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name: insolvenz-fluggesellschaft
description: "Airline-Insolvenz: Passagier Gläubiger Leasinggeber oder Slot-Halter fragt nach Anspruechen. Prüft InsO §§ 21 47 50 103 Absonderungsrecht Leasingvertrag Slot-Nicht-Uebertragbarkeit EuGH Cape-Town-Insolvenzschutz Art. XI Aircraft Protocol und liefert Gläubiger-Strategie-Vermerk und Anmeldeformu..."
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# Insolvenz Fluggesellschaft – Gläubigerrechte und Masseschutz

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: LuftVG; LuftSiG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Mandantenfall

- Leasinggesellschaft hat 3 Flugzeuge an insolvente Airline vermietet; Insolvenzverwalter verweigert Herausgabe; IDERA hinterlegt.
- Passagier hat bereits bezahlte Tickets; Airline insolvent; fragt ob Insolvenzforderung oder Masseforderung.
- Zulieferer (Catering) hat offene Rechnungen; fragt nach Rang in Insolvenz.

## Erste Schritte

1. Insolvenzantrag und Verfahrensstand prüfen: vorläufige Insolvenzverwaltung (§ 21 InsO) oder eröffnetes Verfahren (§ 27 InsO)?
2. Leasingvertrag qualifizieren: echtes Leasing (Eigentum beim Leasinggeber) oder Finanzierungsleasing? Insolvenzverwalter kann nach §§ 103 108 InsO erfüllen oder ablehnen.
3. Cape Town Convention: IDERA hinterlegt? Entregistrierung und Herausgabe auch in Insolvenz möglich (Art. XI Aircraft Protocol Alternative A).
4. Passagierticket: Insolvenzforderung (§ 38 InsO) oder Masseforderung (§ 55 InsO) wenn Flug nach Insolvenzeröffnung angeboten.
5. Slot-Frage: Slots nicht Massebestandteil; Flughafenkoordinator zieht Slots ein.
6. Forderungsanmeldung: beim Insolvenzverwalter innerhalb gesetzter Frist; Formular Forderungsbetrag Rang.

## Rechtsrahmen

- **InsO § 21 Abs. 2**: Vorläufige Insolvenzverwaltung; Verfügungsverbot.
- **InsO § 47**: Aussonderungsrecht des Eigentümers (Leasinggeber).
- **InsO § 50**: Absonderungsrecht des Pfandgläubigers.
- **InsO §§ 103 108**: Wahlrecht bei gegenseitigen Verträgen; Dauerschuldverhältnisse.
- **InsO § 55**: Masseverbindlichkeiten; Vorrang vor Insolvenzforderungen.
- **Aircraft Protocol Art. XI Alternative A**: Automatische Herausgabepflicht in Insolvenz nach 60 Tagen.
- **EuGH C-272/06**: Slots keine übertragbaren Vermögenswerte.

## Prüfraster

1. Ist Insolvenzverfahren eröffnet oder noch vorläufige Verwaltung?
2. Hat Leasinggeber Eigentumsrecht (§ 47 InsO Aussonderungsrecht)?
3. Ist IDERA korrekt beim ICAO-Register hinterlegt?
4. Hat Deutschland Alternative A des Aircraft Protocols erklärt?
5. Ist Passagieranspruch Insolvenz- oder Masseforderung?
6. Wurden Slot-Rückgabe und Betriebsgenehmigungsende an LBA gemeldet?

## Typische Fallstricke

- Leasinggeber meldet Forderung als Insolvenzgläubiger statt Aussonderung zu betreiben.
- IDERA nicht hinterlegt; Cape-Town-Herausgaberecht entfällt.
- Passagier meldet Forderung zu spät; Fristversäumnis.
- Slot-Übertragung an Käufer versucht; scheitert nach EuGH C-272/06.

## Quellen

- InsO: https://www.gesetze-im-internet.de/inso/
- Cape Town Convention: https://www.unidroit.org/instruments/security-interests/aircraft-protocol/
- EuGH Urteile: https://eur-lex.europa.eu
- LuftVG: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/BJNR006810922.html

## Hinweise für die Praxis

Dieser Skill deckt den Bereich Luftrecht ab. Folgende praktische Hinweise ergänzen die obigen Ausführungen:

- Insolvenzfrühzeichen bei Airline-Mandanten laufend beobachten; Bilanzkennzahlen IATA-Rating.
- Antragspflicht nach InsO § 15a läuft ab Kenntnis von Zahlungsunfähigkeit; keine Verzögerung.
- Aussonderungsrechte des Leasinggebers sofort nach Insolvenzantrag anmelden.
- EU-VO 1008/2008 Art. 9: LBA hat eigene Pflicht zur Überwachung; kooperieren.

### Dokumentationspflichten

Für Mandate im Bereich Luftrecht sind folgende Dokumente regelmäßig anzufordern:

- Aktueller LBA-Luftfahrzeugrolle-Auszug mit Eigentumsangaben
- AG-Braunschweig-Registerauszug (Luftfahrzeugpfandrecht)
- Cape-Town-Registerauszug (ICAO International Registry)
- Gültige Betriebsgenehmigung und AOC-Kopie
- Leasingvertrag oder Eigentumsnachweis
- Aktuelle Behördenbescheide und Aufsichtskorrespondenz
