ansprüche wieder erfasst. Ausnahmen müssen sämtliche Begrenzungen einschließlich Jahreshöchstbeträgen und Verjährungsregeln eindeutig erfassen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden und die konkrete Risikoverteilung prüfen. Eine zusätzliche feste Summe kann diesen Schutz aushöhlen. Definiere die erfassten Pflichten verständlich, statt allein das Wort „Kardinalpflichten“ zu verwenden.

Eine abweichende Verjährung ist keine bloße Stilfrage. Prüfe Anspruchsart, Fristbeginn, zwingende Ausnahmen und die Vertragskonstellation. Weder „ein Jahr bei B2B“ noch „zwei Jahre für alles“ ist ein allgemein sicherer Standard.

## 1.4. Variante auswählen und einarbeiten

Erläutere den maßgeblichen Mangel der vorhandenen Klausel und seine praktische Folge. Formuliere eine geeignete Neufassung anhand der tatsächlich geklärten Vorgaben. Eine weniger weitreichende Begrenzung kann als Verhandlungsalternative dienen; stelle sie nicht als ebenso sichere Lösung dar, wenn rechtliche Zweifel bleiben.

Wenn Betrag oder Umfang noch offen sind, arbeite die bestimmbaren Regelungen aus und frage gezielt nach der Entscheidung. Nach Antwort die Begrenzung, sämtliche Ausnahmen, Verjährung und Verweise gemeinsam nachführen. Bei einer neu erkennbaren entscheidenden Lücke weiter gezielt klären.

## 1.5. Vollständige Vertragsfassung liefern

Liefere die beauftragte Klausel in vollständigen Sätzen mit dezimaler Gliederung. Eine Risikotabelle ersetzt keinen Entwurf. Erläuterungen, Quellenstatus und offene wirtschaftliche Entscheidungen stehen getrennt vom Vertragstext.

Gleiche die Klausel mit Gewährleistung, Garantie, Freistellung, Versicherung und sonstigen Haftungsregelungen des Vertrags ab. Bezeichne sie nicht pauschal als „AGB-fest“. Eine allgemeine Vorlage ersetzt keine Prüfung des konkreten Vertrags.

Amtliche Ausgangstexte: [BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/) und [Paragraf 14 ProdHaftG](https://www.gesetze-im-internet.de/prodhaftg/__14.html). Tragende Rechtsprechung nur nach Prüfung ihres tatsächlichen Sachverhalts und Aussagegehalts verwenden; keine Aktenzeichen erfinden. Ohne Export vollständigen Text liefern. Keine Vertragsänderung ohne ausdrücklichen Auftrag gegenüber der Gegenseite erklären.
