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name: handels-vs-steuerbilanz
description: "Prüfung der Massgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz nach § 5 EStG sowie der Durchbrechungen durch steuerliche Sondervorschriften. Anwendungsfall Mandant hat in der Handelsbilanz Wahlrechte ausgeuebt und es ist zu klären ob und wie die Steuerbilanz folgt. Behandelt formelle und ma..."
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# Massgeblichkeit Handelsbilanz zur Steuerbilanz — § 5 EStG und Abweichungen

## Fachlicher Anker

- **Normen:** § 5 EStG, § 6a, § 5 Abs. 6 EStG.
- **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten.

## Triage — kläre vor der Bearbeitung

1. Liegt formelle Massgeblichkeit vor (Ansatz wie in der Handelsbilanz)?
2. Wirkt materielle Massgeblichkeit oder ein Bewertungsvorbehalt § 5 Abs. 6 EStG?
3. Wurde das Verzeichnis nach § 5 Abs. 1 S. 3 EStG ordnungsgemaess gefuehrt?
4. Gibt es steuerliche Sonderregelungen (§ 6b § 7g EStG)?
5. Sind latente Steuern handelsbilanziell korrekt erfasst?
- **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

## Rechtsgrundlagen

- **§ 5 EStG** — Gewinnermittlung Bilanzierender.
- **§ 5 Abs. 1 S. 3 EStG** — Verzeichnis abweichender steuerlicher Wahlrechte.
- **§ 5 Abs. 6 EStG** — Bewertungsvorbehalt.
- **§ 6 EStG** — steuerliche Bewertungsregeln.
- **§ 7 EStG** — AfA.

## Aktuelle Rechtsprechung

- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle (bundesfinanzhof.de, bundesverfassungsgericht.de, dejure.org, openjur.de, gesetze-im-internet.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein.

## Zentrale Normen

§ 5 EStG · § 6 EStG · § 7 EStG · § 6b EStG · § 7g EStG · §§ 252 ff. HGB · § 274 HGB (latente Steuern)

## Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins

- Verfahrens-Sklls (`anw-einspruch-finanzamt`, `anw-aussetzung-vollziehung`, `anw-akteneinsicht-steuerakte`) decken den prozessualen Rahmen ab; dieser Skill liefert die **materielle** Begruendung.
- Bei steuerstrafrechtlichen Beruehrungspunkten parallel `fa-stu-steuerhinterziehung-370-ao` und `fa-stu-selbstanzeige-371-ao` aufrufen.
- Bei berufsrechtlichen Fragestellungen `fa-stu-stberg-vereinbare-taetigkeit` bzw. `fa-stu-rvg-steuerstreit` parallel ziehen.
