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name: inso-pl
description: "Mandantenkommunikation: übersetzt das Ergebnis in eine klare Nachricht mit Entscheidungspunkten, Risiken und nächsten Schritten im Insolvenzrecht."
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# Mandantenkommunikation

## Arbeitsauftrag

Dieser Arbeitsgang macht **Mandantenkommunikation** im Bereich **insolvenzrecht** sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.

## Aktenstart ohne Leerlauf

1. Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
2. Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
3. Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
4. Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
5. Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.

## Fachliche Anker

- InsO §§ 13, 15a, 17-19, 21, 35, 38, 87, 129 ff., 174 ff.; StaRUG; AnfG; GmbHG § 15a/§ 64 a.F.-Nachwirkungen.
- Zahlungsfähigkeit, Überschuldung, Masse, Aussonderung/Absonderung, Anfechtung, Forderungsanmeldung und Geschäftsleiterhaftung trennen.
- Zahlen immer mit Stichtag, Quelle, Bankstand, Fälligkeit, Liquiditätslücke und Planannahme dokumentieren.

## Arbeitsprodukt

- **Kurzdiagnose:** Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- **Belegmatrix:** Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- **Risikoampel:** Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- **Entwurf:** je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- **Fehlerbremse:** keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.

## Ergänzende Hinweise

## Mandantenbrief-Bausteine Insolvenzrecht
- **Adressat:** Geschäftsführer / Vorstand persönlich (Hinweis auf persönliche Haftung), in CC keine Vertraulichkeitsbedenken (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB).
- **Eröffnung:** "In dem Mandat … / In Sachen Insolvenzantrag/Sanierung … senden wir Ihnen folgende Einschätzung."
- **Inhalt nach Triage-Ergebnis:**
 - Status: liegt eine materielle Insolvenz vor (§§ 17, 18, 19 InsO)?
 - Frist: Antragspflicht § 15a InsO — 3 Wochen ab Zahlungsunfähigkeit, 6 Wochen ab Überschuldung; bei Aussichtslosigkeit der Sanierung kürzer.
 - Haftung: persönliche Haftung Geschäftsführer für verspäteten Antrag (§ 15a Abs. 4 InsO Strafbarkeit; § 15b InsO Zahlungsverbot und Erstattungspflicht für nach Insolvenzreife erfolgte Zahlungen, ehemals § 64 GmbHG).
 - Alternativen: Eigenverwaltung § 270 InsO, Schutzschirm § 270d InsO, StaRUG (nur drohende ZU § 18 InsO).
- **Empfehlung:** klare Handlungsoption — antragstellen, Sanierungskonzept, Beraterhinzuziehung.
- **Nächste Schritte mit konkreter Frist:** Tag der nächsten Besprechung, Liste der benötigten Unterlagen.
- **Kostenhinweis:** Hinweis auf RVG / Honorarvereinbarung; bei Insolvenz Gerichtsverfahren-Wertgebühr nach RVG, vorinsolvenzliche Beratung nach Honorarvereinbarung.

## Heikle Themen
- **Verschwiegenheit § 43a BRAO:** Mandantengeheimnis auch nach Insolvenzeröffnung; Verwalter wird nicht automatisch Mandant.
- **Aufklärungspflicht:** Geschäftsführer ist über § 15a, § 15b InsO und § 266a StGB (Sozialversicherungsbeiträge) ausdrücklich aufzuklären — Beweissicherung der Aufklärung (E-Mail, Protokoll).
- **Eilkommunikation:** Bei akuter Antragspflicht keine Beratung nur per E-Mail; telefonische Aufklärung dokumentieren.
