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name: haftungscap-summe
description: "Klausel-Spezialskill für Haftungscap Summe: prüft, redlined und entwirft die Klausel mit Risikoampel, Verbraucher-/B2B-Unterscheidung und praxistauglicher Ersatzfassung."
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# Haftungscap Summe

## Wann verwenden

Nutze diesen Skill für **Haftungscap Summe** im deutschen AGB-Recht, wenn eine Klausel geprüft, entworfen, redlined, verhandelt oder prozessual verteidigt werden soll.

## Minimal-Intake

- Rolle: Verwender, Kunde, Verbraucher, Unternehmer, Plattform, Händler, Verband oder Prozessgegner.
- Klausel: Wortlaut, Fundstelle, Überschrift, Kontext, Version und Einbeziehungsweg.
- Vertrag: Vertragstyp, Hauptleistung, Preis-/Risikomodell, Laufzeit und Vertriebskanal.
- Ziel: Wirksamkeit prüfen, Risiko senken, härter entwerfen, redlinen, verhandeln oder verteidigen.
- Nachweis: Screenshots, Checkout, E-Mail, Angebot, Auftragsbestätigung, Archivversion oder Kundendaten.

## Prüfpfad

1. **Normenstand sichern:** Vor tragenden Aussagen BGB §§ 305 bis 310 auf Gesetze im Internet prüfen; bei Verbandsrisiko UKlaG ergänzen.
2. **Anwendungsbereich:** AGB-Eigenschaft, Einbeziehung, Individualabrede, Verbraucher-/Unternehmerstatus und Sondermaterie klären.
3. **Auslegung:** kundenfeindlichste vertretbare Auslegung, Überraschung, Mehrdeutigkeit und Transparenz prüfen.
4. **Inhaltskontrolle:** § 307 BGB als Grundprüfung, danach einschlägige Klauselverbote aus §§ 308, 309 BGB und § 310 BGB einordnen.
5. **Spezialfokus Haftungscap:**
   - Absolute Sperren beachten: § 309 Nr. 7 lit. a BGB (Leben, Körper, Gesundheit) und § 309 Nr. 7 lit. b BGB (grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz) lassen keine Haftungssumme zu. Eine summenmäßige Begrenzung erfasst diese Schäden mit, ist also gesamtnichtig (§ 306 Abs. 1 BGB; keine geltungserhaltende Reduktion).
   - B2B-Ausstrahlung über § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB: Auch im unternehmerischen Verkehr werden die Wertungen des § 309 Nr. 7 BGB über § 307 BGB regelmäßig herangezogen (BGH, ständige Rechtsprechung).
   - Cap-Höhe: Bei Kardinalpflichten (vertragstypische, im Vertragszweck wesentliche Pflichten) Begrenzung nur auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden; pauschale Cap-Summen wie "1x Jahresentgelt" sind nur bei klarer Begründung wirtschaftlich tragfähig.
   - Transparenz § 307 Abs. 1 S. 2 BGB: Cap-Klausel muss die Ausnahmen (Personenschäden, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Garantien, ProdHaftG, Kardinalpflichten) ausdrücklich nennen.
6. **Rechtsfolge:** Unwirksamkeit, gesetzliche Ersatzregel (§§ 280, 249 BGB volle Haftung), Rückzahlung, Vertragsfortbestand, Prozess- und UKlaG-Risiko prüfen.
7. **Verbesserung:** mindestens eine sichere Ersatzfassung und bei Bedarf eine verhandelbare Fallback-Fassung formulieren.

### Mustertext B2B (Haftungsbegrenzung mit Cap)

> Die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, insgesamt höchstens auf [Betrag/Jahresentgelt]. Unberührt bleibt die Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, aus übernommenen Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

## Output

| Punkt | Befund |
| --- | --- |
| Klauselzweck | ... |
| AGB-Kontrolle | ja/nein/unklar, warum |
| Hauptangriff | ... |
| Verteidigung | ... |
| Risiko | Grün/Gelb/Rot |
| Bessere Fassung | ... |
| offene Tatsachen | ... |

## Qualitätsregeln

- Keine Scheinzitate. Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.
- Keine geltungserhaltende Reduktion als Standardlösung anbieten.
- Bei B2B nicht so tun, als sei alles frei verhandelbar; Transparenz und Leitbild bleiben wichtig.
- Bei B2C streng, verständlich und dokumentationsfähig formulieren.
- Wenn eine Klausel wirtschaftlich gewollt, aber rechtlich riskant ist: Risiko offen labeln und Fallback anbieten.

## Quellenanker

Siehe `references/QUELLEN.md`, `references/PRUEFLOGIK.md` und `references/KLAUSELFAMILIEN.md`.
