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name: incoterms-und-gefahruebergang
description: "Prueft die einschlaegige Incoterms-Klausel (FOB CIF EXW DAP DDP usw.) und die Folgen fuer Gefahruebergang Lieferort Versandkosten Versicherung Verpackung Zoll. Verhaeltnis Incoterms zu CISG-Artikel 31 67 ff. Tatbestandsbezogene Subsumtion."
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# Incoterms und Gefahrübergang

Die Incoterms (International Commercial Terms) der Internationalen Handelskammer (ICC) regeln Lieferort, Gefahrübergang, Kostenverteilung und Versicherungspflichten.

## Aktuelle Fassung

Incoterms 2020 (gilt ab 1. Januar 2020). Aeltere Fassungen sind weiterhin in Verträgen anzutreffen, deshalb immer die Fassung in der Klausel beachten.

## Wichtige Klauseln

- **EXW** (Ex Works) - Gefahr und Kosten gehen mit der Bereitstellung im Lager des Verkaeufers über.
- **FCA** (Free Carrier) - Verkaeufer übergibt an Frachtführer am benannten Ort.
- **FOB** (Free on Board) - Seetransport. Gefahr- und Kostenübergang mit Verladung auf das Schiff im Verschiffungshafen. Verkaeufer traegt bis zur Verladung, Kaeufer ab Verladung. Versicherung Pflicht des Kaeufers.
- **CIF** (Cost Insurance Freight) - Verkaeufer schließt Versicherung ab, traegt Fracht bis Bestimmungshafen, Gefahr geht aber bereits mit Verladung über.
- **DAP** (Delivered at Place) - Verkaeufer traegt bis zum Ankunftsort.
- **DDP** (Delivered Duty Paid) - Verkaeufer traegt alles bis zum Bestimmungsort einschließlich Zoll.

## Verhältnis zu CISG

Incoterms sind keine gesetzliche Regelung, sondern Vertragsklausel. Sie konkretisieren Artikel 31 CISG (Lieferort) und Artikel 67 ff CISG (Gefahrübergang). Im Streitfall:

1. Erst prüfen, ob Incoterms wirksam einbezogen sind (AGB-Prüfung).
2. Dann Auslegung der Klausel nach der jeweiligen Incoterms-Fassung.
3. Lückenfueller: CISG / nationales Recht.

## Tatbestand

Im Tatbestand die Klausel wörtlich oder als Bezugnahme angeben, im Entscheidungsgrund subsumieren.
