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name: hochrisiko-genauigkeit-robustheit-cybersicherheit-art-15
description: "Mindeststandards fuer Genauigkeit Robustheit und Cybersicherheit von Hochrisiko-KI nach Art. 15 KI-VO: Leistungsmetriken Fehlertoleranz Resilienz gegen Angriffe Datenvergiftung adversarielle Eingaben. Prueffragen und Nachweise."
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# Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit — Art. 15 KI-VO

## Zweck

Art. 15 KI-VO stellt Mindestanforderungen an die technische Zuverlässigkeit von Hochrisiko-KI-Systemen. Das System muss eine angemessene Genauigkeit erreichen, robust gegenüber Fehlern und Störungen sein und gegen Cyberangriffe geschützt werden.

## Anforderung 1 — Angemessene Genauigkeit (Art. 15 Abs. 1 KI-VO)

Hochrisiko-KI-Systeme müssen hinsichtlich ihrer Leistung, einschließlich der Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit, auf das Niveau gebracht werden, das im Hinblick auf ihren Verwendungszweck angemessen ist und dem Stand der Technik entspricht.

**Prüffragen:**
- Wurden Leistungsmetriken definiert und gemessen (Genauigkeit, Präzision, Recall, F1-Score, AUC usw.)?
- Entspricht die erzielte Leistung dem Stand der Technik für den jeweiligen Anwendungsfall?
- Wurden Leistungsniveaus im Vergleich zu Baseline-Systemen oder Industriestandards gemessen?

**Hinweis:** Die KI-VO schreibt keine konkreten Schwellenwerte vor — dies soll durch harmonisierte Normen und technische Spezifikationen konkretisiert werden. Bis dahin gilt der Stand der Technik als Maßstab.

## Anforderung 2 — Robustheit und Fehlertoleranz (Art. 15 Abs. 3 KI-VO)

Das System muss so resilient wie möglich gegen Fehler, Störungen oder Inkonsistenzen sein, die innerhalb des Systems oder in seiner Umgebung auftreten können. Es muss vorhersehbaren Fehlerszenarien standhalten.

**Maßnahmen zur Robustheit:**
- Redundanz-Mechanismen für kritische Systemfunktionen
- Fallback-Verhalten bei Datenmängeln oder Systemausfällen
- Graceful Degradation: Das System reagiert auf Störungen geordnet, ohne kritische Fehler zu verursachen
- Out-of-Distribution-Erkennung: Das System erkennt Eingaben, die außerhalb seiner Trainingsdaten liegen

**Prüffragen:**
- Gibt es definierte Fallback-Verhalten für den Fall von Systemausfällen?
- Wird Out-of-Distribution-Input erkannt und entsprechend behandelt?
- Wurden Stress-Tests und Adversarial-Tests durchgeführt?

## Anforderung 3 — Cybersicherheit (Art. 15 Abs. 4 und 5 KI-VO)

Hochrisiko-KI-Systeme müssen so konzipiert sein, dass sie widerstandsfähig gegen den unbefugten Zugriff Dritter sind, der die Nutzung, das Verhalten, die Leistung oder die Sicherheit des Systems gefährden könnte.

**Spezifische Bedrohungsszenarien, die adressiert werden müssen:**

- **Datenvergiftung (Data Poisoning):** Manipulation von Trainingsdaten, um das Systemverhalten zu beeinflussen
- **Modelldiebstahl (Model Extraction):** Unbefugtes Auslesen von Modelleigenschaften durch gezielte Anfragen
- **Adversarielle Eingaben (Adversarial Attacks):** Gezielt veränderte Eingaben, die das System täuschen
- **Backdoor-Angriffe:** Einschleusung versteckter Verhaltensweisen in das trainierte Modell
- **Inferenzangriffe (Membership Inference):** Rekonstruktion von Trainingsdaten aus Modellantworten

**Prüffragen:**
- Gibt es eine dokumentierte Bedrohungsanalyse (Threat Model) für das KI-System?
- Wurden Maßnahmen gegen die oben genannten Angriffsvektoren implementiert?
- Ist das System regelmäßig auf Sicherheitslücken geprüft worden?
- Gibt es ein Incident-Response-Verfahren für Cybersicherheitsvorfälle?

## Verhältnis zum Cyber Resilience Act

Wenn das Hochrisiko-KI-System unter den Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) fällt, gelten dessen Anforderungen zusätzlich. Die Anforderungen von Art. 15 KI-VO und des Cyber Resilience Act sind kumulativ zu erfüllen.

## Technische Nachweise

Für die Konformitätsbewertung sind folgende Nachweise in der Regel erforderlich:
- Dokumentierte Leistungsmetriken aus Validierungs- und Testverfahren
- Ergebnisse von Robustheits- und Stresstests
- Ergebnisse von Sicherheits-Audits oder Penetrationstests
- Dokumentation der implementierten Cybersicherheitsmaßnahmen

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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Die KI-VO ist in Auslegung und Konkretisierung dynamisch; Leitlinien der Kommission und Durchführungsrechtsakte sind laufend zu beobachten.
