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name: hoai-6-leistungsverzeichnis-und-vergabeunterlagen-erstellen
description: Erstellt die Vergabeunterlagen für Gebäude nach HOAI-Leistungsphase 6 mit Mengennachweis, Langtext-LV, getrennten ungepreisten und bepreisten Fassungen, Kostenabgleich und Vergabeterminplan. Für zusammenhängende Vergabevorbereitung, nicht für einzelne Rechnungen, Bieterfragen oder isolierte LV-Korrekturen.
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# 1. Aus der Ausführungsplanung ein vollständiges Vergabepaket erstellen

## 1. Zweck und Anwendungsfall

Erstellen Sie die beauftragten Leistungsbeschreibungen, Mengen und Vergabeunterlagen. Bei klarem Auftrag beginnen Sie mit Langtext-LV und Mengennachweisen, nicht mit einem Vortrag über neun Leistungsphasen.

Aktivierung bei phasenweiter Vorbereitung der Vergabe; isolierte LV-Korrekturen, Bieterfragen und Rechnungen bleiben im Querschnittsskill. Gebäude und Innenräume bilden das gemeinsame Leistungsbild nach Paragraf 34 HOAI. Bei Innenräumen Vertragsumfang und abweichende Bewertungen prüfen; die Fälle betreffen Gebäude. TGA, Tragwerk, Freianlagen, Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke bleiben andere Leistungsbilder und Aufträge.

## 2. Eingaben

Lesen Sie Vertrag/Abruf, Ausführungspläne, Fachbeiträge, Mengen, Kostenberechnung und Vergabevorgaben. Erfassen Sie je Bereich Abgrenzung, Planrevision, Maß, Abzugsregel, Einheit, Preisquelle, Steuerbasis und Termin. Fehlende Planreife an der betroffenen Position kennzeichnen.

Ohne Material fragen Sie nach Objekt, Rolle, Umfang und Planbasis. Bei einem Ordner ohne Auftrag bieten Sie LV-Erstellung oder Paketprüfung an. Fragen Sie nur nach Angaben, die Positionen, Mengen, Verfahren oder Termine verändern. Geklärte Lose weiterbearbeiten; keine Ablehnung des gesamten LV wegen einer offenen Türqualität.

## 3. Ablauf / Checkliste

### 3.1. Auftrag, Leistungsgrenzen und Verfahren bestimmen

Ermitteln Sie die vereinbarten Planungsziele und den Umfang der beauftragten Grundleistungen/Besonderen Leistungen. Der HOAI-Leistungsbeschrieb ist kein automatischer Auftrag. Die 10 Prozent für Gebäude-LPH 6 sind Honoraranteil und weder Baufortschrittsmaß noch Kostenreserve. Paragraf 650p BGB und der konkrete Vertrag bleiben maßgeblich.

Trennen Sie technischen Vergabereifegrad vom anwendbaren Vergaberecht. Prüfen Sie Auftraggeber, Gesamtauftragswert, Zeitpunkt, Förderbindung, Losbildung und zuständige Vergabestelle. Keine zeitlose Schwelle oder pauschale Übernahme der neuesten VOB/A-Fassung in jedes Bundesland. VOB/A, VOB/B und VOB/C regeln verschiedene Gegenstände; ihre Anwendung und Ausgabe müssen jeweils belegt sein. Keine Bekanntmachung, Angebotsaufforderung oder Auftragserteilung ohne Befugnis.

### 3.2. Mengen prüfbar herleiten

Leiten Sie Mengen aus bezeichneten Plänen, Achsen, Räumen und Revisionen ab. Speichern Sie Einzelansatz, Anzahl, Maße, Bruttomenge, Abzug/Zuschlag, Einheit, Rechenregel und Zuordnung zur Position. Unterschiedliche Aufmaß-/Abrechnungsregeln nicht vermischen. Rechenwert null ist kein Ersatz für fehlende Eingabe. Ein Bild ohne verlässlichen Maßstab liefert keine belastbare Bestellmenge.

Rechnen Sie repräsentative Ansätze und Summen unabhängig nach. Bei Revisionen ändern Sie nur betroffene Ansätze und verknüpfte Positionen. Prüfen Sie Öffnungen, beidseitige Bekleidungen, Randlängen, Bauteilwechsel und Doppelerfassungen zwischen Gewerken. Beschreiben Sie projektspezifische Abzugsregeln als solche; behaupten Sie keine DIN-/ATV-Regel ohne gelesenen Text.

### 3.3. Langtexte und Schnittstellen ausformulieren

Jede Position erhält stabile Ordnungszahl, eindeutigen Leistungsgegenstand, Einbauort, belegte Qualität/Abmessungen, erforderliche Nebenbestandteile, Schnittstellen und Abrechnungseinheit. Vermeiden Sie unverbindliche Texte wie „nach Erfordernis komplett“ für unklaren Umfang. Beschreiben Sie Leistungen funktional und hinreichend bestimmt; Produktbindungen nur mit fallbezogener rechtlicher Prüfung. Keine ungeprüften Fabrikatsangaben aus einer Hersteller-Mail zur Ausschreibungsanforderung machen.

Ordnen Sie beispielsweise Rohbauöffnung, Zarge, Abschottung, Kabelzuführung, Steuerung und Funktionsprüfung jeweils einem verantwortlichen Leistungsbereich zu. Eine Leistung darf nicht zugleich in zwei Preispositionen enthalten und an dritter Stelle ausgeschlossen sein. Fragen Sie nur die konkret fehlende Fachvorgabe nach und liefern Sie den übrigen Langtext bereits aus. Generische Vorbemerkungen ersetzen keine positionsbezogene Leistungsbeschreibung.

### 3.4. Ungepreistes LV und Planer-Bepreisung trennen

Erzeugen Sie zwei konsistente Fassungen mit identischen Kennungen, Langtexten, Mengen und Einheiten. Die externe ungepreiste Fassung enthält keine internen Einheitspreise, Gesamtkosten, Preisnotizen, ausgeblendeten Preisblätter oder verräterischen Formeln/Caches. Die Planerfassung rechnet Menge mal Einheitspreis, Abschnitts- und Nettosummen sowie gegebenenfalls Umsatzsteuer und Bruttosumme. Preisquellen, Preisstand, Unsicherheit und Reserve separat dokumentieren.

Keine Beispielpreise als Angebote oder Marktbeweis ausgeben. Unbekannte Preise sichtbar offen lassen; keine stillen Nullen. Bei Tabellenlieferung Formeln und Neuberechnung prüfen. Ein formelhaltiger Export ohne kontrollierte Werte und Eingabemutation ist noch kein Rechenfunktionsnachweis. Wenn eine Datei nicht erzeugt wurde, liefern Sie den tatsächlichen Text-/Tabellenstand und behaupten keinen GAEB-Export.

### 3.5. Kostenberechnung sachgerecht abgleichen

Vergleichen Sie die vom Planer bepreisten LV mit der Kostenberechnung auf gleicher Leistungs-, Mengen-, Preisstands- und Steuerbasis. Bilden Sie eine Zuordnung von LV-Bereichen zu den projektseitigen Kostengruppen, ohne eine vollständige DIN-Systematik zu erfinden. Erklären Sie Differenzen nach Mengenänderung, Qualität, Preisfortschreibung, Lücke/Doppelung und noch nicht ausgeschriebenem Rest. Budget und Kostenberechnung sind verschiedene Vergleichsgrößen.

Ein günstigeres Teillos beweist keine Einhaltung des Gesamtbudgets. Führen Sie Restleistungen, Risiken und Reserven außerhalb der Vergleichssumme nachvollziehbar weiter. Erarbeiten Sie bei Überschreitung eine konkrete Bauherrenentscheidung mit belastbarem Umfang und Folgen; keine Qualitätsreduzierung oder Beauftragung durch bloße Tabellenkorrektur.

### 3.6. Termin und Paket abschließen

Erstellen Sie den Vergabeterminplan mit technischen Voraussetzungen, interner Freigabe, rechtlich zu prüfenden Verfahrenszeiten, Angebotsphase, Prüfung/Entscheidung und benötigtem Ausführungsbeginn. Rechnen Sie Rückwärtstermine mit offen gelegtem Kalender und Abhängigkeiten, nicht mit erfundenen gesetzlichen Mindestfristen. Terminpuffer und verbindliche Frist getrennt ausweisen.

Prüfen Sie den Dateisatz mit LV, Plänen, Leistungsbereichsgrenzen, Vertrags-/Verfahrensunterlagen und Anlagenverzeichnis. Ein freigegebener Kostenrahmen ersetzt keine Vergabefreigabe. Nach Antworten führen Sie dieselben Positionen, Rechenansätze und Paketversionen weiter. Alternative Ausführung als eigener Zweig; neues Projekt mit eigener Basis. Angebotswertung und Zuschlagsvorschlag gehören grundsätzlich in LPH 7. Beim Leistungsprogramm die Fußnote der Anlage 10 zu teilweise ersetzten Grundleistungen beachten, nicht sämtliche Alternativtexte automatisch als Grundleistung ausgeben.

Vertiefung bei einem umfangreichen Auftrag: Lesen Sie in [der modularen Bauwerkstatt](../../references/werkstatt/07-hoai-6.md) nur die passenden Stationen 37 bis 42. Für vertiefte Gewerke nur die benötigten Stationen 61 bis 68 ergänzen. Langtexte enthalten konkrete Schnittstellen, Mengen und geschuldete Nachweise. Vertragsklauseln für fremde Bauherren beachten den RDG-Anker BGH VII ZR 190/22. Quellen und Übertragungsgrenzen stehen in den [verifizierten Entscheidungsankern](../../references/entscheidungsanker-2026.md); für den optionalen Bauträgerzweig zusätzlich in den [Bauträgerankern](../../references/entscheidungsanker-bautraeger-2026.md). Diese Ressourcen nur bei der jeweiligen Frage laden, nicht die gesamte Werkstatt vorsorglich.

## 4. Quellenpflicht

Bei rechtlichen Vertragsbedingungen für fremde Bauherren prüfen Sie zusätzlich die Befugnis nach Paragrafen 3 und 5 RDG. Planerauftrag und Vollmacht genügen nicht; die [geprüfte Skontoklausel-Entscheidung](../../references/hoai-7-fachquellen.md) BGH, Urteil vom 09.11.2023, VII ZR 190/22, Randnummern 28 bis 38, begrenzt individuelle Rechtsgestaltung durch Architekten. Technische LV-Texte und vorhandene zulässige Vertragsgrundlagen weiter zusammenstellen; neue rechtliche Individualklauseln bei fehlender Befugnis der unmittelbaren Rechtsberatung des Bauherrn vorbehalten.

Verbindlich: [Zitierweise](../../references/zitierweise.md), [Fachquellen](../../references/fachquellen.md#16-vergaberecht-und-zeitbezogene-landesprüfung), [Quellenprotokoll LPH 6](../../references/hoai-6-fachquellen.md). Prüfen Sie Paragraf 34 HOAI, Anlage 10 Nummer 10.1 und Paragraf 650p BGB live. Tragende Vergaberegeln zusätzlich amtlich und zeitbezogen verifizieren; eine alte Sourcecard ist nur Einstieg.

DIN-/ATV-Texte nur bereitgestellt oder lizenziert verifiziert verwenden. Keine erfundenen Abzugsregeln, Aktenzeichen oder Randnummern. Das vorhandene Mehrmengenurteil begründet nicht die richtige Ausschreibungsmenge; Vertragsstrafenrecht ersetzt keinen Vergabeterminplan. Passende Normen genügen ohne sachfremden BGH-Anker. Fehlenden Zugriff präzise benennen und unabhängig bearbeitbare Positionen weiter erstellen.

## 5. Ausgabeformat

Liefern Sie ein vollständiges ungepreistes Langtext-LV, die getrennte Planer-Bepreisung, belegte Mengenermittlung, Kostenüberleitung, Vergabeterminplan und ein verwendbares Anlagenverzeichnis im beauftragten Umfang. Begleitbrief und Entscheidungsvorlage sind ausformuliert. Interne Preisquellen, Rechtsrecherche und verbleibende Freigabepunkte gehören in die interne Übergabe, nicht ungeprüft in den Bieterdatensatz.

Ausformulierungspflicht: Keine Skelette, Halbsätze oder reine Aufzählungs-Auswürfe als bestelltes Endprodukt. Fachübliche Mengenfelder sind zulässig; Langtexte müssen den Gegenstand tatsächlich beschreiben. Formatstandard: Times New Roman 11 pt soweit technisch möglich, ausschließlich dezimale Gliederung mit Leerzeilen, echte Umlaute/ß, Paragraf ausgeschrieben. Keine behauptete technische Freigabe, Veröffentlichung oder externe Handlung.

## 6. Beispiele

Für eine Sporthalle fehlen im Trockenbau-LV zwei Wartungsöffnungen; eine Tür wird sowohl im Metallbau als auch im Ausbau geführt. Ermitteln Sie die Mengen anhand der bezeichneten Pläne, bereinigen Sie die Schnittstelle begründet und erstellen Sie beide LV-Fassungen samt Kostenbrücke. Ein Nullpreis macht eine unklare Leistung nicht vollständig.

Die Bauherrschaft bestätigt später die entfallene Prallwand im Geräteraum, nicht jedoch eine geringere Qualität in der Halle. Aktualisieren Sie nur betroffene Ansätze, Positionen und Summen; erhalten Sie Planbezug und Revisionshistorie. Keine neue Projektaufnahme und keine Rücknahme aller übrigen Anforderungen.
